Baden-Württemberg: Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung gesichert

  • Die Finanzierung der Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern in Baden-Württemberg ist gesichert. Wie Jürgen Lämmle, der Amtschef des Sozialministeriums, nach einem Spitzengespräch mitteilte, haben Krankenkassen und Rettungsdienstorganisationen unter der Moderation des Sozialministeriums jetzt eine Einigung darüber erzielt. Nun herrsche Klarheit, in welcher Höhe und in welchem Umfang die Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern und auch die Weiterbildung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern von den Kassen finanziert werden: Über 110 Millionen Euro stellen die Krankenkas-sen in Baden-Württemberg für die Jahre 2015 bis 2022 bereit.


    „Ich freue mich, dass alle Beteiligten ihrer Verantwortung für diese wichtige neue Ausbildung gerecht geworden sind und eine Lösung gefunden haben“, sagte Jürgen Lämmle. Dies zeige, so Lämmle weiter, dass die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen im Land auch bei schwierigen Themen vernünftige Kompromisse finden könne. Das Ministerium hatte in zwei Spitzengesprächen die Verhandlungen zwischen Kassen und Rettungsdiensten moderiert. Vorangegangen waren zahlreiche Gespräche auf Fachebene, die ebenfalls vom Ministerium moderiert wurden.


    „Die Krankenkassen und die Rettungsdienstorganisationen haben ein Ausbildungs- und Weiterbildungspaket geschnürt, das bisher einzigartig in der Bundesrepublik ist“, betont der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann. Über 110 Millionen Euro investieren die Krankenkassen bis zum Jahr 2022 zusätzlich in den personellen Ausbau und die Qualität des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg. „Damit bieten wir vor allem jungen Menschen einen hervorragenden Ausbildungsplatz im Rahmen der vielfältigen und interessanten Aufgaben des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg. Das ist gut investiertes Geld, denn die Qualität des Rettungsdienstes wird mit der Etablierung der Notfallsanitäter nochmals nachhaltig an Qualität gewinnen“, so der Chef der Südwest-AOK.


    Der Präsident des DRK-Landesverbandes Baden-Württemberg, Dr. Lorenz Menz, begrüßte für die Hilfsorganisationen die Einigung mit den Kostenträgern, die dringend notwendig war: „Jetzt können wir mit der vom Gesetz-geber geforderten Weiterbildung starten und die Qualität der Notfallrettung im Lande weiter verbessern. Bis zum Ende der Übergangsfrist müssen 2.500 Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern weitergebildet werden Die Vereinbarung kommt keine Minute zu früh“, sagte der Präsident des DRK.


    Seit dem vergangenen Jahr sind das neue Notfallsanitätergesetz des Bundes und die dazugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in Kraft. Das Gesetz schaffe mit dem Notfallsanitäter ein neues Berufsbild, das an die Stelle des Rettungsassistenten trete, so Lämmle. Anders als der Rettungsassistent, dessen Ausbildung zwei Jahre dauert und einen Hauptschulabschluss voraussetzt, solle der Notfallsanitäter drei Jahre ausgebildet werden und mindestens die Mittlere Reife vorweisen. Der Notfallsanitäter soll am Einsatzort mehr medizinische Kompetenzen haben als der Rettungsassistent und dadurch die Notärzte entlasten.


    Der Bundesgesetzgeber hat bestimmt, dass die Kosten der Notfallsanitäterausbildung Kosten des Rettungsdienstes sind und somit von den Krankenkassen getragen werden müssen. Mit der jetzt zwischen Kassen und Rettungsdienstorganisationen in Baden-Württemberg erzielten Übereinkunft werde dieser bundesgesetzliche Auftrag umgesetzt, so Amtschef Jürgen Lämmle vom Sozialministerium.


  • Die Pressemitteilung ist auf den Seiten des Innenministeriums aktuell noch nicht online.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Wenn ich die Mitteilung richtig verstehe sollen 2.500 Notfallsanitäter bis zum Jahr 2023 in BaWü ausgebildet werden. Pro Notfallsanitäter werden dementsprechend in diesem Zeitraum 44.000,- € bereitgestellt. Interessant wäre für mich die Frage, ob diese Gelder auch Überleitungen betreffen, oder ausschließlich Neuzugänge? Was ist mit den restlichen Rettungsassistenten die die Voraussetzungen für eine Überleitung zum Notfallsanitäter erfüllen und diese Weiterbildung auch machen möchten?

