Fällt die Wahl auf den selbstfahrenden NA ist jedoch ein funktionierender LNA-/OrgL-Dienst unerlässlich.
Den muss es sowieso geben, unabhängig ob der NA alleine, oder im NEF mit RA unterwegs ist.
Fällt die Wahl auf den selbstfahrenden NA ist jedoch ein funktionierender LNA-/OrgL-Dienst unerlässlich.
Den muss es sowieso geben, unabhängig ob der NA alleine, oder im NEF mit RA unterwegs ist.
Die Konstruktion des selbstfahrenden NA steht in der Hitliste nur ganz knapp vor es gibt keinen NA.
Ich zitiere mal diesen Artikel: Die nüchternen Zahlen zeigen, dass hier ein offensichtlicher Bedarf gedeckt wird: Der Notarzt Osterburken wurde in den ersten 31 Tagen insgesamt 46 Mal alarmiert, also durchschnittlich 1,5 Mal pro Zwölf-Stunden-Schicht.
Im ersten Halbjahr 2014 der Notarzt Hardheim (selber Landkreis) 297 mal (1,6 pro Tag); wohlgemerkt bei 24h Dienstzeiten. hier nachzulesen
Vielleicht möchtest Du den Kostenträgern vorschlagen hier den Rett.Ass. ebenfalls einzusparen... :clapping:
Ich kann das Argument der Finanzierbarkeit nicht nachvollziehen, auch nicht in Kombination mit der Auslastung.
Der Gesetzgeber definiert einerseits Hilfsfristen, andererseits schreibt er Standards bei der personellen Besetzung der Rettungsmittel vor. Die Hilfsfristen müssen gehalten werden, ein NEF muss entsprechend besetzt sein. Die Kostenträger müssen bezahlen, was das kostet.
Man lässt sich in Baden-Württemberg schon viel zu lange von den Kostenträgern auf der Nase herumtanzen, indem man sich von ihnen über den Verhandlungstisch ziehen lässt. Warum können nicht einfach mal 100% der gesetzlich vorgegebenen Leistung eingefordert werden? Nicht mehr, nicht weniger.
Grundsätzlich stimme ich Dir zu. Mir wäre es am liebsten wenn auch RTW-/NEF-Wachen mit geringer Auslastung finanziert würden dort wo sie objektiv* notwendig sind. Aber die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben ist wohl eher ein unerfüllter Traum bei der derzeitigen Konstellation in den baden-württembergischen Bereichsausschüssen. Würde man die Bereichsasschüsse mit einem stimmberechtigten Vorsitzenden aus dem jeweiligen Landkreis oder gar dem IM ausstatten gäbe es keine lähmenden Patt-Situationen mehr.
*Ein Gutachten pro Noarztstandort Eppingen wurde bereits 2001 vorgestellt.
Um beim Musterbeispiel in Eppingen zu bleiben: hier ist es eben leider so daß sich die durchschnittlich drei Einsätze pro 24h nicht auf die RDBweiten durchschnittlichen 95% der Hilfsfristerreichung im Jahr auswirken. Sprich das Argument der Kostenträger wird weiterhin sein, daß dieses Fahrzeug nicht notwendig ist. Der Nachteil dieser Argumentation ist eben "nur" daß jeden Tag durchschnittlich drei Notfallpatienten, das sind jedes Jahr mehr als 1000 Menschen, primär im westlichen Landkreis HN sowie vereinzelt im östlichen Landkreis KA unverhältnismäßig lange auf die Notärzte aus Heilbronn, bzw. Bretten warten müssten wenn es das NEF Eppingen nicht gäbe.
Den muss es sowieso geben, unabhängig ob der NA alleine, oder im NEF mit RA unterwegs ist.
