Sachsen-Anhalt: Polizei soll HIV-Test erzwingen dürfen

  • "Nach Festnahmen und Personenkontrollen sollen Polizisten künftig unter bestimmten Umständen HIV-Tests verlangen können. Das sieht der Entwurf des neuen Polizeigesetzes in Sachsen-Anhalt vor, den das Innenministerium im Landtag durchbringen möchte und der MDR SACHSEN-ANHALT vorliegt.


    Konkret heißt es: "Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen" und von der kontrollierten Person eine "Gefahr für Leib oder Leben einer anderen Person ausgegangen" ist, kann ein Beamter demnach einen Test verlangen. Bisher ist ein Test beim Verdacht auf eine HIV-Infektion nur dann möglich, wenn der Betroffene dem zustimmt.
    [...]
    Das Innenministerium begründet den Absatz vor allem damit, dass gerade Rettungssanitäter und Polizisten sich in der Gefahr sähen, sich mit dem HI-Virus oder mit Hepatitis anzustecken. Nur wenn man wisse, ob der Verursacher infiziert war, könne man noch Gegenmaßnahmen einleiten."


    http://www.mdr.de/sachsen-anha…tz-sachsen-anhalt100.html

  • Da bezieht man sich aber auf den Einzelfall im Rahmen des rechtfertigenden Notstandes.
    http://www.thieme.de/SID-A51A1…ice/fzmednews-001160.html


    Diesen Test zu pauschalisieren und ihn in den Maßnahmenkatalog regelmäßiger polizeilicher Tätigkeiten aufzunehmen halte ich persönlich für populistischen Unsinn bzw. auch nach derzeitiger Rechtslage für nicht notwendig.
    Oder anders gesagt:
    Law and Order Stimmungsmache auf unterstem Stammtischniveau...

  • Im Krankenhaus ist das schon länger zulässig. Ich find's gut.

    In welchem KH kann das denn ohne Einverständnis des Patienten erzwungen werden? Ich halte den Vorschlag für unsinnig und frage mich, wie lange das Gesetz Bestand haben würde.

  • In jedem. Man nimmt dem Patienten Blut ab und läßt es neben den Nierenwerten und Kalium auf HIV untersuchen.


    Also geht das nur als Beifang und der Patient muß/sollte der Untersuchung vorher zustimmen. Aber Du kannst nicht explizit von einem Patienten verlangen, daß er sich testen lässt nachdem z.B. jemand einen Unfall mit einer Blutprobe hatte. Und darauf zielt der Gesetzesvorschlag ja ab.

  • Selbstverständlich kann man einen Patienten zwingen. Das nennt man "Zwangsbehandlung" und ist in bestimmten Fällen legitimiert. Unter anderem gehören da bestimmte Blutuntersuchungen zu. Ein alltägliches Beispiel ist die Blutentnahme zur Bestimmung des BAK-Spiegels bei entsprechendem Verdacht.

  • In jedem. Man nimmt dem Patienten Blut ab und läßt es neben den Nierenwerten und Kalium auf HIV untersuchen.


    Nur: welchen Zweck soll das denn haben?
    Nach wie vor benehmen sich Teile des medizinischen Personals ja so, als ob es NIE einen Herrn Semmelweiss gegeben hätte.
    Was hat das Personal einer Notaufnahme, einer Intensivstation, OP- oder auch Stationspersonal von dieser Kenntnis?
    Werden dann endlich die persönlichen Hygienemassnahmen ergriffen, die eigentlich ohnehin Standard sind ?-(

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Selbstverständlich kann man einen Patienten zwingen. Das nennt man "Zwangsbehandlung" und ist in bestimmten Fällen legitimiert. Unter anderem gehören da bestimmte Blutuntersuchungen zu. Ein alltägliches Beispiel ist die Blutentnahme zur Bestimmung des BAK-Spiegels bei entsprechendem Verdacht.

    Die Blutentnahme müsste aber durch einen Richter, bei Vorliegen der entsprechenden Begleitumstände, angeordnet werden. Das kann der Arzt, oder wer immer den Test möchte, nicht selbst anordnen. Einen Patienten kannst Du aber nicht zwangsweise auf HIV oder Hepatitis untersuchen lassen, weil's gerade dem anwesenden RFP oder der Polizei als notwendig erscheint.

  • Ein richterlicher Beschluß wird dann erst notwendig, wenn der Patient die Blutabnahme verweigert. Wenn er einwilligt oder aber das Screening im Rahmen einer allgemeinen Blutuntersuchung erfolgt, ist kein Richter notwendig.

  • Ein richterlicher Beschluß wird dann erst notwendig, wenn der Patient die Blutabnahme verweigert. Wenn er einwilligt oder aber das Screening im Rahmen einer allgemeinen Blutuntersuchung erfolgt, ist kein Richter notwendig.

