Erste Hilfe Sensor ausgezeichnet

  • Wieso wäre es eine kostengünstige Alternative? Gut, das Gerät sagt dir quasi ob der Patient reapflichtig ist oder nicht, aber dennoch sollte ein Ersthelfer in dieser Situation die Reanimation (und wenn es nur die Basisreanimation ist) beherrschen. Und dafür brauch man nunmal auch eine Ausbildung, in der sowieso die Vitalzeichenkontrolle gelehrt wird.


    Weil die Ausbildung der betrieblichen Ersthelfer in Form von EH-Kursen und einer Auffrischung alle 2 Jahre (in der natürlich Reanimiert wird) durch die BG bezahlt wird. Die Ausbildung und jährliche Nachschulung an einem AED wird explizit nicht von der BG getragen und muss durch den Unternehmer selbst bezahlt werden.


    Eddy

  • Der Umgang mit einem AED in Rahmen der HLW ist schon länger Teil der EH-Grundlehrgänge und Aufrischungen.


    Das ist vielleicht ausreichend das gelernte Umgehen mit einem AED auf einem erträglichen Stand zu halten, aber für die Erstunterweisung sicher nicht. Und es wird auch nicht flächendeckend von allen HiOrg im gesamten Bundesgebiet angeboten.


    Wenn du dir die Seiten 46 -50 und insbesondere den letzten Satz auf Seite 50 ansiehst kannst du deutlich erkennen, wie die momentane Meinung der BG zu AED und Ausbildunskosten ist:


    http://etf.bgetem.de/htdocs/r3…rma53/mb_017_a10-2010.pdf


    Man muss sich immer darüber im Klären sein, dass es hier um Laienhelfer geht und das die Unternehmer auch auf die Kosten bei der Ausbildung achten. Hier schlagen weniger die Kurskosten als vielmehr die Personalkosten der Angestellten zu Buche, die in den Kursen sitzen. Wenn ein Angestellter einen ganzen Tag in einem zusätzlichen Kurs sitzt und sein Verrechnungssatz 100 Euro je Stunde beträgt kommen da schon ordentliche Summen zusammen.


    Eddy

  • in EH Kursen udn EH Trainings muss ausschließlich die Anwendung eines AED demonstriert werden, wenn BG Teilnehmer anwesend sind.
    Es muss und soll nicht geübt werden, dafür sind gesonderte Schulungen anzubieten.
    Das demonstrieren eines AED ist bundesweit Pflicht für alle ausbildenden Stellen.
    Wer laso nicht einmal einen Trainings AED hat, riskiert bei einer Überprüfung der BG-QSEH die Zulassung zu verlieren.