Stimmt, aber ein funktionierender LNA-/OrgL-Dienst ist nach meinem Verständnis nicht das was im Rettungsdiensplan 2014 (Ba.-Wü.) vorgegeben ist. Für mich stehen bei einem gut funktionierenden System für OrgL und LNA fest zugeordnete Einsatzfahrzeuge zur Verfügung. Im Rettungsdienstplan lesen sich die Vorgaben jedoch anders, so daß der Notarzt vor Ort nicht immer auf zeitnahe Unterstützung des LNA bauen kann. Streng nach den Vogaben gesehen könnte der LNA im Taxi anreisen und sich im Stau ggf. hinten anstellen. Hier ein paar Zitate aus dem Rettungsdienstplan:
"Der Transport des Leitenden Notarztes zum Einsatzort ist durch die Integrierte Leitstelle zeitnah zu veranlassen."
"Ist der Leitende Notarzt gleichzeitig Fahrer, ist er nicht verpflichtet von den Vorschriften der StVO unter Inanspruchnahme von Sonderrechten abzuweichen."
Sorry für den Doppelpost, aber ich möchte den Exkurs inhaltlich trennen.
Vielleicht möchtest Du den Kostenträgern vorschlagen hier den Rett.Ass. ebenfalls einzusparen...
Vorsicht, es schadet nicht wenn Du meine Beiträge vorurteilsfrei liest. Ich bin kein Verfechter von selbstfahrenden Notärzten, wesewegen ich hier auch nicht im Sinne einer Kosteneinsparung argumentieren will.
Es gibt jedoch Konstellationen in denen der selbstfahrende NA, bei den dort derzeit zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln, die beste Alternative sind.
Vorsicht, es schadet nicht wenn Du meine Beiträge vorurteilsfrei liest. Ich bin kein Verfechter von selbstfahrenden Notärzten, wesewegen ich hier auch nicht im Sinne einer Kosteneinsparung argumentieren will.
Tust Du aber; und das bereits in Deinem daraufhin folgenden Satz.
Um meine Meinung abschließend zusammenzufassen: An historischen gewachsenen Strukturen festzuhalten ist nicht unbedingt zeitgemäß, ob dies in Eppingen zutrifft weiß ich nicht zu beurteilen; für Neu-Ulm jedoch wage ich dies zu bejahen.
Sich aber bei einem (aufgrund nicht erfüllter Hilfsfristen) neu eröffneten Notarztstandort auf solch eine Lösung einzulassen halte ich für groben Unfug.
Von ManV ganz zu schweigen, weil dann der (L)NA auch gleich einen OrgL dabei hätte. Für mich der NEFs mit RA und NA gewohnt ist, klingt das wie eine Nachricht aus längst vergangenen Tagen.
Für mich auch, schmeckt alles irgendwie nach Steinzeit.
Nebenbei: Für den Erstangriff beim MANV mag das ja mit dem 1. NEF okay sein, aber ich brauche den ersten NA eigentlich im Einsatz als NA, das L kann gern nachkommen. Und nicht überall ist der NEF-Fahrer ausgebildeter OrgL. Ich kenne es abseits von BFs allenfalls, dass der NEF-Fahrer so nen Wochenkurs mitmachen muss.
Zitat von SargnagelFällt die Wahl auf den selbstfahrenden NA ist jedoch ein funktionierender LNA-/OrgL-Dienst unerlässlich.
Das Eine hat mit dem Anderen IMNSHO wenig zu tun.
Das NEF wird bei einem Transport regelhaft von einem RTW-Besatzungsmitglied hinterher gefahren.
Ein weiteres Problem solcher Konstellationen in RD-Grenzgebieten: Mein Arbeitgeber verbietet mir z.B., das Fahrzeug einer fremden Organisation zu bewegen.
Früher, als ich ab und an mal in solchen Kreisen tätig war wo der NA allein fuhr, blieb das NEF halt an der Einsatzstelle stehen.
Tust Du aber; und das bereits in Deinem daraufhin folgenden Satz.
Um meine Meinung abschließend zusammenzufassen: An historischen gewachsenen Strukturen festzuhalten ist nicht unbedingt zeitgemäß, ob dies in Eppingen zutrifft weiß ich nicht zu beurteilen; für Neu-Ulm jedoch wage ich dies zu bejahen.
Sich aber bei einem (aufgrund nicht erfüllter Hilfsfristen) neu eröffneten Notarztstandort auf solch eine Lösung einzulassen halte ich für groben Unfug.
