Bayern: Verdi droht mit Streik beim BRK

  • Sollte das BRK nicht auf die Forderungen der Gewerkschaft Verdi eingehen, droht diese mit einem Streik - auch im Rettungsdienst. Hintergrund ist die Forderung nach einem neuen Mantel-Tarifvertrag, der unter anderem die Reform der Arbeitszeitkonten vorsieht, um unbezahlte Mehrarbeit zu verhindern. Arbeitsbereitschaft soll künftig voll bezahlt werden, zudem sollen alle Altergruppen 30 Tage Urlaub erhalten. Zudem fordert die Gewerkschaft auch eine Lohnerhöhung von 100 Euro pro Mitarbeiter und weitere 3,5 Prozent mehr Gehalt.

    Die Verhandlungen mit den Arbeitgebern waren erst vor Kurzem abgebrochen worden, nun möchte die Gewerkschaft morgen mit einem Sondierungsgespräch mit der BRK-Spitze ein endgültiges Scheitern verhindern.


    Das BRK selbst räumt ein, dass es "Probleme" bei den Arbeitsbedingungen für Rettungsassistenten gibt. Diese könnten jedoch innerhalb des bestehenden Manteltarifvertrags gelöst werden.


    Quelle und ausführlicher Text: http://www.merkur.de/bayern/dr…eik-beim-brk-5061504.html

  • Hi!
    Wollte keinen neuen Thread aufmachen, falls es unpassend ist, bitte trennen...
    Auch in Sachsen probiet man es mal mit Streik.
    Grüße

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Zitat

    Grund
    für das gespannte Verhältnis soll nicht zuletzt ein um rund zehn
    Millionen Euro geringeres Budget sein, als es der Verband benötige.
    Da kommen die Forderungen von Verdi nach einer Begrenzung der
    Überstunden und voller Bezahlung der Arbeitsbereitschaft natürlich
    nicht gut an.

    Zitat

    Gem.
    Art. 32, 34 BayRDG verwundert mich die Aussage, das dem Verband für
    den Rettungsdienst rund 10 Mio Euro fehlen, da der Rettungsdienst
    sämtliche notwendigen Kosten von den Kostenträgern ersetzt bekommt.

    Zitat

    Aufgrund
    der mangelnden Transparenz bei der Abrechnung mit den
    Rettungsdiensten in Bayern muss die Fehlsumme von 10 Mio Euro als
    Behauptung gewertet werden, die erstmal bewiesen werden muss.