Auf dem Weg zum Einsatz geblitzt: Bußgeld und Fahrverbot für Feuerwehrmann

  • Zitat

    Darf ein Feuerwehrmann, wenn’s brennt, schneller fahren, als die Polizei erlaubt? – Es kommt darauf an, lautet die Antwort der Behörden. Einem Vorderpfälzer, der auf dem Weg zum Einsatz geblitzt wurde, droht jetzt ein Bußgeld von 188,50 Euro plus ein einmonatiges Fahrverbot. „Das kann nicht wahr sein“, meint sein Anwalt Stefan Beck.


    Denkzettel für Feuerwehrmann?

  • Wenn ich den Artikel richtig verstanden habe ist das Bußgeld noch nicht rechtskräftig, oder?


    Wäre mal spannend wie das Amtsgericht das findet.


    @Harun:
    Was will denn "tja" wohl meinen?

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • Die lieben Sonderrechte. Das erinnert mich an einen Fall der mir von einer Rechtsanwältin erzählt wurde. Da war ein Feuerwehrmann in der Nacht auf der vierspurigen Hauptverkehrsstraße, allerdings innerorts, auf dem Weg zum Gerätehaus mit der Meldung, Feuer mit Menschenleben in Gefahr. So gut wie kein Verkehr und er ist schneller als 50 gefahren. Der wurde geblitzt und auf das Schreiben von der zuständigen Behörde hat dann die Feuerwehrführungsriege ein "Entschuldigungsschreiben" mit hingeschickt, dass es bei dem Einsatz wirklich um die Wurst ging und somit die Überschreitung gerechtfertigt war.


    Daraufhin hat die Behörde dann dem Feuerwehrmann Vorsatz vorgeworfen und er ging mit einer ordentlichen Geldstrafe und Fahrverbot nach Hause. Vorher wäre es nur ein Bußgeld gewesen. Allerdings hatte er keine Rechtsmittel eingelegt.

  • Ich weiß warum ich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung habe. ;-)



    Bin in den letzten Jahren drei Mal auf dem Weg zu Feuerwehreinsätzen geblitzt bzw gelasert worden. Ist immer gut für mich ausgegangen. Ohne Rechtsmittel.

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  • Bin in den letzten Jahren drei Mal auf dem Weg zu Feuerwehreinsätzen geblitzt bzw gelasert worden. Ist immer gut für mich ausgegangen. Ohne Rechtsmittel.


    Glück gehabt. Ich habe mal mehrere Briefe schreiben müssen, bis das Verfahren gegen den Fahrer unseres Einsatzfahrzeuges auf eingestellt wurde. Der war auf Alarmfahrt, abgesegnet durch die örtliche Lst. Teilweise wundert man sich echt...

  • Ebenfalls als Mitglied einer Schwerpunkt Wehr fahre ich sicher nicht so, Sonderrechte hin oder her, 150 km/h fahre ich nicht mal mit eindeutig gekennzeichneten Fahrzeugen außer vielleicht mal mit dem NEF auf der freien BAB... deshalb tja und ich hoffe es wird rechtskräftig!


  • Glück gehabt. Ich habe mal mehrere Briefe schreiben müssen, bis das Verfahren gegen den Fahrer unseres Einsatzfahrzeuges auf eingestellt wurde. Der war auf Alarmfahrt, abgesegnet durch die örtliche Lst. Teilweise wundert man sich echt...


    Keine Frage. ;-) Mittlerweile fordere ich mein Glück auch seltener heraus. Man wird halt alt. ;-)


    Ebenfalls als Mitglied einer Schwerpunkt Wehr fahre ich sicher nicht so, Sonderrechte hin oder her, 150 km/h fahre ich nicht mal mit eindeutig gekennzeichneten Fahrzeugen außer vielleicht mal mit dem NEF auf der freien BAB... deshalb tja und ich hoffe es wird rechtskräftig!


    :applaus: :applaus:

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  • Das vom Anwalt vorgebrachte Argument, der Feuerwehrmann habe es besonders eilig gehabt, weil er zuvor erst noch den Dienstwagen gegen sein Privatauto tauschen musste, schwächt die gesamte Argumentation eher, finde ich. Denn dann kann es sooo eilig ja auch wieder nicht gewesen sein mit der Rettung von Menschenleben...


