Ausgesetzt

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    Gruß Mave

    Einmal editiert, zuletzt von Maverick83 ()

  • En contraire, mon cher Medic5754: Sicherlich ist die "Aussetzung" inakzeptabel, ich hätte vermutlich anstelle des Fahrdienstes die Return to Sender-Variante gewählt....


    Allerdings würde ich nach Studium des Artikels zu dem Schluß kommen, daß Sohnemann aufgrund der Kürze der Zeit, die Mama im Pflegeheim lebt, immerhin seit November, noch nicht in der Lage war, zur Krankenkasse zu gehen, um auf der KV-Karte die neue Anschrift einpflegen zu lassen....


    Zu meiner NRW-Zeit hab ich da auch schon mal nachts nen Sohn aus dem Schlaf geholt, weil ich seinen Papa zu der auf dem Transportschein angegebenen Adresse gebracht habe....und mit wenig schmeichelhaften Worten begrüßt worden bin, wovon die harmlosen die Information beinhalteten, daß Vattern seit nem halben Jahr drei Orte weiter in nem Pflegeheim haust.....daraufhin sagte ich ihm, daß er doch bitte schleunigst die KV-Karte ändern lassen möge....sonst würden wir oder Kollegen ihn beim nächsten "Ich zieh mir den Katheter"-Act von Papa wieder aus dem Schlaf klingeln....

  • Ein Grund warum ich selbst bei gehfähigen Patienten bei Heimtransporten immer darauf bestanden habe sie bis in die Wohnung/das Haus zu begleiten. Habe nämlich selber schon erlebt, dass doch kein Angehöriger da ist, die Schlüssel doch nicht beim Nachbarn sind oder eben der Patient mittlerweile wo anders (z.B. im Heim) lebt, auf der Versicherungskarte und daher auch auf der TVO noch die alte Adresse ist. Und so oft habe ich nicht auf dem KTW gesessen... scheint also eine sehr häufige Problematik zu sein. Mir unverständlich, wie es zum oben geschilderten Fall kommen konnte.


    BTW: An die Juristen. Wo endet eigentlich unsere Transport/Sorgfaltspflicht? Am Bürgersteig, an der Türschwelle, im Sessel/Bett des Patienten? Wer haftet, wenn ich den Patienten auf dem Bürgersteig verabschiede und er über die Türschwelle (o.vgl.) stolpert und sich die Haxen bricht? Und gibt es da Unterschiede/unterschiedliche Maßstäbe zwischen qKTP und uqKTP?

  • Das ganze ist wie ein Taxi. Es fährt den Fahrgast, der keinerlei medizinischen Betreuung bedarf - eben nicht den Patienten, Marketing-Gesabbel hin oder her! - zur angegebenen Adresse und lädt ihn dort ab.#
    Steht halt im peinlichen Gegensatz zum Marketingkonzept "wir sind fast das gleiche wie der Rettungsdienst" - darum kann die Firma dieses Argument jetzt nicht benutzen.
    Im unqualifizierten Krankentransport würde ich es für nicht unwahrscheinlich halten, dass die Verantwortung für so ein Mißgeschick größtenteils beim Arzt hängen bleibt.

    Einmal editiert, zuletzt von der_Tobi ()

  • Zitat von »sume«




    VON KRANKENTRANSPORT

    Rentnerin an falscher Adresse abgesetzt

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    @Mave DANKE

  • Dass im T-Schein noch die alte Adresse aufgeführt ist, kommt ja nun nicht selten vor, sei es aus Bequemlichkeit oder Nachlässigkeit. Ich habe aber auch schon in einem Pflegeheim gehört, dass die "alte" Karte mitgegeben würde, da sei es nicht so schlimm, wenn sie sich während der Krankanhauszeit entmaterialisiert.
    Ungeachtet dessen erhält man während des Transports einen Eindruck vom Patienten. Auch wenn man von einer dramatisierenden Berichterstattung in Bezug auf den tatsächlichen Verwirrtheitszustand ausgeht, halte ich es für absolut unprofessionell und intolerabel, einen entlassenen Patienten "frei Bordsteinkante" abzuliefern. :nein: Die Begleitung bis zur Tür, ggf. bis in die Wohnung unter Mitnahme des Patienteneigentums gehört doch wohl zum Transport dazu. Wir lassen eingewiesene Patienten doch auch nicht in der Liegendeinfahrt aussteigen und fahren wieder weg.
    Eine glatte "Sechs! Setzen!" für die Kollegen...

  • (…) einen entlassenen Patienten "frei Bordsteinkante" abzuliefern. :nein: Die Begleitung bis zur Tür, ggf. bis in die Wohnung unter Mitnahme des Patienteneigentums gehört doch wohl zum Transport dazu. Wir lassen eingewiesene Patienten doch auch nicht in der Liegendeinfahrt aussteigen und fahren wieder weg.


