Gehrden - Aus Spaß einen Krankenwagen gerufen

  • Aus Spaß den Rettungsdienst gerufen... Hmm, manchmal hab ich den Eindruck, 75% meiner Einsätze basieren auf diesem Hintergrund. :pfeif:


    Prinzipiell hört sich die Strafe wohl recht wenig an, allerdings gehört ja eine Menge dazu, bis es zu einem Prozess kommt. Vorladungen zur Polizei, Staatsanwaltschaft etc. Dort dann die Vernehmungen, dazu evtl. Gespräche mit dem Rechtsanwalt usw. usf.
    Ich glaube, allein schon die Tatsache, im System Justiz unterwegs zu sein, schlägt einem aufs Gemüt, wenn man als Täter dort geführt wird. Sofern es also für die Täter ein Erstkontakt zum Justizwesen ist, dann dürfte allein schon das Strafe genug sein. Also von daher...

  • @ 242:


    Ein sehr wichtiger Aspekt, den ich so noch gar nicht betrachtet habe.
    Die Wochen oder Monate zwischen der ersten Vernehmung bei der Polizei und der Hauptverhandlung waren sicherlich nicht angenehm.
    Und dann zum Anfang der Hauptverhandlung bei der Verlesung der Anklageschrift nochmal in allen Details den Bockmist vor Augen geführt zu bekommen...
    Von daher hat allein die Tatsache, dass es zur Verhandlung kam, einen gewissen erzieherischen Effekt.
    Außerdem sind die drei Herren von nun an bei Polizei und Justiz bekannt. Ein "da war mal was..." wird immer bleiben.




    Viele Grüße von einem, der ab und zu den Bw 1704 oder den Bw 2500 besetzen muss.

  • Es ist wirklich interessant, dass auf der einen Seite professionalität und souveränität gefordert wird, aber auf der anderen Seite ein gleichgültiges hinnehmen erwartet wird (auslachen/beleidigen).


    Genau das ist es, was mich an dem Verhalten der Täter die ganze Zeit so immens stört. Notrufmissbrauch allein ist schon ne Sache für sich. Die anrückenden Helfer auszulachen und dann auch noch zu beleidigen ist einfach nicht hinnehmbar.


    Gut, man muss da nicht meiner Meinung sein und kann es einfach hinnehmen. Aber dann ist man ganz schnell seinen Ruf weg (mit denen kann man es ja machen) und man findet sich selbstgemachtes Opfer
    im Thread: "Gewalt gegen RFP" wieder.

  • Da hast Du was fehlgedeutet.
    Mit einer Situation professionell und souverän umzugehen, und seinen Job gut zu machen, bedeutet noch lange nicht sich alles (beleidigen, bedrohen, etc.) gefallen zu lassen. Nur ist es nicht unser Job hier ordnend oder bestrafend zu wirken, sondern die der Polizei (die man zur Einsatzstelle anfordert) und Behörden.
    Man kann und darf hier nicht Gleiches mit Gleichem bekämpfen. Muss aber natürlich auch nicht die andere Wange hin halten.
    Oder wäre die richtige Reaktion etwa genauso zu agieren wie die Täter? Ihnen mit der Mag-Lite so lange eins über zu braten bis sie verstanden haben, dass man RD-Personal nicht auslacht, beleidigt und bedroht...? Nein, hier ist die bereits oft genug genannte Deskalation und Rückzug - bis zum Eintreffen der Polizei - angesagt.
    Man macht seine Arbeit professionell und genauso gut wie bei jedem anderen Patienten. Man kann und darf es nicht persönlich nehmen. Denn die Täter meinen einen auch nicht persönlich. Können sie auch garnicht, da sie einen ja nicht kennen.
    "Beratungsresistente" Täter werden auch in Zukunft mit dem RD-Personal so umgehen. Egal, ob man sich wehrt oder nicht. Das interessiert diese Leute nicht.

  • Gut, man muss da nicht meiner Meinung sein und kann es einfach hinnehmen. Aber dann ist man ganz schnell seinen Ruf weg (mit denen kann man es ja machen) und man findet sich selbstgemachtes Opfer
    im Thread: "Gewalt gegen RFP" wieder.

    Wie willst Du dir bei solchen Leuten Respekt verschaffen und innerhalb der Grenzen der Gesetze under Zivilisation bleiben? Ganz einfach: Das ist erstmal das Ende der Fahnenstange und dann geht's halt vor Gericht.

  • Zitat


    Und dann zum Anfang der Hauptverhandlung bei der Verlesung der Anklageschrift nochmal in allen Details den Bockmist vor Augen geführt zu bekommen...
    Von daher hat allein die Tatsache, dass es zur Verhandlung kam, einen gewissen erzieherischen Effekt.


    Das hat den nicht erschienenen Herren sicher schwer beeindruckt.

  • Das hat den nicht erschienenen Herren sicher schwer beeindruckt


    Er war bestimmt sichtlich schwer erschüttert, als er nach der Lektüre der FAZ am morgendlichen Frühstückstisch, noch einen Blick in die Lokalzeitung warf und den Bericht über seine Person lesen musste.

  • Ich habe am Wochenende erfahren, dass die Geldstrafe des dritten Angeklagten höher ausgefallen sein soll wie dieses in der Zeitung ursprünglich angegeben war. Es soll sich um eine Geldstrafe in Höhe von 900 Euro handeln, nicht wie ursprünglich angegeben in Höhe von 90 Euro. Ich kann diese Information z.Z. nicht genauer verifizieren!


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.