Gehrden - Aus Spaß einen Krankenwagen gerufen

  • Gehrden (Region Hannover) - Aus Spaß einen Krankenwagen gerufen


    Betrunkener simuliert einen Schlaganfall - Die Angeklagten sollen die Sanitäter beleidigt und bedroht haben


    Vor dem Amtsgericht mussten sich drei Männer wegen Missbrauches des Notrufes bzw. von Nothilfemitteln und Beleidigung verantworten. Einer der Angeklagten hatte einen Schlaganfall simuliert, worauf es zum Absetzen eines Notrufes kam. Der Rettungsdienst fand jedoch nur drei alkoholisierte Männer vor, die Besatzung wurde ausgelacht und beleidigt. Auch wurde ihr Prügel angedroht. Das Verfahren wurde gegen zwei der Männer eingestellt. Gegen den dritten Mann, der nicht zum Verfahren erschien, erhob der Richter eine Strafe in Höhe von 90 Euro.



    Quelle: Calenberger Zeitung vom 23. Mai 2013

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • 90 Euro Strafe allein für einen Missbrauch eines Notfalleinsatzes, der sicher das 3-fache kostet. :negative:

  • Zitat

    90 Euro Strafe allein für einen Missbrauch eines Notfalleinsatzes, der sicher das 3-fache kostet. :negative:


    Schlimmer: 90 Euro für das Nichterscheinen vor Gericht. Wäre er erschienen hätte es wahrscheinlich gar nix gekostet.

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • Das Urteil ist ein echter Witz. Da brauchen wir uns nicht wundern, warum es immer schlimmer wird...

  • Welches Strafmaß hattet ihr denn erwartet? Nee, halt, stop! Ich frage anders: Welches Strafmaß habt ihr euch gewünscht oder erhofft?


    § 145
    Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln




    (1) Wer absichtlich oder wissentlich




    1. Notrufe oder Notzeichen mißbraucht oder


    2. vortäuscht, daß wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,



    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

  • Zitat

    Sicherlich übertrieben, aber ob überhaupt keine Strafe der Richtige Weg ist?

    Eben! Für zwei Beteiligte überhaupt keine und für den dritten nur eine minimale Strafe ist hier wohl das Problem. Ich hätte mir hier auch mehr erhofft! Da bin ich ganz ehrlich...


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Ich bin kein Jurist, aber wenn es sich hier um drei Mittellose oder Hartz IV-Empfängr handelt dann ist das Strafmaß nachvollziehbar. Geldstrafen richten sich, meines Wissens nach, nach dem Einkommen. Wer kein Einkommen hat wird hier nicht viel zahlen können. Einem nackten Mann in die Tasche zu greifen ist nun mal schwer. Hinzu kommt, dass die Herren wohl betrunken sind. Ab einem gewissen Grad mWn wiederum strafmildernd bzw. sogar befreiend. Wurde eine Blutentnahme getätigt um den wirklichen Promillegehalt zu ermitteln?
    In sofern gilt halt nun mal: Im Zweifel für den Angeklagten. Die Kosten des Einsatzes kann man sich, wenn überhaupt, nur über das Zivilgericht wiederholen.
    Soweit zumindest meine sehr laienhafte Interpretation.

  • Für mittellose Personen wäre aber eine Art Ersatz, wie z.B. das ableisten von Sozialstunden, denkbar. Warum also nicht bei der betroffenen Rettungswache ein paar Tage Krankenwagen waschen kommen? Übrigens auch bei Personen, die eine Geldstrafe bezahlen oder abzahlen könnten, würde ich diese Art von Strafe mehr bevorzugen. Man muss sich am Ort seines Verbrechens, mal absichtlich überspitzt formuliert, um Wiedergutmachung bemühen.


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Zitat


    [...] wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


    Also ein Bagatelldelikt mit dem niedrigsten Strafrahmen, den man überhaupt findet. Erwarrungshorizont beim Ersttäter mithin Einstellung ohne oder mit Auflagen oder Geldstrafe < 30 Tagessätze.


    Dafür nicht eine längere Hauptverhandlung oder einen Folgetermin investieren zu wollen erscheint nachvollziehbar. Optimal ist das natürlich nicht.

  • Ja, das hab ich auch schon gelesen, aber was willst du damit... Nein, oder?! Mit dem Zitat willst du mir doch nicht ernsthaft sagen, dass du gehofft hast, dass der Kerl für ein Jahr in den Bau geht oder eine entsprechende Anzahl an Tagessätzen zahlt?

    Ich hoffe schon lange nicht mehr.



    Aber ich denke das eine Strafe schon weh tun sollte, damit der gewünschte Lerneffekt eintritt. Und wer das eintreffende RFP auch noch auslacht und dann auch noch beleidigt, darf keines Falls mit einer geringen Geldstrafe davon kommen. Ich sehe hier einen Vorsatz und so sollte es auch geahndet werden. Du stimmst mir sicherlich zu, dass ein Notrufmissbrauch keine spassige Angelegenheit mehr ist.

  • @ thh:


    Als Jurist siehst du das Ganze ein wenig nüchterner und sicherlich auch aus einem anderen Blickwinkel, was mir durchaus gefällt.


    Mal eine Frage, die nichts mit diesem Fall zu tun hat, aber quasi dadurch aufkam:
    Gibt es eine Höchstzahl an Tagessätzen, die verhängt werden darf oder ist es prinzipiell möglich, dass jemand zur Zahlung 360 Tagessätzen (entspricht einem Jahr Haft, oder?) verurteilt wird?

  • Philipp


    was wäre denn deine angemessene Reaktion auf die Aktion?


    Ohne Fach-Blubberei... Einfach mal deiner Meinung, oder auch deinem Gefühl, nach!

  • Philipp


    was wäre denn deine angemessene Reaktion auf die Aktion?


    Ohne Fach-Blubberei... Einfach mal deiner Meinung, oder auch deinem Gefühl, nach!


    Eine Strafe, die wehtut: Für ein Vierteljahr den DSL-Anschluss kappen.

  • Eine Strafe, die wehtut: Für ein Vierteljahr den DSL-Anschluss kappen.

    ...zuzüglich 6 Monate ohne Handy/Smartphone.


    Alternativ:
    Wenn sie mal den RD brauchen, hinfahren, auslachen, beleidigen, Prügel androhen und wieder fahren...
    Nee, blöde Idee.
    Dann lieber einladen in den RTW, und aus Angst von denen wieder ausgelacht, beleidgt und bedroht zu werden mehrfach vergeblich versuchen einen Zugang zu legen...
    Nee, auch eine blöde Idee.
    Da bleibt nur also nur, dass Ganze nicht persönlich nehmen und seinen Job machen so gut es geht. Gleiches mit Gleichem bekämpfen funktioniert nur in der Naturheilkunde. Das wahre Leben verlangt - gerade in unserem Beruf - einfach nach Professionalität und Souveränität.