    J.

  • Ich bin übrigens noch nie geblitzt worden, wenn ich aufgrund einer Alarmierung zum Gerätehaus oder SEG-Unterkunft gefahren bin. Mir ist es nicht wert, dass ich für einen Einsatz neben mir selbst auch fremde, unbeteiligte Personen in Gefahr bringe. Daher halte ich mich so gut wie möglich an die Verkehrsvorgaben. Man muss es halt nicht übertreiben!


    Und der hier angesprochene Feuerwehrmann: Dienstwagen erst weg bringen, dann mit Privat-PKW in den Heimatort bzw. zur Feuerwache, mit 150km/h bei erlaubten 100km/h? Zu meinen, dass man niemanden in Gefahr bringen würde, merkt man vielleicht erst dann das es doch so ist, nämlich wenn es zu spät ist und bereits gekracht hat. "Ich dachte, dass ich niemanden in Gefahr bringen würde", heißt es dann. "Die Straße war doch frei, ich wollte doch nur helfen". Oder wollte jemand den "geilsten" Einsatz des Jahres nicht verpassen? Ich hoffe, dass er sich nicht aus der Sache heraus winden kann. Auch wenn ich jeden Bürger, der ehrenamtlich seine Zeit für die Sicherheit anderer opfert für wichtig halte. Aber das darf keine Entschuldigung für Leichtsinn und Dummheit sein!


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Zitat

    mit Privat-PKW in den Heimatort bzw. zur Feuerwache, mit 150km/h bei erlaubten 100km/h? Zu meinen, dass man niemanden in Gefahr bringen würde, merkt man vielleicht erst dann das es doch so ist, nämlich wenn es zu spät ist und bereits gekracht hat.


    Unwahrscheinlich. Die B9 ist m.W. in den relevanten Bereichen eine in beide Fahrtrichtungen zweispurig autobahnähnlich ausgebaute Bundesstraße mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen. Warum man da nicht 150 fahren können soll, ohne jemanden zu gefährden, erschließt sich mir nicht.

  • Ach so, na dann ist das natürlich eine Generalentschuldigung...

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Nein, isses nicht. Aber vielleicht relativiert es die Missetat im konkreten Einzelfall etwas.
    Für jemanden (wie mich), der die örtlichen Gegebenheiten nicht kennt, hört sich 150 km/h bei erlaubten 100 natürlich auch erstmal übertrieben an. Wenn die Straße allerdings ne Quasi-Autobahn ist, ..... was soll's.

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:

  • Mal ehrlich: Wie hoch wäre der Zeitvorteil auf dieser Strecke von (so wie ich die Gegend kenne) rund 25 km gewesen?
    3 Minuten, 4 Minuten ?
    Dann hat's im näheren Umkreis noch einige Feuerwachen (u.a. Schifferstatt, Dudenhofen, Altlußheim, Neulußheim, Römerberg, Schwegenheim, ...) - die aber nach meinen Infos bei diesem Einsatz (Brand von 30 Paletten mit Dämmstoffen im Außenlager eines Betriebes, 3 Trupps unter PA) nicht alarmiert wurden.


    Meine persönliche Bewertung würde wenig schmeichelhaft ausfallen ... deshalb lasse ich es.

    Grüße, 0-85-1


    Sapere aude! (Horaz)
    Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart!
    Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten: "Ich dachte ...", "Ich wollte...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..." !

  • Ich kenne die genannte Bundesstraße nicht - brauche ich auch nicht. Auch ich habe vor der Haustüre eine Bundesstraße, die autobahnähnlich ausgebaut ist (zwei Spuren je Fahrtrichtung, Leitplanken, Auf- und Abfahrten, usw.). Auf dieser Bundesstraße ist größtenteils eine Maximalgeschwindigkeit von 100 oder sogar 120km/h vorgegeben. Teilweise gibt es aber auch 70 und 80km/h Zonen. An einem Werktag bzw. Vormittags kann ich dort sicher nicht mit 150km/h entlang "brausen", ohne irgendjemanden oder mich selbst in Gefahr zu bringen. Es ist i.d.R. aufgrund der ständigen Verkehrsdichte schlicht nicht möglich. Daher bleibt es für mich Dummheit und Leitsinn, auch wenn es sich um eine "autobahnähnliche Straße" handelt.