    Nachvollziehbar - aber: wenn der verordnende Arzt einen nicht-qualifizierten KTP veranlasst, ist das m.E. nicht viel anderes wie eine Taxi-Fahrt. Und Taxi-Fahrer bringt die Leute auch nicht an die Türe.

  • swagman13
    Naja, wenn es sich wirklich nur um einen Taxitransport handelt, dann stellt sich die Frage nach der Versicherung des Fahres, wenn er bis in die Häuslichkeit hilft. Mir wurde mal von einem Taxifahrer erklärt, er dürfe/solle kein Gepäck ins Haus tragen, bzw aus dem Haus holen, weil das nicht versichert sei. Keine Ahnung ob das so ist, aber möglich ist ja alles.
    Stellt dann aber wieder mal in Frage, ob diese Liegendtaxen so pauschal in dieser Form eine Daseinsberechtigung haben. Oder ob man diese Daseinsberechtigung erst mal definieren/fixieren müsste...

  • Aussetzung


    ich glaube, dass der tatbestand aus dem ersten absatz 1, satz 2, erste alternative ("in einer hilflosen Lage im Stich läßt, obwohl er ihn in seiner Obhut hat") auch durch einen nicht-qualifizierten krankentransport erfüllt werden kann. und zeigen sich an der zielstelle des einsatzes indizien, die darauf hindeuten, dass der fahrgast eben nicht in seine häusliche umgebung übergeben, sondern ausgesetzt wird (niemand zu hause, kalt, rollläden unten, patient dement), dann hilft die tatsache, dass auf dem transportschein eben diese adresse steht, auch nicht weiter.

    Einmal editiert, zuletzt von res cogitans ()

  • Auszug aus dem "Artikel":

    Zitat

    Eine Nachbarin sagte dem Fahrer noch, dass meine Mutter jetzt im Altenheim lebt. Trotzdem fuhr er einfach weg.“


    Derweil fror Meta Z. bei Regen und 5 Grad Kälte. Nachbarn entdeckten sie, holten sie rein. Nach einer halben Stunde holte ihr Sohn sie ab. Jürgen Z.: „Nicht auszudenken, wenn die Nachbarn meine Mutter nicht entdeckt hätten.


    Erst spricht man mit dem Fahrer, dann geht man wieder rein und entdeckt die Lady später wieder?
    Mit Verlaub, bei der Erörterung der konstruierbaren und selbst erlebten Problemen bin ich gerne dabei, bezogen auf diesen sauber recherchierten "Artikel" bin ich raus. So ein Quatsch.

    Alle sagten: "Das geht nicht!". Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht.

  • Unabhängig von den Ungereimtheiten, die ihm-al in seinem Beitrag beschrieben hat:


    Lt. dem Artikel kam die Mutter im November in eine Pflegeeinrichtung.
    Wir wissen nicht, ob dies am 01. oder 30. November war
    Das relativiert für mich auch schon den Protest, warum der (böse, böse) Sohn seine Mutter noch nicht bei der KK umgemeldet hat und diese auch noch keine neue Versichertenkarte auslieferte.


    Selbst, wenn dies beits zum Novemberanfang geschah:
    seid ihr sicher, daß auf Eurer GKV noch die aktuelle Adresse ist bzw. Euer Personalausweis noch seine Gültigkeit hat?
    Komischerweise sind tagtäglich Flugreisende in FRA (also körperlich-geistig rüstige Personen) massiv überrascht von dieser Tatsache!


    Wir wissen weiter nicht, ob die alte Dame durch den Umzug in das Pflegeheim bzw. den Krankenhausaufenthalt aufgrund einer Entscheidung eines gesetzl. Betreuers "Folge" leistete.
    Der Sohn kann dieser Betreuer sein, muß es aber nicht - er kann einfach nur der Sohn sein.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • So oder so versichere ich mich bei Entlassungen von dementen oder hochgradig pflegebedürftigen Patienten nach einem Blick auf den Transportschein immer, ob dieser Mensch tatsächlich zu Hause betreut wird.

    Alle sagten: "Das geht nicht!". Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht.

  • Immerhin geht es ja eben nicht um eine Taxi-Fahrt, bei der man üblicherweise verhältnismäßig gesunde Menschen von A nach B fährt, sondern um einen -wenn auch "unqualifizierten"- Krankentransport.
    Auch wenn die kranke Person nicht tragepflichtig ist, gehört es sich nicht, eine 90jährige Dame einfach am Straßenrand abzusetzen. Sei es nun aus Gründen der Sorgfalt/ Fürsorge und wenn nicht das, so wenigstens aus Höflichkeit und Respekt vor dem hohen Alter.