Hilfsfristen der Rettungsdienstbereiche in Baden-Württemberg

  • Mit Schreiben vom 5. Juni 2015 Nr. 4-5461.0-1/12 beantwortet das Innenministerium die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Bernhard Lasotta der CDU-Fraktion zum Thema Hilfsfristen der Rettungsdienstbereiche in Baden-Württemberg. Darin aufgeschlüsselt sind auch die Hilfsfrist relevanten Einsätze von RTW und NEF innerhalb der 15 sowie 10 Minuten-Hilfsfrist.


    Erkennbar sind teils große Lücken in den Angaben zu den Hilfsfrist relevanten Einsätzen; insbesondere bei der Angabe der innerhalb der 10-Minuten Hilfsfrist erfolgten Notfalleinsätze.
    Das Innenministerium Baden-Württemberg wird im Zuge der öffentlichen Diskussion um die Hilfsfristen im Rettungsdienst immer wieder durch Anfragen der verschiedenen Fraktionen oder Abgeordneten zu einer Stellungnahme aufgefordert.