Mindestalter bei der Ausbildung zum RS/RettAss/Notfallsanitäter (editiert)

  • Zum Mindestalter fällt mir gerade ein sehr passendes Beispiel ein, ein Einsatz der letzten Nacht in meinem Bereich der mit einem Schlag zwei RTW aufgrund der belastenden Ereignisse a.d. gestellt hat. An minderjährig Einsatzkräfte darf man in diesem Fall garnicht denken!

  • Zum Mindestalter fällt mir gerade ein sehr passendes Beispiel ein, ein Einsatz der letzten Nacht in meinem Bereich der mit einem Schlag zwei RTW aufgrund der belastenden Ereignisse a.d. gestellt hat. An minderjährig Einsatzkräfte darf man in diesem Fall garnicht denken!

    Das Alter hat mit sowas aber nur bedingt zu tun. So ein Einsatz kann durchaus den altgedienten RA fertig machen und einem hochmotiviertem Anfänger gar nichts anhaben. Minderjährige gehören aber trotzdem nicht auf den RTW.

  • Nur kurz ergänzend Jörg.


    Bei dem Einsatz handelte es sich um 4 getöteten Kindern, war ja hinreichend in den Nachrichten, ich weiß nicht wie das mit dem JuSchG vereinbar ist wenn man Minderjährigen in solche Situationen schickt. Es ging mir eher um die Vereinbarkeit mit dem Gesetz als der Psychischenbelastung.


    Zitat

    § 7 Jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe
    Geht von einer öffentlichen Veranstaltung oder einem Gewerbebetrieb eine Gefährdung für das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen aus, so kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Veranstalter oder Gewerbetreibende Kindern und Jugendlichen die Anwesenheit nicht gestatten darf. Die Anordnung kann Altersbegrenzungen, Zeitbegrenzungen oder andere Auflagen enthalten, wenn dadurch die Gefährdung ausgeschlossen oder wesentlich gemindert wird.


    JuSchG


    JarbSchG

  • Was haltet ihr davon dass Azubi Stellen zum NFS als "FSK 18" ausgeschrieben werden?
    z.B:Der BRK-Kreisverband A.... sucht






    zum 01 .09.2014 in Vollzeit für den Reftungsdienst in



    Stadt und Landkreis A....



    Auszubildende zum Notfallsanitäter



    (m/w)



    lhr Profil:



    Abgeschlossenes 18. Lebensjahr



    Mittlerer Bildungsäbschluss oder



    Hauptschulabschluss mit abgeschlossener



    Berufsausbildung



    Körperliche Fitness und Eignung



    ldentifikation mit den Zielen deiKreisverbandes und



    des Roten Kreuzes



    Unsere Leistungen:



    Fundierte Ausbildung an unserer Berufsfachschule



    lndividuelle Praxisbegleitung



    Vergütung erfolgt nach dem BRK Vergütungstarifvertrag



    Bitte senden Sie lhre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis



    spätestens 15.04.2014 an.....




    oder:


    BRK-KV F....




    Auszubildender zum Notfallsanitäter (m/w)



    Das Bayerische Rote Kreuz Körperschaft des öffentlichen Rechts – ist einer der größten Wohlfahrtsverbände und die führende Hilfsorganisation in Bayern. Es gliedert sich in 73 Kreis-, 5 Bezirksverbände und die Landesgeschäftsstelle. Es werden ca. 22.000 Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter beschäftigt, und rund 170.000 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sind im Einsatz.




    Der Kreisverband F..., beschäftigt derzeit ca. 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landkreis F.....



    Für unseren Rettungsdienst suchen wir ab 01.09.2014 einen



    Auszubildenden zum Notfallsanitäter (m/w)




    Wir erwarten:

    Abgeschlossenes 18. Lebensjahr (Stichtag ist der 31.12.2014)





    Führerschein ist zu Beginn wünschenswert, später erforderlich




    Mittlerer Bildungsabschluss oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung




    Physische und psychische Belastbarkeit




    Teamgeist und soziale Kompetenz



    Bereitschaft zur Teilnahme am Wechselschichtdienst



    Identifikation mit den Grundsätzen des Roten Kreuzes



    Wir bieten:

    Fundierte Ausbildung an der BRK Berufsfachschule in ...




