Köln - Kliniken weisen Vergewaltigte ab

  • B) Aufgrund eines vermeintlichen Missverständnisses in der Umsetzung einer Dienstanweisung wird in einem konkreten Fall in zwei Krankenhäusern einer jungen Frau die medizinische Hilfe verweigert.


    Im konkreten Fall kommt es in zwei Krankenhäusern, also durch mindesten 2 Ärzte unabhängig voneinander, zu einer nun im Nachhinein missverständlichen Interpretation einer Dienstanweisung.


    --> Das macht die Sache nicht vertrauenserweckender bzw. wie würde man reagieren, nach dem es der Artikel in die Zeit und SZ geschafft hat.
    Es als institutionelles Versagen darstellen oder die Schuld dem einzelnen Mitarbeiter geben?


    Bereits die ärztliche Untersuchung und Festestellung einer Vergewaltigung begründet den Anspruch auf einen Abtreibung nach §218a Abs.3.
    Hier benötigt man keine Schwangerschaftkonfliktberatung. (= ärztliche Untersuchung --> Voraussetzung zur Abtreibung)



    Daher befürchte ich, dass sich hier einige Leute ganz, ganz billig nachträglich aus dieser Affäre ziehen möchten, um eine öffentliche Diskussion zu vermeiden.
    Das ist meine Vermutung.

  • Ich glaube, dass die meisten Entscheidungsträger der katholischen Kirche Nichtärzte sind.


    Als Mitarbeiter in einem konfessionelle Haus unterschreibst Du in Deinem Vertrag, nach den Grundsätzen der jeweiligen Kirche zu handeln. Das beinhaltet u.a. alle Formen von Schwangerschaftsabbrüchen, von der medizinischen Indikation mal abgesehen. Wem das nicht passt, der darf halt in einem konfessionellem Haus keine Arbeitsverträge unterschreiben.

  • fakl


    Über den kirchlichen Umgang mit weltlichen Problemen brauchen wir gar nicht diskutieren. Da gehe ich mit Dir konform (bin selber aus dem verein ausgetreten). Ich wollte nur darauf hinweisen, daß bestimmte Dinge wie die Ablehnung von Maßnahmen, die der kirchlichen Weltanschauung widersprechen formal korrekt sind. So kann ein privates bischöfliches Gymnasium eine Schülerin nicht zum Abitur zulassen, wenn sie sich nicht firmen lassen möchte und das vorher im Schulvertrag festgelegt ist.


    Nicht hinwegsetzen kann sich die Kirche über medizinisch indizierte Maßnahmen und Notfälle, die Leib und Leben bedrohen.

  • ...


    Als Mitarbeiter in einem konfessionelle Haus unterschreibst Du in Deinem Vertrag, nach den Grundsätzen der jeweiligen Kirche zu handeln. Das beinhaltet u.a. alle Formen von Schwangerschaftsabbrüchen, von der medizinischen Indikation mal abgesehen. Wem das nicht passt, der darf halt in einem konfessionellem Haus keine Arbeitsverträge unterschreiben.


    Das betrifft ja nicht nur Krankenhäuser. Mancherorts haben z.B. Altenpflegerinnen und Erzieherinnen gar keine andere Möglichkeit, als bei einem kirchlichen Träger zu arbeiten. Davon wie kirchliche Träger desöfteren mit ihren Mitarbeitern umgehen, reden wir jetzt mal nicht. Das ist wieder ein ganz anderes Thema.


    Und mancherorts hat man auch als Patient gar keine andere Wahl, als ein Haus in kirchlicher Trägerschaft aufzusuchen.


    Dass es gleich in zwei Häusern ein "Missverständnis" gegeben haben soll, das glaube ich nun wirklich nicht...

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  • Mancherorts haben z.B. Altenpflegerinnen und Erzieherinnen gar keine andere Möglichkeit, als bei einem kirchlichen Träger zu arbeiten.


    Das stimmt doch gar nicht. Es gibt genug nicht-konfessionelle Einrichtungen für die benannten Berufsgruppen. Und was die Patienten angeht: die werden in kirchlichen Häusern vom Grundsatz her nicht anders behandelt als woanders auch. Daß ein kirchliches Schwangerschaftsabbrüche ablehnt, ist absolut nachvollziehbar und für 99 % der weiblichen Bevölkerung dürfte es kein Problem sein, eine Alternative aufzusuchen. Mir ist kein Fall bekannt, wo eine Frau ein Kind austragen mußte, weil es "nur" ein kirchliches Krankenhaus um die Ecke gab.

  • Ani und Co (also die fertigen Ärzte). In wie weit wiederspricht ein solcher Arbeitsvertrag (der bestimmte Maßnahmen, Beratungen und Co unterbindet) denn eigentlich unserer Berufsordnung? (Vom Hyppokratischen Eid ganz abgesehen - aber der ist ja nicht rechtsverbindlich). So wie ich das bis jetzt verstanden habe kommt es da zu massiven Wiedersprüchen...?

  • Die Berufsverbände sehen da keine Problem, weil jedes ärztliche Handeln auch ethisch und moralisch motiviert ist . So kann auch kein Arzt gezwungen werden, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen oder daran teilzunehmen (Anästhesist). In meinem PJ-Haus (kommunal) wurde dem gesamten OP-Personal freigestellt, an nicht medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbrüchen teilzunehmen.

