Berlin-Neukölln: Rettungsdiensteinsatz in Schwimmbad eskaliert

  • Ein Rettungsdiensteinsatz in einem Neuköllner Schwimmbad ist dermaßen eskaliert, dass die von der Security alarmierte Polizei Pfefferspray einsetzen musste. Die Rettungskräfte wurden wegen einer verletzten Frau einer arabischen Großfamilie in das Schwimmbad gerufen. Ein Zeuge berichtet in der BZ Online: "Die Männer aus der Familie einer verletzten Frau fühlten sich in der Ehre gekränkt, weil die behandelnden Sanitäter die Frau ihrer Meinung nach nicht hätten berühren dürfen." Nachdem die Rettungskräfte zunächst beschimpft wurden, gingen schließlich zwei Männer der Familie mit Fäusten auf sie los. Nachdem auch der Rest der Familie in den Streit eingriff, alarmierte die Schwimmbad-Security die Polizei, welche die Situation erst durch den Einsatz von Pfefferspray beruhigen konnte. Einer der Angreifer wurde letztlich in Handschellen abgeführt. Auf Facebook schließlich drohten die arabischen Familienmitglieder: "Wir machen das Columbiabad platt".


    Quelle: http://www.bz-berlin.de/bezirk…platt-article1719690.html

  • Etwas eigenartig, da auch der Gläubige kein Problem hat, wenn Hilfe geleistet wird. Und die Hardliner aller Glaubensrichtungen dürften kaum im Schwimmbad zu finden sein.
    Wenn das Team sich anständig verhalten hat, ist eine solche Eskalation nur schwer erklärbar.

  • Das wäre doch ein Fall für den neuen Paragraphen:
    http://dejure.org/gesetze/StGB/114.html

    Zitat

    § 114
    Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen.(1) Der Diensthandlung eines Amtsträgers im Sinne des § 113 stehen Vollstreckungshandlungen von Personen gleich, die die Rechte und Pflichten eines Polizeibeamten haben oder Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind, ohne Amtsträger zu sein.


    (2) § 113 gilt entsprechend zum Schutz von Personen, die zur Unterstützung bei der Diensthandlung zugezogen sind.


    (3) Nach § 113 wird auch bestraft, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt behindert oder sie dabei tätlich angreift.


    Die Konsequenzen würden mich interessieren.

  • Der Sachverhalt - soweit wir ihn kennen - belegt allenfalls, weshalb man den neuen § 114 nicht braucht... wer googeln mag: §§ 223 (Abs. 2), 224 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2, 231, ggf. § 125.

  • Da fällt mir ein, daß ich das Buch von Sarrazin noch nicht gelesen habe...

    kann man sich definitiv mal antun.


    Und bevor die Empörungswelle wieder anrollt: Nein, es geht darin nicht nur um Integrationsunwillige.

  • Der Sachverhalt - soweit wir ihn kennen - belegt allenfalls, weshalb man den neuen § 114 nicht braucht... wer googeln mag: §§ 223 (Abs. 2), 224 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2, 231, ggf. § 125.


    Ohne jetzt komplett gegoogelt zu haben, verstehe ich schon was du meinst. Bedrohung und Körperverletzung stehen schon für sich genommen unter Strafe.


    Wenn mir jetzt der 2 Meter Muskelshirt-Träger Schläge androht, dann ist das doch eine Bedrohung, welche eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr nach sich zieht.


    Wenn die Handlung des gleichen 2 Meter-Typs nach §114 betrachtet wird, liegt der mögliche Strafrahmen schon bei 3 Jahren und wenn er dabei z.B. ein Messer zieht bei 5 Jahren.


    So hätte ich das nun als Laie gesehen. Falls ich einen Denkfehler habe, bitte ich um Berichtigung.

  • Da fällt mir ein, daß ich das Buch von Sarrazin noch nicht gelesen habe...


    Ich glaube nicht, dass man das braucht.

    Etwas eigenartig, da auch der Gläubige kein Problem hat, wenn Hilfe geleistet wird.


    Versteh ich auch nicht. Wahrscheinlich hatte man es da (wie in vielen anderen Fällen auch) nicht mit zutiefst religiösen Menschen zu tun, sondern einfach mit asozialen Arschlöchern.

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:


  • Bedrohung hatte ich nicht genannt, wäre auch nicht einschlägig, denn der Tatbestand greift nur bei Drohung mit einem Verbrechen. Körperverletzung ist ein so genanntes Vergehen (diese beiden Begriffe sind in § 12 StGB definiert). Schläge androhen ist allenfalls (ggf. versuchte) Nötigung.


    Ob "Schläge androhen" schon für die §§ 113, 114 reicht, wird vom Einzelfall abhängen. Ggf. lässt sich das gleiche Strafmaß über die Nötigung erreichen, § 240, bei Bedarf mit einem besonders schweren Fall, dann läuft es auf das gleiche Strafmaß hinaus... Aber Genaueres kann thh sicher dazu sagen.

