Indikationskatalog für den Notarzteinsatz überarbeitet

  • Der Vorstand der Bundesärztekammer hat in seiner 19. Sitzung am 22.02.2013 den folgenden Notarztindikationskatalog als Handreichung für Disponenten in Notdienstzentralen und Rettungsleitstellen beschlossen. Dabei handelt es sich um eine Weiterentwicklung des Notarztindikationskatalogs aus dem Jahr 2001.

  • "



    • In begründeten Einzelfällen hat das Leitstellenpersonal die Möglichkeit, bei der
      Notarztalarmierung vom Notarztindikationskatalog abzuweichen."





      Ist das Ding also jetzt bindend für alle Leitstellen? :cool_1:



    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Nö, dass ist eine Empfehlung bzw. Eine Art Leitlinie. Du kannst gerne davon abweichen, musst dass dann aber gut begründen können, speziell dann, wenn es ein juristisches Nachspiel geben sollte.

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Hmm, schwerere Verkehrsunfall... Das sagt ja mal viel aus :ironie:
    Und wann ist er nur Mittel?? :mauer:


    by the way:
    Hessen hat seinen Indikationskatalog im Rettungsdienstplan (Anhang des HRDG) geregelt...


    RLP hat glaub ich auch seinen eigenen...

  • Würden sich die Leitstellen strikt an diesen Katalog halten, müsste für jeden Notfalleinsatz eines RTW auch ein Notarzt alarmiert werden.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Hi!

    Würden sich die Leitstellen strikt an diesen Katalog halten, müsste für jeden Notfalleinsatz eines RTW auch ein Notarzt alarmiert werden.

    :positiv: ein Glück hats jemand vor mir gesagt und kann das jetzt ganz sachlich diskutieren :-D

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Nö, dass ist eine Empfehlung bzw. Eine Art Leitlinie. Du kannst gerne davon abweichen, musst dass dann aber gut begründen können, speziell dann, wenn es ein juristisches Nachspiel geben sollte.

    Warum? Um es provokant auszudrücken: Welche Autorität hat die BÄK gegenüber den "Souveränen" Landkreisen und Städten bezüglich der Ausführung ihrer Notfallrettung?


    Anders: Die Empfehlung ist doch sicherlich nur dann relevant, wenn ÄLRD oder Lst. Chef das Ding als bindend für ihre Lst. Dispos einsetzen? (Oder übersehe ich etwas? )

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Anders: Die Empfehlung ist doch sicherlich nur dann relevant, wenn ÄLRD oder Lst. Chef das Ding als bindend für ihre Lst. Dispos einsetzen? (Oder übersehe ich etwas? )

    Ich würde mal behaupten, dass es hier nix anderes als die "Notkompetenz" der BÄK darstellt. Eigentlich hat dir die BÄK nicht vorzuschreiben, was du darfst, jedoch ist es eine Empfehlung einer medizinisch höher qualifizierten Stelle, auf die man sich berufen kann. Auf diese kann sich im Bedarfsfall aber auch ein Gericht berufen und dich fragen, wieso du jetzt aus eigenen Stücken anders gehandelt hast.
    Alles natürlich vorausgesetzt der Tatsache, dass keine Anweisungen von "wichtigeren" Stellen zu beachten sind.

  • Zitat

    Hmm, schwerere Verkehrsunfall... Das sagt ja mal viel aus
    Und wann ist er nur Mittel??


    "schwer" ist ab 3,51 t :ironie:
    Über solche "saublöden", nichtssagenden Definitionen rege ich mich seit X Jahren auf


    Zitat

    Der Vorstand der Bundesärztekammer hat.... den folgenden Notarztindikationskatalog als Handreichung für Disponenten in Notdienstzentralen und Rettungsleitstellen beschlossen.


    Unter "Handreichung" verstehe ich eine unverbindliche Dispositionshilfe (als Erinnerung "man könnte vielleicht auch einen NA dazu schicken"), keine strikt anzuwendende Anweisung, wann ich den NA zu alarmieren habe. Unsere NA-Indikationsliste sieht etwas anders aus und da ist die Unterschrift des RDL drunter. Die ist verbindlich, aber selbst die gestattet einen gewissen Dispositionsspielraum.

  • Habe ich das richtig Verstanden?


    Zitat

    reagiert nicht oder nicht adäquat auf Ansprechen und Rütteln
    z.B. Schädel-Hirn-Trauma (SHT), Schlaganfall, Vergiftungen, Krampfanfall, Koma


    Jeder Alkintox und jeder Apoplex = NA Indikation?