  • Weitaus aktueller als der hippokratische Eid, trotzdem nicht rechtsverbindlich ist das Genfer Gelöbnis
    Meiner Meinung nach hat man als Arzt in einem katholischem Krankenhaus kaum Reibungspunkte mit den moralisch ethischen Grundsätzen der kath. Kirche bezogen auf die alltäglichen Maßnahmen.
    In der Gynäkologie ist das natürlich was anderes, da gäbe es dann just dieses Beispiel.
    Will damit sagen, dass ich persönlich in den anderen Fachrichtungen keine Kollision zwischen der Berufsordnung und dem angesprochenen Arbeitsvertrag sehe.
    Arbeitsrechtlich gibt es in kirchlichen Einrichtungen den sogenannten dritten Weg... und das ist auch alles rechtens so...
    Interessant dazu: Arbeitsrecht der Kirchen
    Hier wird angeführt, dass eine Kündigung eines Arztes, der Abtreibungen befürwortet, rechtens ist.

  • Können es sich kirchliche Häuser in Köln wirklich leisten, nach päpstlichen Moralvorstellungen Patienten abzuweisen?
    Damit grenzt man in Köln ja mind. 25% der Bevölkerung aus (Homosexuelle). :diablo:

  • Kirchliche Krankenhäuser lehnen keine Patienten ab, sondern bestimmte Maßnahmen, die im Widerspruch zu ihrer moralischen Auffassung stehen. Der Homosexuelle ist also nicht gefährdet.

  • In meinem PJ-Haus (kommunal) wurde dem gesamten OP-Personal freigestellt, an nicht medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbrüchen teilzunehmen


    Hier die Rechtsgrundlage (SchKG):
    http://www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/__12.html

    Zitat

    § 12 Weigerung
    (1) Niemand ist verpflichtet, an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken.
    (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Mitwirkung notwendig ist, um von der Frau eine anders nicht abwendbare Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung abzuwenden.

  • Kirchliche Krankenhäuser lehnen keine Patienten ab, sondern bestimmte Maßnahmen, die im Widerspruch zu ihrer moralischen Auffassung stehen. Der Homosexuelle ist also nicht gefährdet.

    Wobei ja interessanterweise die Pille danach schon verschrieben war, durch die NÄin, und man im KH nur die Beweissicherung durchführen wollte. :kaffee:

  • Ich habe mich nicht auf diesen Beitrag bezogen, sondern mich allgemein dazu geäußert. Was da passiert ist, kann ich nicht nachvollziehen und wenn es so stattgefunden hat entspricht es üblicherweise nicht den Vorgaben in kirchlichen Krankenhäusern

  • Das stimmt doch gar nicht. Es gibt genug nicht-konfessionelle Einrichtungen für die benannten Berufsgruppen.


    Nicht nur jein, sondern NEIN!
    Sorry Ani, aber das ist liberaler arbeitspolitischer Dünnpfiff.
    Berufliche Mobilität in allen Ehren, aber in verschiedenen Bundesländern (Saarland, RLP, NRW, BY, BW...) gibt es Gegenden mit sehr grossen Landkreisen, wo Caritas oder auch Diakonie einfach das Monopol in der Altenheim und Krankenhausversorgung haben; ebenso bei den Behinderteneinrichtungen.
    Eine exam. Pflegekraft usw. bekommt nicht mehr Tariflohn, bloss weil sie einen längeren Anfahrtsweg zum Arbeitsplatz hat.
    In "Ballungsräumen" hat jedermann die Qual der Wahl - es gibt mehr als genug offene stellen.
    "Auf dem flachen Land" kann das ganz anders sein.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Wenn man bestimmte Ansprüche hat, muß man entsprechend Abstriche machen und längere Wege bzw. einen Wohnortwechsel in Kauf nehmen. Das ist in allen Branchen so. Und ein Monopol vermag ich in der heutigen Zeit definitiv nicht zu erkennen. Vielleicht kannst Du das ja mit aktuellen Zahlen untermauern?

  • Jörg:
    Was ich interessant finde ist, dass gleich in 2 Krankenhäusern die Dienstanweisung auf die Gleiche Art und weise falsch verstanden sein soll..... Ein Schelm wer Böses dabei denkt....

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Jörg:
    Was ich interessant finde ist, dass gleich in 2 Krankenhäusern die Dienstanweisung auf die Gleiche Art und weise falsch verstanden sein soll..... Ein Schelm wer Böses dabei denkt....


    Schön und gut. Dennoch verurteile ich niemanden aufgrund eines Presseartikels, ohne ihn dazu gehört zu haben.
    Eben in der Tagesschau kam der Träger der Häuser (übrigens nicht die katholische Kirche selbst, sondern eine ihr nahestehende Stiftung) kurz zu Wort und bedauerte den Vorfall explizit. Es werde auch eine Aufarbeitung geben, damit so etwas nie mehr vorkommen könne.
    Warten wirs ab. Ich würde einfach gerne von einer Hexenjagd absehen (was in dem Kontext auch auf paradoxe Art ironisch wäre).


    J.