Zum Mindestalter fällt mir gerade ein sehr passendes Beispiel ein, ein Einsatz der letzten Nacht in meinem Bereich der mit einem Schlag zwei RTW aufgrund der belastenden Ereignisse a.d. gestellt hat. An minderjährig Einsatzkräfte darf man in diesem Fall garnicht denken!
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Zum Mindestalter fällt mir gerade ein sehr passendes Beispiel ein, ein Einsatz der letzten Nacht in meinem Bereich der mit einem Schlag zwei RTW aufgrund der belastenden Ereignisse a.d. gestellt hat. An minderjährig Einsatzkräfte darf man in diesem Fall garnicht denken!
Das Alter hat mit sowas aber nur bedingt zu tun. So ein Einsatz kann durchaus den altgedienten RA fertig machen und einem hochmotiviertem Anfänger gar nichts anhaben. Minderjährige gehören aber trotzdem nicht auf den RTW.
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Nur kurz ergänzend Jörg.
Bei dem Einsatz handelte es sich um 4 getöteten Kindern, war ja hinreichend in den Nachrichten, ich weiß nicht wie das mit dem JuSchG vereinbar ist wenn man Minderjährigen in solche Situationen schickt. Es ging mir eher um die Vereinbarkeit mit dem Gesetz als der Psychischenbelastung.
Zitat§ 7 Jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe
Geht von einer öffentlichen Veranstaltung oder einem Gewerbebetrieb eine Gefährdung für das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen aus, so kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Veranstalter oder Gewerbetreibende Kindern und Jugendlichen die Anwesenheit nicht gestatten darf. Die Anordnung kann Altersbegrenzungen, Zeitbegrenzungen oder andere Auflagen enthalten, wenn dadurch die Gefährdung ausgeschlossen oder wesentlich gemindert wird.Zitat§ 8 Jugendgefährdende Orte
Hält sich ein Kind oder eine jugendliche Person an einem Ort auf, an dem ihm oder ihr eine unmittelbare Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl droht, so hat die zuständige Behörde oder Stelle die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Wenn nötig, hat sie das Kind oder die jugendliche Person1.
zum Verlassen des Ortes anzuhalten,
2.
der erziehungsberechtigten Person im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 6 des Achten Buches Sozialgesetzbuch zuzuführen oder, wenn keine erziehungsberechtigte Person erreichbar ist, in die Obhut des Jugendamtes zu bringen.In schwierigen Fällen hat die zuständige Behörde oder Stelle das Jugendamt über den jugendgefährdenden Ort zu unterrichten.
JuSchG
Zitat§ 22 Gefährliche Arbeiten
(1) Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden1.
mit Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen,
2.
mit Arbeiten, bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind,
3.
mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, daß Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können,
4.
mit Arbeiten, bei denen ihre Gesundheit durch außergewöhnliche Hitze oder Kälte oder starke Nässe gefährdet wird,
5.
mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen oder Strahlen ausgesetzt sind,
6.
mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne des Chemikaliengesetzes ausgesetzt sind,
7.
mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Richtlinie 90/679/EWG des Rates vom 26. November 1990 zum Schutze der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit ausgesetzt sind.(2) Absatz 1 Nr. 3 bis 7 gilt nicht für die Beschäftigung Jugendlicher, soweit
1.
dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist,
2.
ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist und
3.
der Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen (Absatz 1 Nr. 6) unterschritten wird.Satz 1 findet keine Anwendung auf den absichtlichen Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen der Gruppen 3 und 4 im Sinne der Richtlinie 90/679/EWG des Rates vom 26. November 1990 zum Schutze der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit.
(3) Werden Jugendliche in einem Betrieb beschäftigt, für den ein Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet ist, muß ihre betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung sichergestellt sein.JarbSchG
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Die letzten Beiträge wurden aus dem Novellierungsthread (Aktueller Stand der Novellierung) separiert.
J. -
Was haltet ihr davon dass Azubi Stellen zum NFS als "FSK 18" ausgeschrieben werden?
z.B:Der BRK-Kreisverband A.... suchtzum 01 .09.2014 in Vollzeit für den Reftungsdienst in
Stadt und Landkreis A....
Auszubildende zum Notfallsanitäter
(m/w)
lhr Profil:
Abgeschlossenes 18. Lebensjahr
Mittlerer Bildungsäbschluss oder
Hauptschulabschluss mit abgeschlossener
Berufsausbildung
Körperliche Fitness und Eignung
ldentifikation mit den Zielen deiKreisverbandes und
des Roten Kreuzes
Unsere Leistungen:
Fundierte Ausbildung an unserer Berufsfachschule
lndividuelle Praxisbegleitung
Vergütung erfolgt nach dem BRK Vergütungstarifvertrag
Bitte senden Sie lhre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis
spätestens 15.04.2014 an.....
oder:
BRK-KV F....
Auszubildender zum Notfallsanitäter (m/w)
Das Bayerische Rote Kreuz – Körperschaft des öffentlichen Rechts – ist einer der größten Wohlfahrtsverbände und die führende Hilfsorganisation in Bayern. Es gliedert sich in 73 Kreis-, 5 Bezirksverbände und die Landesgeschäftsstelle. Es werden ca. 22.000 Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter beschäftigt, und rund 170.000 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sind im Einsatz.
Der Kreisverband F..., beschäftigt derzeit ca. 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landkreis F.....
