EU-Vergaberecht gilt nicht für den Rettungsdienst

  • In Baden Württemberg ist der Krankentransport schon komplett privatisiert! Der Rettungsdienst im Prinzip auch, da Leistungsträger und Leistungserbringer identisch sind. Nur per Gesetz wird die Unternehmensart und die Anzahl der zugelassenen Unternehmen beschränkt.


    Notfallrettung wird auf die vier Non-Profit Unternehmen ASB, DRK, JUH und MHD sowie Bergwacht und DLRG beschränkt. In der Luftrettung kommt hier noch die DRF hinzu.


    Das ist so nicht ganz richtig. Nach § 2 RDG Ba.-Wü. wird Notfallrettung von ASB, DRK (incl. Bergwacht Württemberg), JUH, MHD, DRF, Bergwacht Schwarzwald sowie bei Bedarf von weiteren Leistungsträgern betrieben. Die Unternehmensart, also e.V., GmbH..., ist hierbei nicht festgeschrieben.


    Ich kenne sicherlich nicht alle Leistungsträger im baden-württembergischen RD, darf aber an die Feuerwehr Stuttgart (RD & Notarztdienst) sowie Promedic Karlsruhe erinnern und in Ulm fliegt der ADAC.

    Em Herrgott sei schönschde Gab`isch ond bleibt dr`Schwob!


  • Das ist so nicht ganz richtig. Nach § 2 RDG Ba.-Wü. wird Notfallrettung von ASB, DRK (incl. Bergwacht Württemberg), JUH, MHD, DRF, Bergwacht Schwarzwald sowie bei Bedarf von weiteren Leistungsträgern betrieben. Die Unternehmensart, also e.V., GmbH..., ist hierbei nicht festgeschrieben.


    Ich kenne sicherlich nicht alle Leistungsträger im baden-württembergischen RD, darf aber an die Feuerwehr Stuttgart (RD & Notarztdienst) sowie Promedic Karlsruhe erinnern und in Ulm fliegt der ADAC.


    Hast Du recht! Aber Feuerwehr Stuttgart und Promedic sind Bestandschutz Regelungen von vor 1998! Der ADAC hat meiner Meinung nach damals die Beauftragung erhalten weil es sonst zu einer Monopolstellung in der Luftrettung in Ba.Wü durch die DRF gekommen wäre, da der Katastrophenschutz aus der Luftrettung rausgefallen war (Villingen-Schwenningen). Der ADAC an sich ist ja auch ein e.V.! Die Luftrettung eine GmbH aber gemeinnützig! Alle anderen tätigen GmbH´s der big four ebenfalls. Was also nicht richtig ist, an dem was ich geschrieben habe, ist mir demnach unklar!


    Reine Profit Unternehmen (also richtige GmbH´s, KG, AG, GbR, e.G. usw.) haben (mit der erwähnten Ausnahme) im Ländle momentan keine Chance. Gerade hab ich noch nachgelesen dass auch Promedic von einer Profit GmbH in eine gemeinnützige (non-Profit) GmbH im Jahr 2004 überführt wurde. Diese Firma ist aber wie du selber geschrieben hast nicht direkt als Leistungserbringer im Gesetzestext erwähnt.


    Wen das ganze Procedere auf EU Ebene interessiert hier ein Link des deutschen Städte und Gemeindebundes vom März 2013. Da wird es sehr anschaulich dargestellt:


    http://www.dstgb.de/dstgb/Schw…inie_M%C3%A4rz%202013.pdf

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Reine Profit Unternehmen (also richtige GmbH´s, KG, AG, GbR, e.G. usw.) haben (mit der erwähnten Ausnahme) im Ländle momentan keine Chance.


    Eine gemeinnützige GmbH ist eine richtige GmbH und darf, entgegen der landläufigen Meinung, Gewinne erwirtschaften und diese unter bestimmten Voraussetzungen sogar an den/die Gesellschafter ausschütten (wenn dieser z.B. ein gemeinnütziger e.V. ist).


    Das RDG schreibt die Rechtsform der Leistungserbringer jedenfalls nicht fest. Dementsprechend wäre eine [HiOrg] Rettungsdienst GmbH auch im baden-württembergischen Rettungsdienst ab dem Moment denkbar ab dem mit der Diestleistung RD (wesentliche) Gewinne zu erwirtschaften sind.

    Em Herrgott sei schönschde Gab`isch ond bleibt dr`Schwob!

  • @mannes:
    Und wer fliegt in FN?


    Auch in Ulm gibt es übrigens einen privaten KTP-Anbieter......

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Auch in Ulm gibt es übrigens einen privaten KTP-Anbieter......


    Davon gibt es mehrere in Ba-Wü. Unter den damaligen Bestandsschutz bei der Änderung des RDG fielen meines Wissens nur die ProMedic und die Franken-Ambulanz in Heilbronn.


  • Eine gemeinnützige GmbH ist eine richtige GmbH und darf, entgegen der landläufigen Meinung, Gewinne erwirtschaften und diese unter bestimmten Voraussetzungen sogar an den/die Gesellschafter ausschütten (wenn dieser z.B. ein gemeinnütziger e.V. ist).


    Das RDG schreibt die Rechtsform der Leistungserbringer jedenfalls nicht fest. Dementsprechend wäre eine [HiOrg] Rettungsdienst GmbH auch im baden-württembergischen Rettungsdienst ab dem Moment denkbar ab dem mit der Diestleistung RD (wesentliche) Gewinne zu erwirtschaften sind.

    Wir meinen das Gleiche! :drinks:

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Ist hier eigentlich gerade ein Insider der, zumindest mal Ansatzweise berichten kann, wie es aktuell in seinem Konzessionsland mit der Vergabe/ Ausschreibung von neuen Rettungsdienstleistungen aussieht? Mit Ausnahme von Bayern da ist es ja so nirgends richtig Transparent.

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."