Du willst mich nicht verstehen?
Wenn sich ein Kostenträger findet soll es nur NEF mit qualifiziertem Fahrer geben, aber wenn sich niemand findet der den Fahrer bezahlen will bin ich als Bürger durchaus auch mit einen selbstfahrenden Akademiker zufrieden, denn der ist mir zusammen mit dem RTW allemal lieber wie der RTW alleine wenn ich selbst ein akuter Notfallpatient werde, der einen Notarzt benötigt.
Wenn sich ein Kostenträger findet soll es nur NEF mit qualifiziertem Fahrer geben, aber wenn sich niemand findet der den Fahrer bezahlen will
Ich hab wohl verpasst, dass das jetzt ein Wunschkonzert ist.
Ich hab wohl verpasst, dass das jetzt ein Wunschkonzert ist.
Läuft die RD-Finanzierung in Ba.-Wü. denn anders als beim Wunschkonzert?
Läuft die RD-Finanzierung in Ba.-Wü. denn anders als beim Wunschkonzert?
Ich würde jedenfalls den resignativen Ansatz ablehnen. Die Kostenträger werden die Leistungserbringer genau so weit über den Tisch ziehen, wie diese sich über den Tisch ziehen lassen.
Und wenn man das berühmte "Patt" wirklich mal aussitzt, kann die jeweilige Kommune oder der jeweilige Landkreis eben doch mal ein Machtwort sprechen.
J.
Fachlich sehe ich das genauso, als potentieller Pateient jedoch nehme ich dann doch lieber den selbstfahrenden Akademiker mit RTW wie den RTW alleine.
Ich sehe, wir drehen uns im Kreis.
J. :unknown:
Sei mir net böse, aber mit Dir will ich nicht tanzen.
ZitatDer Gesetzgeber definiert einerseits Hilfsfristen, andererseits schreibt er Standards bei der personellen Besetzung der Rettungsmittel vor. Die Hilfsfristen müssen gehalten werden, ein NEF muss entsprechend besetzt sein. Die Kostenträger müssen bezahlen, was das kostet.
Und wenn der NA in 95? der Fälle nach 15 Minuten am Einsatzort ist, man diese Zahlen aber verbessern möchte? Stichwort First Responder?
Ich glaube, dass die Nutzung von First Respondern zur Verbesserung der Hilfsfristen ein Fehler wäre. Das könnte Rettungswachen kosten! Natürlich sind First Responder sinnvoll, aber zur Hilfsfristverkürzung sollten sie nicht heran gezogen werden. Sie sollten aus der gesetzlichen Hilfsfristdefinition raus gehalten werden und weiterhin nur zur Verkürzung des therapiefreien Intervalls genutzt werden.
Gruß
Na ja, oder man sagt 95% in 15 Minuten und maximal 10% dürfen durch Unterstützungskräfte (SEG, HvO, FR) ausgeglichen werden.
Ich bin aber schon dafür, First Responder und Co bei der retrospektiven Betrachtung der Hilfsfristerreichung einrechnen sollte.
Nur zu Planungszwecken dürfen sie nicht berücksichtigt werden.
Das erschließt sich mir nicht. Wie genau meinst Du das GuyFawkes?
Harris befürchtet, dass wenn First Responder reichen um die Hilfsfriststoppuhr anzuhalten, gibt es keinen Grund mehr zusätzliche Rettungswachen zu bauen oder Fahrzeuge zu platzieren.
Ich denke er hat recht. Aber:
Wenn ich gesetzlich vorschreibe, dass die FR zum Stoppen der Zeit reichen, aber nicht als Planungsgrundlage genutzt werden dürfen (also bei der Betrachtung von Hilfsfristen für Neuplanung gelten nur die Zeiten von RTW, NEF, RTH) sollte sich das Verhindern lassen.
Mit der Hilfsfrist habe ich ja nicht nur ein Planungsmarker sondern auch eine Qualitätsgröße für die adäquate medizinische Versorgung in meinem Bereich.Deswegen gehören First Responder meiner Meinung mit in die Betrachtung.