ZitatDa staunten die Rettungskräfte von Feuerwehr und BRK nicht schlecht: Als sie zu einem Einsatz bei einem vermissten 26-jährigen Penzberger ausrückten, fanden sie ihn schlafend in seiner Wohnung. [...]
Dafür muss sich der 26-Jährige jetzt wegen eines Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.
Leider geht aus dem Artikel nicht hervor, ob die Polizei bereits von Beginn an dabei war (wie zumindest bei uns bei Türöffnungen ohne konkrete Gefahr üblich) oder nachalarmiert wurde. Weiß jemand was näheres?
Hier hatten wir das Thema schon mal so ähnlich.