    Einmal editiert, zuletzt von Maverick83 ()

  • Über solche "saublöden", nichtssagenden Definitionen rege ich mich seit X Jahren auf


    Darum möchte dich die BÄK auch entsprechend fortgebildet sehen:


    Zitat

    Zur Disposition anhand der aufgeführten Zustände, Beispiele und notfallbezogenen Indikationen bedarf es einer besonderen Schulung des Leitstellenpersonals.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Hi!

    Unsere NA-Indikationsliste sieht etwas anders aus und da ist die Unterschrift des RDL drunter. Die ist verbindlich, aber selbst die gestattet einen gewissen Dispositionsspielraum.

    das würde mich sehr interessieren.


    Habe ich das richtig Verstanden?

    ich hab jetzt keine grosse Änderung zur alten Liste festgestellt(was ich mir merken konnte) und auch da war mir klar-da kann man ja zu allem einen NA schicken....

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • So schwammig, da kann man ja überhaupt nichts draus ableiten.
    Wir drücken und mal gewollt uneindeutig aus.

  • Habe ich das richtig Verstanden?



    Jeder Alkintox und jeder Appoplex = NA Indikation?



    Steht doch in Deinem Zitat drin: wenn er nicht auf Ansprache oder Rütteln adäquat reagiert. Also nicht grundsätzlich zu jedem der genannten Beispiele.

  • Was auffällig auffällig ist, das dieser Katalog leider nichtssagend ist.
    Eine genaue Definition mit validen Klauseln oder Nennungen einzelner Komponenten wäre schön. Weiterhin ist eine Aufarbeitung in einem Coding wünschenswert - AMPDS like. Dort kann dann für die jeweiligen Codings hinterlegt werden, wann ein NEF Sinn macht. Unfall mit Kindern als Beispiel hat bestimmt 20 Varianten wobei davon ggf. nur 2 wirklich eine NEF Indikation darstellen. Genauso die Fraktur mit Fehlstellung...


    Ein oberflächliches Dokument mit leider wenig Aussagekraft. Hier gilt es aber genau in die Details zu gehen und im Zuge der Ressourcenoptimierung und Vorhaltestrategien genaue Vorgaben und Strukturen zu schaffen.


    Ich neige schon fast dazu, einen solchen "Katalog" als berufspolitisches Kalkühl zu definieren.

  • Ich neige schon fast dazu, einen solchen "Katalog" als berufspolitisches Kalkühl zu definieren.


    Daß der Katalog dämlich ist, ist unbestritten. Aber wo da jetzt was Berufspolitisches drin enthalten sein soll, das müsstest Du mal erklären. Oder waren meine Narkosen gestern auch berufspolitisch motiviert?

  • Daß der Katalog dämlich ist, ist unbestritten. Aber wo da jetzt was Berufspolitisches drin enthalten sein soll, das müsstest Du mal erklären. Oder waren meine Narkosen gestern auch berufspolitisch motiviert?


    Kein Angriff gegen Dich Ani ;)


    Berufspolitisch: Um so geringer die Schwelle für die Aktivierung eines NEF ist, um so mehr wird es eingesetzt. Um so mehr es eingesetzt wird, um so höher ist der Bedarf und um so gesicherter ist die Position des NA für das Groß der Einsätze - Finanzielle Sicherung - Berufspolitik.


    Das hier vielleicht der Katalog Ressourcen schonend, detailierter und somit auch effizienter sein könnte - auch in Bezug auf die Aussagen von Fr. Guentert - lässt dieses vermuten. Denn Sie sagte selbst, das z.B. die erweiterten Maßnahmen durch NFS etc. nicht notwendig sind, da sie ja ärztlich abgedeckt werden. Somit klar die Intention sich so breit wie möglich im Rettungsdienst zu machen, ohne dabei den wirklichen Nutzen des NA vor Ort und der Sinnhaftigkeit des Katalogs in Betracht zu ziehen.


    Daher nicht an den NA vor Ort gerichtet, sondern eher an diejenigen, die diesen Katalog erstellt haben.
    Leider ist man immer versucht einem qualifiziertem Germium zu glauben - so erwarte ich von diesem Gremium einen bedachten Einsatz seines Powers und seiner öffentlich bekundeten Expertise.

  • Ich glaube ganz einfach, da sitzen Leute, die nur bedingt Ahnung von der Materie haben. Schreibtischtäter halt. Wenn es tatsächlich primär berufspolitisch orientiert wäre, würde man empfehlen, zu jedem Schlaganfall einen Notarzt zu schicken. Immerhin grenzen die das ja schon mal ein wenig ein.