Landtag von NRW nimmt Gesetzentwurf an

  • Aus Niedersachsen weiß ich, dass sowohl die JUH als auch der MHD ihre Auswahltage für die Dreijährige bereits hatten. Start weiß ich nicht.


    Die Ergänzungsprüfungen laufen bereits.

  • Und in welchen Bundesländern ist die Finanzierung geregelt? Wo gibt es schon die dreijährige Ausbildung? In welchen Bundesländern kann man sich aktuell schon weiterqualifizieren? Und wird NRW das einzige Bundesland bleiben was den RettAss bis 2026 festschreibt? Bedenke bei der Antwort aber bitte, dass aktuell in Bayern bspw der Notarzt im NEF links neben sich auch recht oft die Tür und keinen "Fahrer" hat (geschweigedenn das der Fahrer RettAss ist) oder in andren Bundesländern bspw "geeignete Personen" den RTW fahren.


    Bei den aktuellen Möglichkeiten allerdings jetzt noch den RettAss zu machen bin ich bei dir. Das ist zu verurteilen.


    Willst du nicht noch ein paar andere Aspekte mit in den Topf werfen?

  • In Berlin und Brandenburg wird schon fleißig Ergänzungsgeprüft.
    Angeblich kriegen wir (Brandenburg) dieses Jahr noch Azubis...

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Die dreijährige Ausbildung gibt es meiner Kenntnis nach bereits in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein (die erste seit Februar 2014!). Jetzt tu bitte nicht so, als ob das so dermaßen selten wäre... Das Bestandspersonal wird inzwischen auch bereits in neun Bundesländern geprüft. Bremen, NRW und Thürigen sind die einzigen Bundesländer, die beides nicht durchführen.


    Die Finanzierung ist sonst glaube ich auch nahezu überall geregelt. Ich habe dazu keine Liste, aber das ging doch im Takt weniger Tage, wo Veröffentlichungen "Finanzierung der NotSan Ausbildung in XY geklärt" durchs Netz gejagt sind. Ein langfristiger Einsatz von RettAss ist auch nicht neu. Thüringen, als erstes Bundesland mit einem angepassten RDG hat dauerhaft RettAss / NotSan festgeschrieben. Das ist sicherlich nicht im Sinne des Fortschritts, schickt aber zumindest Kollegen nicht auf RS Posten, die Fahrzeugführer waren, nachdem die Frist für die Weiterqualifizierung abgelaufen ist.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Jupp, stimmt. Wir (Niedersachsen, DRK) haben seit letztes Jahr bereits 3 NotSan-Azubis auf unserer Wache laufen. Sie bekommen auch ein Ausbildungsgehalt, sie bekommen ihre Ausbildung bezahlt, usw., so wie es sein soll. Die ersten NotSan-Ergänzungsprüfungen laufen seit dem letzten Jahr, vorrangig Dozenten und LRA, seit einigen Monaten auch für das normale RettAss-Volk. Ich war einer der ersten, zur Zeit spuckt das ganze System pro Monat einen NotSan pro Wache aus. Wenn er besteht (in meinem Kurs 6 von 24 durchgefallen, aktueller Kurs 4 von 18 durchgefallen; keine Verschwörungsquote denke ich)...


    Mein Hauptarbeitgeber will im Oktober anfangen. Es gibt wohl immer noch Personalmangel im Bereich der Ausbildung.


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Wir bilden seit Dezember im Ergänzungslehrgang Notfallsanitäter aus, in zwei Lehrgängen sind bislang vier von 30 durchgefallen.
    Das große Heulen und Zähneklappern findet dabei vor allem bei den jungen Kollegen statt, weil die keine Chance sehen, die längeren Ergänzungslehrgänge zu absolvieren, da sie -auch in Goslar- nicht angeboten werden. Da wird viel über Fernstudium nachgedacht...


    Der erste Vollzeitlehrgang wird gerade für September vorbereitet.


