Positionspapier der DFeuG zum Thema Besoldung von NotSan in den Feuerwehren

  • Die Deutsche Feuerwehrgewerkschaft hat im Juni diesen Jahres ein Positionspapier zum Thema "Besoldung von Notfallsanitätern/-innen in den Feuerwehren" veröffentlicht.


    Zitat

    An Hand der geschilderten zeitlichen Gliederung der Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter/in ist erkennbar, dass der gesamte Ausbildungsverlauf mit einem Studiengang zum Bachelor vergleichbar ist. Der Zeitansatz für ein Studium in der Sicherheitstechnik beläuft sich auf sechs Semester (drei Jahre) Regelstudium. Wenn man die Zeit für das Abitur und ggf. zwei zusätzliche Semester hinzurechnet, dann ist eine Ausbildung zum Bachelor der Sicherheitstechnik nach sechs Jahren abgeschlossen. Der Bachelor ermöglicht den Einstieg in den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst. Aus diesem Grund ist die Arbeitsgruppe Notfallsanitäter/innen der DFeuG der Auffassung, dass man die Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter/in einem Bachelor Studiengang gleichsetzen muss.


    Dies festigt die Auffassung, dass der/die Notfallsanitäter/in nach der bestandenen Prüfung im Eingangsamt des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst (A9 g.D.) eingegliedert werden muss. Oder alternativ die Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes(m.D.) im Rahmen einer Sonderlaufbahn bis zur Besoldungsgruppe A11 geöffnet wird.


    Die DFeuG fordert die Besoldung von:
    - Notfallsanitäter/in A9 g.D. (A9 Sonderlaufbahn m.D.) oder vergleichbare Entgeldgruppe bei Tarifbeschäftigten
    - Notfallsanitäter/in als Praxisanleiter/in A10 g.D. (A10 Sonderlaufbahn m.D.) oder vergleichbare Entgeldgruppe bei Tarifbeschäftigten
    - Notfallsanitäter/in als leitender Praxisanleiter/in und /oder OrgL A11 g.D. (A11 Sonderlaufbahn m.D.) oder vergleichbare Entgeldgruppe bei Tarifbeschäftigten


    Hier findet ihr das Positionspapier der DFeuG als PDF: Webseite DFeuG


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Vielleicht sollte jemand der Gewerkschaft mitteilen, dass das Wort "Entgeltgruppe" zwar mit der Entlohnung zu tun hat, aber dennoch kein Geld enthält.


    J. :mad_1:

  • Vielleicht sollte jemand der Gewerkschaft mitteilen, dass das Wort "Entgeltgruppe" zwar mit der Entlohnung zu tun hat, aber dennoch kein Geld enthält.


    J. :mad_1:

    Der Fehler ist mir auch schon aufgefallen, aber Zitate soll man ja nicht verändern. :biggrin_1:

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Dann mal los! Ich stehe Schmiere und halte Dir den Rücken frei... :bye:

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Ich halte das auch für...sagen wir, schwer realisierbar. Da ich aber auch schon über den Flurfunk Eingruppierungen bei E6 im TVöD gehört habe und die beiden Tarife Gruppentechnisch recht gut vergleichbar sind, und man bekanntlich ja auch immer eine gewisse "Kürzungsmasse" einplanen muss, sehe ich das eher als Einstiegsangebot. Nehmen würde ich die Kohle selbstverständlich, gerechtfertigt ist sie allemal, aber ich glabe nicht dass das so kommt.

  • Würdest du die Kohle nicht nehmen? ;-)


    Ernsthaft: Eine handwerkliche Ausbildung, eine Weiterbildung zum Feuerwehrmann und dann nochmal drei Jahre bis zum Notfallsani machen mal schlappe 7-8 Jahre, das muss sich wiederspiegeln. Ein Polizist geht an die FH und macht seinen Verwaltungswirt in 3 Jahren und noch 1-2 Jahre Ausbildung, Dieser wird aber klar im gehobenen Dienst eingestellt. Bei anderen Beamten ist das ähnlich. Ich bin zwar für eine Trennung in medizintechnischen Dienst und feuerwehrtechnischen Dienst und will hier auch nicht die Qualitäten oder Schweregrade der Prüfungen vergleichen, aber wenn ich schon die eierlegende Wollmilchsau will, dann muss ich das auch wiederspiegeln und dazu gehört für mich der gehobene Dienst.

  • Du vergisst aber, daß der Polizist nach der mittleren Reife noch 3 Jahre die Oberstufe besucht. Auch 8 Jahre, nur das die 3 Jahre Oberstufe ohne Gehalt sind. Weiter geht es ja auch nicht nu um die Dauer der Ausbildung sondern auch um die Tiefe. Normalerweise soll ein Studienabsolvent z.B. selbstständig Themen bearbeiten, verstehen und recherchieren können. Das ist kein Erwartungshorizont an eine Berufsausbildung, auch wenn sie insgesamt aus zwei Ausbildungen und einer langen Schulung besteht.

  • Drei Ausbildungen, aber egal. Das Abi ist in der Hinsicht mMn etwas abgespeckt zu sehen, da dies der FWler ja auch haben kann. So oder so: ich bleibe dabei. Wer die wollmilchsau will muss gehobenen Dienst zahlen oder eben im mittleren Dienst zweigleisig fahren.


  • Bestechende Logik. *kopfschüttel* Eine Ausbildung ist also quasi ein Studium, weil ja beides gleich lange dauert.


    (Wenn man in seiner schulischen Ausbildung einige Schuljahre (zur Vertiefung) wiederholt absolvieren durfte, am Ende dann gar das Abitur abgelegt hat und dann noch eine Ausbildung macht, entspricht das sogar einem Masterstudium. Bildet man sich berufsbegleitend - über den vorgeschrieben Umfang hinaus - fort, kann man dann vielleicht am Ende auch als Arzt bezahlt werden, soviel länger dauert das Medizinstudium dann ja auch nicht mehr. Gefällt mir.