  • Was ist mit den restlichen Rettungsassistenten


    Da die Kassen für das Notwendigste und kein "nice-to-have" bezahlen (dürfen), wird wohl jemand ausgerechnet haben dass in BaWü 2.500 NotSan benötigt werden. Und mehr werden die Kassen eher nicht bezahlen. Wie die Verteilung funktionieren soll, würde mich sehr interessieren.

  • Zitat von »colt28«




    Was ist mit den restlichen Rettungsassistenten


    Da die Kassen für das Notwendigste und kein "nice-to-have" bezahlen (dürfen), wird wohl jemand ausgerechnet haben dass in BaWü 2.500 NotSan benötigt werden. Und mehr werden die Kassen eher nicht bezahlen. Wie die Verteilung funktionieren soll, würde mich sehr interessieren.

    Wenn da mal nicht eine neue Lunte für viel Sprengstoff gezündet worden ist.

  • Ich schätze mal, es wird so interpretiert, dass nicht jeder RettAss auch zum NFS (bezahlt) geschickt werden wird und es dadurch zu Konflikten kommen könnte.

  • Wenn da mal nicht eine neue Lunte für viel Sprengstoff gezündet worden ist.

    Warum?


    Weil jeder der mal ne RettAss Urkunde hatte, gerne die NotSan Ausbildung auf kosten der KK machen möchte?

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Zitat

    Warum?


    Weil jeder der mal ne RettAss Urkunde hatte, gerne die NotSan Ausbildung auf kosten der KK machen möchte?


    Jop, warum sollte er es auf eigene Kosten machen sollen?
    Wenn derjenige den Anforderungen entspricht hat er ein Anrecht darauf.

  • Jop, warum sollte er es auf eigene Kosten machen sollen?
    Wenn derjenige den Anforderungen entspricht hat er ein Anrecht darauf.


    Anrecht auf was? Im Gesetz steht davon nichts. Da ist nur beschrieben, unter welchen Voraussetzungen ein RA sich zum NFS Weiterqualifizierung kann.

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Einfach um nochmal sicher zu gehen:


    Nein.



    Sent from my iPhone

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • § 12 SGB V. Die Krankenkasse muss nicht nur, sondern sie darf nicht mehr sls notwendig ist finanzieren. Und um das auch so richtig schön sicherzustellen, sind die Krankenkassenvorstände diesbezüglich in der privaten Haftung.

  • M. E. findet somit aber eine Ungleichbehandlung bei der Auswahl der Rettungsassistenten statt, die eine Überleitung finanziert bekommen, weil der Arbeitgeber sie zu den refinanzierten Überleitungslehrgängen schickt.


    Die Arbeitnehmerposition der Rettungsassistenten wird mit dieser Vorgabe drastisch geschwächt. Die berufliche Existenz der Rettungsassistenten die eine Überleitung nicht machen können, weil sie vom Arbeitgeber nicht nominiert werden, bzw. nicht die finanziellen Mittel haben (bei den jetzigen Gehältern kein Wunder) ist nicht mehr gewährleistet.


    Tatsächlich entscheidet nicht häufig der Arbeitgeber Personen zur Überleitung zu schicken, die Führungspositionen innehaben und für den Arbeitgeber äußerst loyal erscheinen, die tatsächliche Qualität der nominierten Personen für diese Ausbildung ist mehr als fraglich. Es werden bei der Überleitung unglaublich Wert auf Kommunikation, ökonomische Regeln des Rettungsdienstes gelegt und die Prüfer zur Überleitung NotSan kennen noch nicht mal PHTLS und lassen Personen durchfliegen die medizinisch auf dem Stand der Dinge sind, für die z.B. PHTLS gelebte Praxis ist.


    Grundlegend möchte ich noch folgenden Gedankengang loswerden: "Wenn der Notfallsanitäter eine bundesweit anerkannte Ausbildungsqualifikation darstellt, wieso kann gerade im Rahmen von Überleitungen die Ausbildungsmöglichkeit regional begrenzt werden?