    Der Kollege 0-85-1 scheit hier ja mehr Informationen zu haben, so das bei mir sich der Eindruck verfestigt, dass eher der "geilste" Einsatz des Jahres der wahre Grund für seine Eile war. Solche Kameraden kenne ich auch aus meinen bisherigen Ortsfeuerwehren. Sie wohnten doppelt soweit weg vom Gerätehaus wie ich selbst, standen nach einer Alarmierung schon umgezogen in der Fahrzeughalle, wenn ich gerade erst rein gekommen bin. Und woran lag das? Richtig, weil sie wie bescheuert mit ihren PKW´s durch den Ort gefahren sind! Man konnte nur froh sein, dass das Gerätehaus nicht in irgendeinem Wohngebiet, 30 Zone oder Spielstraße, Kindergarten oder Schule stand, sondern am Ortsausgang an einer Bundesstraße (übrigens nicht "autobahnähnlich" ausgebaut...).


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Habe mal ein Urteil gelesen wo ein Mitglied einer FFW zu einem GSG-EInsatz alarmiert worden ist und mit 100 km/h in einer 30km/h-Zone geblitzt wurde. Argumentiert wurde damit, dass es sich um einen Spezialeinheit der FW handele und die Helfer halt nicht in Masse zur Verfügung stehen und berief sich zudem natürlich auf StVO §35 nach der er ja die Geschwindigkeit überschreiten dürfe.
    Das Gericht folgte der Begründung nicht, da bei einer mehr als dreifach höheren Geschwindigkeit als zulässig sie eine eklatante Verletzung von Absatz 8 des §35 StVO die gebührende Rücksicht nicht mehr erkennbar sei. Auch wenn es grundsätzlich erlaubt sei rechnet einfach niemand damit, dass in einer 30-Zone jemand mit 100 unterwegs ist. Kostete ihn, glaub ich 150€ und einen Monat Fahrverbot. Hoffe ich hab das noch richtig zusammen bekommen...
    Grundsätzlich teile ich die Ansicht und versuche das auch mit dem RTW so zu halten. Es gibt bei uns eine Dienstanweisung mit der Empfehlung bei Alarmfahrten max. 50% schneller zu fahren als erlaubt, ich finde das reicht vollkommen aus. Wenn ich zur SEG-Alarmierung fahre fahre ich so wie ich auch zum einkaufen fahre und gut. Wie sagte ein pensionierter Kollege vom mir immer: "Wir können sie nicht alle retten und außerdem hab ich nicht angefangen..."
    Der Fall erregte deshalb wohl auch so viel aufsehen, da sich natürlcih viele FFWler hier diskreditiert dahen und zudem die FW wohl ie 150€ für den Sündigen übernommen hat.

  • Ich persönlich denke, das so manches Mal nicht nur die eigene (sorry) "Einsatzgeilheit" eine Rolle spielt.
    Da gibt es in einigen Bundesländern Vorgaben hinsichtlich der Ausrückzeit - viele Feuerwehrleute wohnen und arbeiten jedoch weiter weg, als den Ausrückzeiten zuträglich ist. Es fehlt also an der entsprechenden kommunalen Infrastruktur für eine leistungsfähige Wehr. Einer der Punkte an denen angesetzt werden könnte.
    Naja ... die Probleme sind vielschichtig, eine allumfassende Lösung wird es wohl kaum geben.

    Grüße, 0-85-1


    Sapere aude! (Horaz)
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  • Das Argument der Ausrückezeit/Hilfsfrist ist meines Erachtens eines der schwächsten, die man ins Feld führen kann. Strukturelle Probleme können und dürfen keine Begründung für eine stark überhöhte Geschwindigkeit bei der Anfahrt zum Gerätehaus sein. Das Prinzip sollte nach wie vor "Sicherheit vor Schnelligkeit" lauten, und ich sehe auch einen Vorgesetzten in der Pflicht, hier ein Augenmerk auf seine Helfer und deren Sicherheit zu haben.