    OT: In der Zwischenzeit nutzt der eine oder andere Kollege die Zeit für anderes: Kuck;-)

  • ich denke, dass es woanders schon geschrieben wurde, trotzdem tu ich es nochmal:
    ich glaube nicht daran, dass 480 und 960-Stunden-Lehrgänge im großen Stil angeboten werden. (Goslar hat auf der Homepage stehen, dass sie es nicht tun werden, und das ist immerhin eine der größten Schulen in Niedersachsen).
    Ich glaube kaum, dass es möglich ist, einen Kollegen, der ja zumindest sein Grundgehalt benötigt, ein halbes/ ganzes Jahr aus dem Dienst zu nehmen, seine Ausbildung anteilig oder ganz zu finanzieren und darüber hinaus ihn im Betrieb zu ersetzen. Dagegen werden sich die Kassen nach meiner Erfahrung mit Händen und Füßen wehren.
    Die Kostenträger haben z.B. für unseren Betrieb laut GF 60% NotSan bis
    2020 genehmigt, dass decken wir fast lückenlos mit Kollegen ab, die mehr
    als fünf Jahre Erfahrung haben. (auch wenn sie , wie ich, teilweise über 50 sind...).

  • Das ist richtig, Goslar will keine längeren Ergänzungslehrgänge anbieten. Gründe wurden ja schon genannt. Dafür wird den unter 5 bzw. unter 3jährigen RettAss vermutlich folgende Alternative angeboten: Ein Vorbereitungslehrgang, wahrscheinlich so um die 4 Wochen, dann das volle Staatsexamen. Das erzählte man uns im Januar. Diese Alternative finde ich auch gar nicht falsch. Ich wäre sogar damit einverstanden (gewesen), wenn man diesen Weg grundsätzlich für alle anbietet.


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Ich glaube kaum, dass es möglich ist, einen Kollegen, der ja zumindest sein Grundgehalt benötigt, ein halbes/ ganzes Jahr aus dem Dienst zu nehmen, seine Ausbildung anteilig oder ganz zu finanzieren und darüber hinaus ihn im Betrieb zu ersetzen.


    Ich glaube, dass dies, sollte es wirklich so ein Problem sein, für willige Kollegen auf Grundlage der Zeitkontos laufen wird, ähnlich wie beim Sabbatical: Ein Jahr für 3/4-Gehalt arbeiten, halbes Jahr Lehrgang bei 3/4 der Bezüge, weiteres halbes Jahr mit 3/4 der Bezüge und dann wieder volles Gehalt. Das sind zwei Jahre etwas weniger Geld, aber immer noch mehr als man bei einem Ausbildungsgehalt kriegen würde. Und ich glaube auch nicht, dass die so notwendigen Ersatzleute so unglaublich schwer zu finden sein werden. Zur Not schließt man sich mit mehreren Kreisverbänden zusammen und richtet einen Pool an Springern ein, die zwischen Emden, Aurich, Leer, Ammerland, Oldenburg etc. im halbjärlichen Wechsel verschoben werden, sowas kann man ja langfristg planen. Wenn du pro KV 4 Leute findest, die nach dem obigen Muster forgebildet werden sollen, kannst du auch schlicht eine Kraft für 2 Jahre einstellen und dann folgendes Stundensoll planen:


    RA 1: 1-3. Halbjahr: Arbeiten. 4. Halbjahr: Kursbesuch
    RA 2: 1-2. Halbjahr: Arbeiten. 3. Halbjahr: Kursbesuch. 4. Halbjahr: Arbeiten.
    RA 3: 1. Halbjahr: Arbeiten. 2. Halbjahr: Kursbesuch. 3.-4. Halbjahr: Arbeiten
    RA 4: 1. Halbjahr: Kursbesuch. 2.-4. Halbjahr: Arbeiten.
    RA Zeitvertrag: 1.-4. Halbjahr: Arbeiten.


    An Personalaufwand entsteht so nicht ein Cent mehr an Aufwand (es sei denn, die Lohnabrechnung erfolgt durch ein Steuerbüro statt durch die eigene Verwaltung), das Modell ist also aufwandsneutral. Man kann sich als Firma also überlegen, ob man Personalentwicklung betreiben und die Kursgebühren übernehmen möchte, oder ob das freiwilliges Engagement der MA ist, da die Firma ihren Bedarf ja bereits gestillt hat.