    Mittlerweile ist es unübersehbar, das es nur von (gewollten?) Fehlern Rund um den Notfallsanitäter hagelt. Letztendlich werden die Fehler auf den Rücken der Bediensteten im Rettungsdienst ausgetragen. Sozial ist halt uncool.

  • Wenn du möchtest, dass dein AG dich zur Weiterbildung schickt, musst du es ihm schmackhaft machen. Er ist nicht dazu verpflichtet dich zu schicken. Wenn du die Auswahl unfair findest, sprich doch mal mit dem BR. Unser BR hat ein Losverfahren durchgesetzt, weil eine Auswahlverfahren, dass alle als fair bezeichnen würden, nicht möglich war.


    Wenn du Probleme mit den Prüfern oder den Prüfungen hast, dann musst dich die an die jeweilige Schule wenden, oder aber an das verantwortliche Amt. Ich versichere dir, eine Schule zu kennen, die in allen belangen auf aktuellem Stand ist, und danach prüft.


    Die Ausbildungsmöglichkeit wird AFAIK nur teilweise eingeschränkt, und das liegt an der Rechtslage.



    Die Fehler die du siehst, sind imaginär.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • M. E. findet somit aber eine Ungleichbehandlung bei der Auswahl der Rettungsassistenten statt [...].


    Die berufliche Existenz der Rettungsassistenten die eine Überleitung nicht machen können, [...] ist nicht mehr gewährleistet.


    Sozial ist halt uncool.


    Was alles nichts daran ändert, dass deine Aussage "jeder RettAss hat ein Anrecht (vermutlich im Sinne eines Anspruchs im juristischen Sinne) auf eine von den Krankenkassen finanzierte Überleitungsprüfung" falsch ist. Da helfen auch alle Ausweichmanöver nichts.


    Es werden bei der Überleitung unglaublich Wert auf Kommunikation, ökonomische Regeln des Rettungsdienstes gelegt [...]


    ... was ja auch Sinn der ERGÄNZUNGSprüfung ist. Nur um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: es geht nicht darum, eine zweite Rettungsassistentenprüfung vorzunehmen. Es ist ausdrücklich Aufgabe der Ergänzungsprüfung, AUSSCHLIEßLICH Inhalte abzuprüfen, die durch die Rettungsassistentenprüfung nicht sichergestellt sind. Das sind u.a. genau die von dir im Zitat kritisierten Ausbildungsthemen des Notfallsanitäters.

  • Mütom? Der steht doch noch in der Liste? Muss man zu allem "Ja und Amen" sagen?

    Zitat

    Die Fehler die du siehst, sind imaginär.

    Zum heutigen Zeitpunkt möglicherweise ja, Morgen wird leider das imaginäre real werden, da nicht die Qualität, der Beruf des NotSan oder die Veränderung schon gar nicht das Wohl der Patienten im Vordergrund stehen werden, sondern rein ökonomische Grundsätze. Da spielt die Existenz des Einzelnen keinerlei Rolle mehr.

    Zitat

    Wenn du möchtest, dass dein AG dich zur Weiterbildung schickt, musst du es ihm schmackhaft machen. Er ist nicht dazu verpflichtet dich zu schicken. Wenn du die Auswahl unfair findest, sprich doch mal mit dem BR. Unser BR hat ein Losverfahren durchgesetzt, weil eine Auswahlverfahren, dass alle als fair bezeichnen würden, nicht möglich war.

    Widersprichst du dir hier nicht selber? Kann Gleichberechtigung und Gerechtigkeit durch ökonomische Zwänge ersetzt werden?

    Es geht in erster Linie um Notfallmedizin, sekundär aber sicherlich wünschenswert ist eine verbesserte Kommunikation mit allen Beteiligten im Rettungsdienst (Kollegen, Patienten, Führungskräften) Aber es spricht für den heutigen Zeitgeist, das im unglaublichen Maße gelernt wird zu reden, während das Handlungsvermögen immer kürzer tritt. Zweifelsohne wird ein zeitgemäßer neuer Rettungsmensch gezüchtet.


    Genauso deine erste Aussage, die im juristischen Sinne sicherlich richtig sein mag, im moralischen Sinne aber untragbar ist, da mit Fristablauf reell der Weg für Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter allein schon aus finanziellen Gründen verbaut ist. Von einer Chancengleichheit kann also nicht die entfernteste Rede sein. Ist das die Zukunft die ihr euch wünscht?