Türöffnung: Rettungskräfte finden Cannabis

  • Zitat

    Da staunten die Rettungskräfte von Feuerwehr und BRK nicht schlecht: Als sie zu einem Einsatz bei einem vermissten 26-jährigen Penzberger ausrückten, fanden sie ihn schlafend in seiner Wohnung. [...]
    Dafür muss sich der 26-Jährige jetzt wegen eines Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.

    vollständige Meldung


    Leider geht aus dem Artikel nicht hervor, ob die Polizei bereits von Beginn an dabei war (wie zumindest bei uns bei Türöffnungen ohne konkrete Gefahr üblich) oder nachalarmiert wurde. Weiß jemand was näheres?


    Hier hatten wir das Thema schon mal so ähnlich.

  • Da das offensichtlich eine Türöffnung war würde ich davon ausgehen.

    What I cannot create, I do not understand. (Richard Feynman)


    Mein Name ist Hans, das L steht für Gefahr.

  • Ich hoffe doch sehr, dass die Polizei schon vor Ort war, denn sonst wurde die Schweigepflicht auf's Gröbste verletzt. Nebenbei steht in dem Artikel aber auch praktisch nichts an Information, z.B. wäre auch die Menge der Drogen interessant.

  • Ich hoffe doch sehr, dass die Polizei schon vor Ort war, denn sonst wurde die Schweigepflicht auf's Gröbste verletzt. Nebenbei steht in dem Artikel aber auch praktisch nichts an Information, z.B. wäre auch die Menge der Drogen interessant.


    Welche Schweigepflicht hätten den die Brandschutzkräfte verletzt ?


  • Welche Schweigepflicht hätten den die Brandschutzkräfte verletzt ?


    Als Brandschutzkraft würde ich mich zumindest darüber informieren, ob ich unter § 203 Abs. 2 Nr. 1, 2 StGB falle. Ich meine mich düster zu erinnern, dass das passen dürfte.

  • Du bist da weit mehr vom Fach als Ich. Aber wiegt hier die Vereitelung einer laufenden Straftat nicht höher als der Schutz des Privatgeheimnisses ?

  • Soweit ich weis, darf man die Schweigepflicht nur "brechen" wenn besonders Schwere Straftaten zu vereiteln sind.
    Also Angriffskrieg, Terrorismus, Mord und dergleichen. Auch muss es einen Konkreten Anhalt geben.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Streiche oben genanntes, irgendwie war Ich auf dem Trichter die Einsatzkräfte wären auf einen Cannabis-Anbau gestoßen. :fool: Bei

    Zitat

    lag etwas Cannabiskraut

    ist das Privatgeheimnis wohl höherwertiger, als der BtmG-Verstoß zu werten.

  • Hetzen, Ich ??? Das ist doch dem laufen viel zu ähnlich, damit das für mich in Frage kommt. :lol: Im Ernst Ich hatte mich da nicht angesprochen gefühlt.

  • Soll auch mit Facebook ganz gut gehen.... also ohne Laufen.....


    SCNR

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Ich denke das ist bundeslandabhängig, da sowohl Polizei auch Feuerwehr Ländersache ist. In Hamburg z.b. gibt es Türöffnunen durch die Feierwehr ohne die Polizei.

  • Die Polizei hat in so einem Fall lediglich eine Zeugenfunktion. Es können auch andere Personen als Zeuge dienen. Inwieweit sich das auf alle Landesgesetze bezieht, weiß ich nicht. In NRW ist das so. Üblicherweise greift man bei rettungsdienstlichen Belangen auf die Polizei zurück.

  • Ich hoffe doch sehr, dass die Polizei schon vor Ort war, denn sonst wurde die Schweigepflicht auf's Gröbste verletzt. Nebenbei steht in dem Artikel aber auch praktisch nichts an Information, z.B. wäre auch die Menge der Drogen interessant.

    Ich denke das ist bundeslandabhängig, da sowohl Polizei auch Feuerwehr Ländersache ist. In Hamburg z.b. gibt es Türöffnunen durch die Feierwehr ohne die Polizei.

    In welchem Fall denn das????