Anerkennungsjahr wie lange? Wann Abschlussgespräch?

  • Hallo zusammen,


    derzeit befinde ich mich im Anerkennungsjahr zum RA.


    Leider werde sagt mir jeder was anderes, im Bezug auf die Dauer dieses Jahres.


    In der Schule hieß es immer, man kann das Abschlussgespräch sofort machen, wenn man 1600 Stunden gesammelt hat,


    diese habe ich aber bereits nach ca. 8-9 monaten.


    Im RettAssG, steht ja auch 1600 Stunden bzw. 1 Jahr??


    Nun, meine Frage: Kann ich das Gespräch nach 1600 Stunden machen auch wenn noch kein Jahr rum ist?



    Mein LRA weiß es leider auch nicht.


    Danke schonmal :-)

  • Hi,


    In Vollzeitform musst du mindestens 1600h leisten in einem Jahr. Ergo du musst ein Jahr fahren, hauptsache mehr als 1600h.


    Außer du bist vorher schon als RS gefahren. Diese Stunden lassen sich anerkennen.

  • Das Landesamt für Gesundheit und Soziales lässt dich RettAss sein wenn du auch nur einen Dienst als Hauptamtlicher RettSan geleistet hast vor der RettAss Ausbildung.


    Das geht so in Brandenburg nicht.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Es gibt eine recht eindeutige Rechtssprechung dazu, dass Dienste, die vor der RettAss Ausbildung geleistet wurden, in vollem Zeitumfang anerkannt werden müssen. Der Trick ist, wenn du Dienste als RettSan gemacht hast, kippst du damit die Jahresregelung, denn dann brauchst du nur noch die 1600 Stunden. Es gibt noch weitergehende Meinungen, dass man auch nach der RettAss Ausbildung die Stunden einfach als RS fahren kann und somit sämtliche Regeln wie z.B. das Abschlussgespräch umgeht, allerdings habe ich dazu nichts belastbares zur Hand. Und das Problem wird sich ja zeitnah von selbst lösen.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Hi,


    eigentlich sehr traurig das man auf deiner Lehrrettungswache die Rahmenbedingungen nicht kennt...


    Wenn es in Hessen jemanden gibt, der die zu 100% sagen kann welche Regelungen für DICH gelten dann hier: RP Darmstadt (zuständig für die RD Ausbildung in ganz Hessen).


    Mfg
    Jens

  • In der Vollzeitausbildung, also ohne Zwischenprüfung zum RS, musst du tatsächlich ein Jahr fahren und dabei mindestens 1600 Stunden sammeln. Bist du RS gewesen, kannst du dein Abschlussgespräch machen, sobald du deine Stunden hast.
    Was hat denn dein LRA während seiner fobi zum LRA gemacht?

  • Im übrigen gilt auch für die Brandenburger Behörden dieses Urteil. Da würde ich als Betroffener durchaus mal mit dem Anwalt anklopfen.
    EDIT: Habe Karstens Beitrag zuerst falsch gelesen, das Urteil gilt aber trotzdem.

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    Mein Name ist Hans, das L steht für Gefahr.

    2 Mal editiert, zuletzt von Zoidberg ()

  • Super, ihr habt mir schonmal sehr weitergeholfen!


    Ich bin vor meiner RA-Ausbildung bereits als RS gefahren.


    Von daher versuche ich mir diese Stunden anrechnen zu lassen ( - Und somit versuchen das Gespräch nach 1600h zu absolvieren)


    Ich schreibe auf jedenfall nochmal, ob das so klappt/geklappt hat. Ist vll. noch für andere in gleicher Situation interessant.

  • Von daher versuche ich mir diese Stunden anrechnen zu lassen ( - Und somit versuchen das Gespräch nach 1600h zu absolvieren)


    Ich schreibe auf jedenfall nochmal, ob das so klappt/geklappt hat. Ist vll. noch für andere in gleicher Situation interessant.


    Es gibt keinen Grund, weshalb das nicht klappen sollte. Das ist geltendes Recht.


  • Ich bin vor meiner RA-Ausbildung bereits als RS gefahren.


    Wenn du die 1600 Stunden schon vorher voll hattest musst du nicht mal ein Abschlussgespräch führen, siehe verlinktes Urteil.

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  • Hab nochmal mit dem RP telefoniert, man sagte mir, dass man nur 2/3 der Stunden als RS anerkennen lassen kann, und das RaiP mind. 1 Jahr betragen muss auch wenn man vorher als RS gefahren ist.


    Scheint jedes RP anders zu machen?

  • Hab nochmal mit dem RP telefoniert, man sagte mir, dass man nur 2/3 der Stunden als RS anerkennen lassen kann, und das RaiP mind. 1 Jahr betragen muss auch wenn man vorher als RS gefahren ist.


    Scheint jedes RP anders zu machen?


    Nein, die halten sich nur nicht an geltendes Recht. Im Zweifel musst du dir dein Recht halt einklagen...

  • Bist du RS gewesen, kannst du dein Abschlussgespräch machen, sobald du deine Stunden hast.



    Ob sie mir nun 2/3 der RS Stunden anerkennen oder sonst wie viel, darüber will ich mich nicht streiten.


    Wichtiger wäre dass ich nach den 1600h das Gespräch machen kann, da ich sonst fast ein halbes Jahr länger als Raip Fahren müsste, nur um auf die 12 Monate zu kommen :/

  • Mehr lernen tut man wenn man das Jahr als RAIP auch fährt.

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  • Der Trick ist, wenn du Dienste als RettSan gemacht hast, kippst du damit die Jahresregelung, denn dann brauchst du nur noch die 1600 Stunden.

    Darf ich fragen wo dies geregelt ist? Bzw. Gab ea dazu ein Urteil?