    Ich würde als verantwortlicher Personaler übrigens das Modell ein wenig abwandeln und nur drei Leute zum Lehrgang schicken und die Position von RA1 den Zeitvertrag übernehmen lassen ;-) Was meinst du, wie motiviert die Aushilfe dann arbeiten kommt und wie schnell du den Zweijahresvertrag besetzt kriegst :-) Das verursacht dann allerdings Aufwand: 1/4 Stelle.

  • Und wenn Ver.di dann mit seiner Klage erfolg hat wird´s sowieso alles ganz einfach... :ironie:


    Das ist nicht die Klage von ver.di


    Naja NRW bezogen kann ich da nur den Kopf schütteln. Wundern tuts mich nicht.


    Ciao,


    Madde

    "You won't like me when I'm angry.


    Because I always back up my rage with facts and documented sources."



    The Credible Hulk.

  • ...von Ver.di gesponsort unterstützt.


    Nein. Die Initiative einer Privatperson. Wenn ver.di will kann ver.di durchaus eigene Klagen anstreben. Hat das in diesem Fall aber nicht getan.
    Hatten wir im Forum aber auch schon.
    Ciao,


    Madde

    "You won't like me when I'm angry.


    Because I always back up my rage with facts and documented sources."



    The Credible Hulk.

    Einmal editiert, zuletzt von madde ()

  • Ich bin da juristisch nicht bewandert genug, aber soweit ich das begriffen habe braucht es zu einer Klage auch immer einen "Geschädigten". Wenn dies so stimmt dürfte es für eine Institution schwierig werden Klage einzureichen. Ausnahmen sollen Strafverfahren sein. Kann das mal einer korrigieren, bitte?

  • Warum sollte das so sein?
    Ich war bislang der Meinung, dass es doch genug Fälle gibt, in denen z. B. Umweltschutzverbände irgendwen verklagen, obwohl sie ja selber gar nicht geschädigt sind.

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • Kommt es nicht auf das Recht drauf an?


    Beim Strafrecht gibt es ja gewisse Tatbestände, die jeder anzeigen kann, ob betroffen oder nicht.



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  • Ich bin da juristisch nicht bewandert genug, aber soweit ich das begriffen habe braucht es zu einer Klage auch immer einen "Geschädigten". Wenn dies so stimmt dürfte es für eine Institution schwierig werden Klage einzureichen. Ausnahmen sollen Strafverfahren sein. Kann das mal einer korrigieren, bitte?


    Das ist ein bisschen komplexer, weil es einerseits durchaus Verbandsklagemöglichkeiten für bestimmte Fälle gibt, andererseits aber die entsprechenden Möglichkeiten limitiert sind. Ich hab im Studium im Zivilprozessrecht mal was zur aktiven und passiven Parteifähigkeit von Gewerkschaften referieren müssen, kriege das aber ehrlich gesagt jetzt aus dem Gedächtnis nicht mehr ausreichend zusammen und müsste auch nachschauen.


    Davon abgesehen ist die Ausführung zu Strafverfahren falsch. Weder eine natürliche Person noch eine juristische Person hat die Möglichkeit, eine strafrechtliche Klage einzureichen. Anklage wird im Strafrecht vom Staat erhoben. Du kannst der Staatsanwaltschaft natürlich auf die Sprünge helfen, aber das ist (glaube ich) empirisch betrachtet nicht sonderlich erfolgreich.

  • Davon abgesehen ist die Ausführung zu Strafverfahren falsch. Weder eine natürliche Person noch eine juristische Person hat die Möglichkeit, eine strafrechtliche Klage einzureichen. Anklage wird im Strafrecht vom Staat erhoben. Du kannst der Staatsanwaltschaft natürlich auf die Sprünge helfen, aber das ist (glaube ich) empirisch betrachtet nicht sonderlich erfolgreich.


    Sorry, ds war von mir vielleicht etwas missverständlich. Ich wollte damit sagen, dass es im Strafrecht halt grundsätzlich anders läuft. Ansonsten danke für deine Ausfühung. Juristerei und ich...ich hab da wohl keine Ader für.


    So oder so:
    Der Kläger ist mWn ein höhergestelltes Mitglied eben jener Gewerkschaft. Damit wird es mMn schwierig in diesem Fall eine strikte Trennlinie zu ziehen zwischen Privatperson und Organisation.