Weiterhin könnte man untersuchen, in welchem Maße sich die Zahl von Fahrfehlern durch Unaufmerksamkeit am Ende von 12- bzw. 24-Stunden-Schichten häuft. Möglicherweise ist man dann in einem Urteil noch weiter vom Vorwurf des Vorsatzes weg sondern kommt noch auf ganz andere potentielle Ursachen...
:pfeif:
Fett durch mich...
OT:
In der Fliegerei MÜSSEN wir nach 12 Stunden ununterbrochener Flugdienstzeit ggf. einen Einsatz abbrechen. Davor kann man mit Ausnahmebegründungen, "Kommandantenentscheid" (zusammen mit der Crew) noch über 10 Stunden hinausgehen. Aber bei 12 ist Ende. Da hilft auch die Begründung mit einem Notfall nicht mehr. Diese Zeiten beruhen ganz sicher auf Erfahrungswerten.