    Betreuung durch Lehrrettungsassistenten und Praxisanleiter während der Einsätze auf unseren Lehrrettungswachen



    Individuelle Praxisbegleitung während der vorgeschriebenen Praktikumseinsätze in Kliniken



    Die Vergütung erfolgt nach dem BRK Vergütungstarifvertrag




    Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Bitte richten Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunter-lagen unter der Kennung ...bis zum 25.04.2014 an:




    Bayerisches Rotes Kreuz




    Kreisverband F...


    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Ich halte 18 als Alter für den Ausbildungsbeginn für ausreichend.
    Dann sind die Jung-NFS 21 mit Ausbildungsende. Sollte gehen. ;-)

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • Es gibt aber interessanterweise im NotSanG keine Mindestalter-Angabe, wenn ich sie nicht überlesen habe. Setzt man den Realschulabschluss als Eingangsvoraussetzung, kann dieser u.U. schon mit 16 erreicht werden, was theoretisch den Einstieg in die Ausbildung ermöglicht.
    (nur damit ich keine Haue kriege: ich bin ebenfalls der Meinung, dass mind. 18 plus Führerschein definitiv zielführender wäre)

  • @ Securo: Da gebe ich Dir gerne recht. Wie wäre es mit 21 - der alten Volljährigkeit?


    Wir hatten den Ausbildungsbeginn mit 22 festgelegt, aber das muss ja keine allgemeine Gültigkeit haben.

  • Es gibt aber interessanterweise im NotSanG keine Mindestalter-Angabe, wenn ich sie nicht überlesen habe.


    Nein, die gibt es nicht, was während der Gesetzgebung auch kritisiert wurde. Der Gesetzgeber hielt es aber offensichtlich für nicht notwendig.
    Die Frage, die man bei der Einstellungsvoraussetzung "18 Jahre" stellen könnte ist natürlich, wie viele potentielle Azubis dem Rettungsdienst verloren gehen, die sich aufgrund des noch nicht erreichten Mindestalters für einen anderen Beruf entscheiden.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Spricht nicht alleine das Jugendarbeitsschutzgesetz dafür, Minderjährige hier nicht mehr auszubilden?
    Natürlich ist bspw. Nachtarbeit wohl nicht regelmässiger Bestandteil der Ausbildung, dennoch...

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Ich finde 18 als Einstiegsalter auch gut.





    Sent from my iPhone

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • In der Schweiz ist 25 auch keine seltenheit

    Ich habe einen ganz einfachen Geschmack - ich bin stets mit dem Besten zufrieden.
    Oscar Wilde, irischer Schriftsteller, 1854 - 1900


    Ich prüfe jedes Angebot. Es könnte das Angebot meines Lebens sein.
    Henry Ford 1863 - 1947

  • Im Bereich der Notfallrettung wird regelmäßig besonders geschultes Personal vorgehalten, um bei erwachsenen Mitarbeitern psychischen Belastungen entgegen zu wirken. Es ist meiner bescheidenen Meinung nach nicht von der Hand zu weisen, dass die Beschäftigung eines Minderjährigen in einem solchen Umfeld permanent gegen §22 und §28(1) JArbSchG verstoßen dürfte. Übrigens verbietet das Gesetz die Beschäftigung mit Arbeiten, "die ihre [...] psychische Leistungsfähigkeit übersteigen" explizit auch dann, wenn diese unter Anleitung stattfinden und mit dem Erreichen eines Ausbildungsziels verknüpft sind.

  • In der Krankenpflege arbeiten auch minderjährige Pflege-Schüler und ja, auch in Krankenhäusern gibt es viele kranke Menschen zu sehen.


    Hilope, muss der 17 jährige Pflegeschüler denn auch gesetzeswiedrig nachts um 3 Uhr in einen Nachtclub? Draussen lassen darf der Kollege seinen Azubi aber auch nicht, da er dann seine Aufsichtspflicht verletzt. Äpfel und Birnen.

  • Was ein Argument... :eyeroll:


    Hast du dir das JuSchG schonmal angeschaut Ani? Pausen, maximale Schichtlänge. Würde deinen Plan gerne mal sehen eine minderjährige Person gesetzeskonform in den Rettungsdienst einzubinden.

  • In der Krankenpflege arbeiten auch minderjährige Pflege-Schüler und ja, auch in Krankenhäusern gibt es viele kranke Menschen zu sehen.


    Das Argument wird in dem Thread entkräftet, den ich einen Beitrag über deinem verlinkt habe.


    J.