Für unseren Rettungsdienst suchen wir ab 01.09.2014 einen
Auszubildenden zum Notfallsanitäter (m/w)
Wir erwarten:
Abgeschlossenes 18. Lebensjahr (Stichtag ist der 31.12.2014)
Führerschein ist zu Beginn wünschenswert, später erforderlich
Mittlerer Bildungsabschluss oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung
Physische und psychische Belastbarkeit
Teamgeist und soziale Kompetenz
Bereitschaft zur Teilnahme am Wechselschichtdienst
Identifikation mit den Grundsätzen des Roten Kreuzes
Wir bieten:
Fundierte Ausbildung an der BRK Berufsfachschule in ...
Betreuung durch Lehrrettungsassistenten und Praxisanleiter während der Einsätze auf unseren Lehrrettungswachen
Individuelle Praxisbegleitung während der vorgeschriebenen Praktikumseinsätze in Kliniken
Die Vergütung erfolgt nach dem BRK Vergütungstarifvertrag
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Bitte richten Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunter-lagen unter der Kennung ...bis zum 25.04.2014 an:
Bayerisches Rotes Kreuz
Kreisverband F...
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Was haltet ihr davon dass Azubi Stellen zum NFS als "FSK 18" ausgeschrieben werden?
Ich würde sogar ein noch höheres Einstiegsalter vorgeben.
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Ich halte 18 als Alter für den Ausbildungsbeginn für ausreichend.
Dann sind die Jung-NFS 21 mit Ausbildungsende. Sollte gehen. -
Es gibt aber interessanterweise im NotSanG keine Mindestalter-Angabe, wenn ich sie nicht überlesen habe. Setzt man den Realschulabschluss als Eingangsvoraussetzung, kann dieser u.U. schon mit 16 erreicht werden, was theoretisch den Einstieg in die Ausbildung ermöglicht.
(nur damit ich keine Haue kriege: ich bin ebenfalls der Meinung, dass mind. 18 plus Führerschein definitiv zielführender wäre) -
@ Securo: Da gebe ich Dir gerne recht. Wie wäre es mit 21 - der alten Volljährigkeit?
Wir hatten den Ausbildungsbeginn mit 22 festgelegt, aber das muss ja keine allgemeine Gültigkeit haben.
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Es gibt aber interessanterweise im NotSanG keine Mindestalter-Angabe, wenn ich sie nicht überlesen habe.
Nein, die gibt es nicht, was während der Gesetzgebung auch kritisiert wurde. Der Gesetzgeber hielt es aber offensichtlich für nicht notwendig.
Die Frage, die man bei der Einstellungsvoraussetzung "18 Jahre" stellen könnte ist natürlich, wie viele potentielle Azubis dem Rettungsdienst verloren gehen, die sich aufgrund des noch nicht erreichten Mindestalters für einen anderen Beruf entscheiden. -
Spricht nicht alleine das Jugendarbeitsschutzgesetz dafür, Minderjährige hier nicht mehr auszubilden?
Natürlich ist bspw. Nachtarbeit wohl nicht regelmässiger Bestandteil der Ausbildung, dennoch... -
Ich finde 18 als Einstiegsalter auch gut.
Sent from my iPhone
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In der Schweiz ist 25 auch keine seltenheit
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Im Bereich der Notfallrettung wird regelmäßig besonders geschultes Personal vorgehalten, um bei erwachsenen Mitarbeitern psychischen Belastungen entgegen zu wirken. Es ist meiner bescheidenen Meinung nach nicht von der Hand zu weisen, dass die Beschäftigung eines Minderjährigen in einem solchen Umfeld permanent gegen §22 und §28(1) JArbSchG verstoßen dürfte. Übrigens verbietet das Gesetz die Beschäftigung mit Arbeiten, "die ihre [...] psychische Leistungsfähigkeit übersteigen" explizit auch dann, wenn diese unter Anleitung stattfinden und mit dem Erreichen eines Ausbildungsziels verknüpft sind.
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Mod.: Die Frage wurde in diesem Thread bereits ausführlich diskutiert: Ausbildung zum Rettungssanitäter/Helfer
J.
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In der Krankenpflege arbeiten auch minderjährige Pflege-Schüler und ja, auch in Krankenhäusern gibt es viele kranke Menschen zu sehen.
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In der Krankenpflege arbeiten auch minderjährige Pflege-Schüler und ja, auch in Krankenhäusern gibt es viele kranke Menschen zu sehen.
Hilope, muss der 17 jährige Pflegeschüler denn auch gesetzeswiedrig nachts um 3 Uhr in einen Nachtclub? Draussen lassen darf der Kollege seinen Azubi aber auch nicht, da er dann seine Aufsichtspflicht verletzt. Äpfel und Birnen.
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Hilope, muss der 17 jährige Pflegeschüler denn auch gesetzeswiedrig nachts um 3 Uhr in einen Nachtclub?
Was ein Argument... :eyeroll:
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Was ein Argument... :eyeroll:
Hast du dir das JuSchG schonmal angeschaut Ani? Pausen, maximale Schichtlänge. Würde deinen Plan gerne mal sehen eine minderjährige Person gesetzeskonform in den Rettungsdienst einzubinden.
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In der Krankenpflege arbeiten auch minderjährige Pflege-Schüler und ja, auch in Krankenhäusern gibt es viele kranke Menschen zu sehen.
Das Argument wird in dem Thread entkräftet, den ich einen Beitrag über deinem verlinkt habe.
J.