DRK begrüßt Ausnahmeregelung im Europarecht für Rettungsdienst

  • Gut wo das jetzt geklärt ist, gibt es auch eine verwertbare Antwort auf die Frage. Oder bleibt es bei arroganten Spitzfindigkeiten...?

  • Ist der erste Teil eine Frage?

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:

  • Ich stecke in der Materie nicht so furchtbar tief drin und habe beim Morgenkaffee noch nichts wirklich Aufschlussreiches ergoogeln können. Wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, bewegt sich das Submissionsmodell im Bereich der Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge, und in der Pressemitteilung heißt es, darin sei nun eine Ausnahme für den Rettungsdienst vorgesehen. Also: ein vorsichtiges Ja.

  • Zitat

    Ich finde den Versprecher in dem Zusammenhang zwar großartig, aber gemeint ist Submission, oder ;)?


    Gilt nun tatsächlich für beide Formen. Konzession und Submission

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Es ist aber ein "kann" und nicht ein muss. Wenn das Land oder Kreis weiterhin ausschreiben will geht das nach wie vor. Ebenso die (Re) Kommunalisierung des RD.

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Gilt die Bereichsausnahme nun lediglich für die Notfallrettung oder auch für den qualifizierten Krankentransport? Diese Frage beschäftigt derzeit auch die Politik in Rheinland-Pfalz, wie das beigefügte Dokument zeigt.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • So geht's wenn man sich selber so lange " fünf Mark" in die Tasche lügt biss man selber nicht mehr Lüge und Wahrheit auseinanderhalten kann.

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Die Bereichsausnahme im Europäischen Amtsblatt vom 28.03.2014: http://eur-lex.europa.eu/legal…J:L:2014:094:FULL&from=DE





    Zitat

    Artikel 21


    Besondere Ausnahmen für Dienstleistungsaufträge


    Diese Richtlinie gilt nicht für Dienstleistungsaufträge, die Folgendes zum Gegenstand haben:
    ...
    h)
    Dienstleistungen des Katastrophenschutzes, des Zivilschutzes und der Gefahrenabwehr, die von gemeinnützigen Organisationen oder Vereinigungen erbracht werden und die unter die folgenden CPV-Codes fallen: 752500003, 75251000-0, 75251100-1, 75251110-4, 75251120-7, 75252000-7, 752220008 und 98113100-9, 85143000-3 mit Ausnahme des Einsatzes von Krankenwagen zur Patientenbeförderung;

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Behördensprache. Fällt der qualifizierte Krankentransport nun unter die Bereichsausnahme, oder nicht?

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Ich versuche, meine Frage selbst zu beantworten:


    85143000-3 mit Ausnahme des Einsatzes von Krankenwagen zur Patientenbeförderung;


    CPV-Code 85143000-3 steht für "Einsatz von Krankenwagen". Wenn nun Krankenwagen zur Patientenbeförderung ausgenommen sind, so würde ich spontan davon ausgehen, dass damit die sogenannten Liegemietwagen gemeint sind, welche lediglich dem Transport (ohne notwendige fachliche Betreuung) der Patienten dienen.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Ich versuche, meine Frage selbst zu beantworten:



    CPV-Code 85143000-3 steht für "Einsatz von Krankenwagen". Wenn nun Krankenwagen zur Patientenbeförderung ausgenommen sind, so würde ich spontan davon ausgehen, dass damit die sogenannten Liegemietwagen gemeint sind, welche lediglich dem Transport (ohne notwendige fachliche Betreuung) der Patienten dienen.

    Also wenn ich dich richtig verstehe gehst du davon aus dass Liegemietwagen nicht ausgeschrieben werden müssen, qualifizierter Krankentransportwagen aber schon?

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Also wenn ich dich richtig verstehe gehst du davon aus dass Liegemietwagen nicht ausgeschrieben werden müssen, qualifizierter Krankentransportwagen aber schon?


    Nein, umgekehrt. Liegemietwagen wären von der Bereichsausnahme ausgeschlossen, qualifizierter Krankentransport würde unter die Bereichsausnahme fallen. Aber das ist lediglich meine erste Interpretierung des vorliegenden Textes. Vielleicht kann einer unserer Juristen hier mehr beitragen.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.