    Ja, nur geht es hier ja um Leute die sich erstmal nicht in Behandlung befinden und von denen auch keine aktuelle Probe vorliegt. Zudem scheint eine Mehrheit nicht kooperieren zu wollen, was ihr gutes Recht ist und was der liebe Gesetzgeber jetzt abschaffen möchte.


    Die Polizei könnte natürlich alternativ die Leute zur präventiven allgemeinen Untersuchung ins KH karren, damit man so nebenbei die entsprechenden Untersuchungen machen könnte. :cool_1:

  • Ja, nur geht es hier ja um Leute die sich erstmal nicht in Behandlung befinden und von denen auch keine aktuelle Probe vorliegt. Zudem scheint eine Mehrheit nicht kooperieren zu wollen, was ihr gutes Recht ist und was der liebe Gesetzgeber jetzt abschaffen möchte.


    Und wo ist jetzt das Problem?

  • Und wo ist jetzt das Problem?

    Das man dem Bürger das Recht absprechen möchte, die Kooperation zu verweigern. Letztendlich ist es ausreichend, wenn sich der Gegenpart den entsprechenden Untersuchungen unterzieht. Zumal dieser ja in der Regel das stärkere Interesse daran hat Bescheid zu wissen.

  • Das man dem Bürger das Recht absprechen möchte, die Kooperation zu verweigern. Letztendlich ist es ausreichend, wenn sich der Gegenpart den entsprechenden Untersuchungen unterzieht. Zumal dieser ja in der Regel das stärkere Interesse daran hat Bescheid zu wissen.


    Eine Postexpositionsprophylaxe macht nur in den ersten Stunden Sinn, der Test wird zum Teil erst nach Wochen positiv....deswegen wird ja auch mehrmals getestet.

  • Letztendlich ist es ausreichend, wenn sich der Gegenpart den entsprechenden Untersuchungen unterzieht.


    Ich habe mich mal bei der ZVK-Anlage bei einem Patienten mit bekannter Hepatitis C verletzt. Da hat mich schon interessiert, ob es eine chronisch inaktive oder eine aggressiv aktive Form war. Und ob der Gute noch was anderes in seinem Blut hat. Außerdem bedeutet eine solche "Zwangsuntersuchung" ja nicht, daß der Patient das Ergebnis erfährt. Er kann auch ablehnen, den Befund mitgeteilt zu bekommen. Ich sehe also nicht wirklich ein Problem.


    Erinnerst Du Dich, daß Du Dich in einem anderen Thread über die liberalen und milden Urteile eines Gerichtes beschwert hast? Jetzt beschwerst Du Dich, daß man die Gesundheit eines Unschuldigen als geringes Rechtsgut betrachtet wird als jemanden einer simplen Blutentnahme auszusetzen? Das passt doch nicht wirklich, oder?

  • Außerdem läßt sich dann zweifelsfrei die Kausalität der Infektion feststellen. Für spätere Inanspruchnahme von Leistungen diverser Berufsgenossenschaften, Rententrägern oder BU-Versicherern u.U. nicht unerheblich.

  • Erinnerst Du Dich, daß Du Dich in einem anderen Thread über die liberalen und milden Urteile eines Gerichtes beschwert hast? Jetzt beschwerst Du Dich, daß man die Gesundheit eines Unschuldigen als geringes Rechtsgut betrachtet wird als jemanden einer simplen Blutentnahme auszusetzen? Das passt doch nicht wirklich, oder?

    Nein, ich habe mich darüber beschwert, daß man sich Arbeit erspart hat und Vorwürfe unter den Tisch hat fallen gelassen. Worum es mir aber hier geht, ist das man nicht einfach irgendwelchen Leuten Blut abnehmen kann. Es ist egal wie schwerwiegend der Eingriff ist und welche Folgen er zeitigt. Der Punkt ist, daß man nicht nach Belieben mit anderen Personen schalten und walten kann. Wenn die Person einwilligt ist das in Ordnung, wenn sie das nicht tut auch.


    Außerdem läßt sich dann zweifelsfrei die Kausalität der Infektion feststellen. Für spätere Inanspruchnahme von Leistungen diverser Berufsgenossenschaften, Rententrägern oder BU-Versicherern u.U. nicht unerheblich.

    Wirklich? Solange nichts Außergewöhnliches vorliegt, wozu ich nicht HIV oder Hep zähle, gibt es genug Möglichkeiten der Infektion. Natürlich könnte man z.B. HIV-Stämme vergleichen, aber ist das wirklich gerichtsfest? Außerdem ist das Ganze wieder nicht das Problem des Patienten und der Patient auch kein Beweismittel mit dem wie mit einem Gegenstand verfahren werde kann.