  • Etwas eigenartig, da auch der Gläubige kein Problem hat, wenn Hilfe geleistet wird. Und die Hardliner aller Glaubensrichtungen dürften kaum im Schwimmbad zu finden sein.
    Wenn das Team sich anständig verhalten hat, ist eine solche Eskalation nur schwer erklärbar.


    Unabhängig von Herkunft und Religion gibt es unter den Menschen einfach einen gewissen Anteil von Schwachköpfen. Die berufen sich bei ihren Taten und Aussagen dann möglicherweise auf Dinge, die sie zu kennen glauben oder zu glauben denken.


    J.

  • Bedrohung hatte ich nicht genannt, wäre auch nicht einschlägig, denn der Tatbestand greift nur bei Drohung mit einem Verbrechen. Körperverletzung ist ein so genanntes Vergehen (diese beiden Begriffe sind in § 12 StGB definiert). Schläge androhen ist allenfalls (ggf. versuchte) Nötigung.


    Die Höchststrafe beträgt bereits für die "einfache" Körperverletzung (§223 StGB) 5 Jahre. Dann wäre es doch ein Verbrechen?

  • Ein Zeuge berichtet in der BZ Online: "Die Männer aus der Familie einer verletzten Frau fühlten sich in der Ehre gekränkt, weil die behandelnden Sanitäter die Frau ihrer Meinung nach nicht hätten berühren dürfen."

    Ich verstehe das nicht. Anscheinend wollte ja jemand, vermutlich die Frau selbst, Hilfe. Ansonsten wäre es nicht zur Alarmierung des RTW gekommen.


    Um jemanden zu behandeln, bzw. Hilfe zu leisten, muss man meistens die Person berühren. Wie soll Hilfe geleistet werden, wenn man die Person nicht berühren kann?


    Erwarten die entsprechenden Personen tatsächlich, dass man dann einen RTW ausschließlich mit weiblichem Personal besetzt? Wie sieht es dann bei Brandeinsätzen aus? Dürfen auch nur die weiblichen FM (SB) die weiblichen Personen retten?


    Aber die meisten Aussagen hier entsprechen meiner Meinung, vor allem die von Jörg. Geringe Allgemeinbildung gepaart mit noch geringerer religiöser Bildung gepaart mit hohem Testosteronspiegel.

  • Bin mal gespannt, was ich jetzt als Feedback zu hören bekomme. Ich vermute, dass von Zustimmung über eine versteckte rechte Gesinnung meinerseits bis hin zu kritischen, konstruktiven Beiträgen alles dabei ist... :rolleyes2:


  • Bin mal gespannt, was ich jetzt als Feedback zu hören bekomme. Ich vermute, dass von Zustimmung über eine versteckte rechte Gesinnung meinerseits bis hin zu kritischen, konstruktiven Beiträgen alles dabei ist... :rolleyes2:


    Meiner Meinung nach hat das eine mit dem anderen nicht viel zu tun.


    Im einen Fall (Berlin) fallen Einzelpersonen, die einer bestimmten "Gruppe" angehören (Ausländer, Moslems,...) negativ auf.
    Im anderen Fall (Schweiz) wird eine komplette Gruppe (Asylbewerber) pauschal öffentlich diskriminiert (zumindest potenziell).


    Welche Schlüsse soll man denn daraus ziehen? Oder anders gefragt: Welche Vergleiche (oder gar Konsequenzen) sollen wir denn ziehen, wenn sich ein paar deutsche Idioten im Schwimmbad daneben benehmen oder den Rettungsdienst attackieren?


    Schwimmbadverbot für alle!
    J.

  • Unabhängig von Herkunft und Religion gibt es unter den Menschen einfach einen gewissen Anteil von Schwachköpfen. Die berufen sich bei ihren Taten und Aussagen dann möglicherweise auf Dinge, die sie zu kennen glauben oder zu glauben denken.


    J.


    Ich musste bei dem Absatz spontan an Rettungsdienstler und weniger an Anhänger von Glaubensrichtungen denken...

    Alle sagten: "Das geht nicht!". Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht.

  • Bin mal gespannt, was ich jetzt als Feedback zu hören bekomme.


    Einen Hang zu Stammtischpopulismus mit latent ausländerfeindlicher Grundeinstellung kann man da durchaus reininterpretieren, ja. Zumindest scheint es, sobald es ums Thema Ausländer geht, nicht mehr zum differenzierten Nachdenken zu reichen. Zu den Gründen siehe Jörgs Beitrag.

    What I cannot create, I do not understand. (Richard Feynman)


    Mein Name ist Hans, das L steht für Gefahr.