Baden-Württemberg: Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung gesichert

  • Zitat

    Das ist mein Wissensstand:

    1. Deine Rechnung betrifft somit die Fallgruppen 1 und 4.
    2. Verstehen muss man diese Regelung nicht? (Nur so am Rande)
    3. Wie begründest du dann den Umstand, das die jetzt berufstätigen Rettungsassistenten teilweise ihre Weiterqualifikation bezahlen müssen um ihren jetzigen Beruf in derselben Form ausüben zu können, während die zukünftigen Notfalllsanitäter dies nicht müssen? Bestimmt nicht weil es im Monat den betroffenen Personen nur 13,58 € kostet?


    Colt28 warum stellst du diese Fragen dem Kollegen? Stell sie doch der Landesregierung oder noch besser der Bundesregierung die dieses Gesetz verabschiedet hat. Tatsache ist in Ba Wü werden für die über 5 jährigen RAs die Kosten recht überschaubar sein. Und der Beruf wird sich auch mit der Zeit ändern da die invasiven Maßnahmen pö a pö freigegeben werden. Ich bin der Meinung das wir hier so leicht Richtung System Schweiz bewegen werden. Und das ist gut so!

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Das beantwortet aber nicht meine Fragen. Egal und ich hoffe das Eure Wünsche, insbesondere was die Kompetenzen betrifft in Erfüllung gehen mögen. Sicher ist es wie vielerorts ja nicht.

  • Ok, die von dir zitierte Quelle ist möglicherweise unglücklich formuliert. Die Fallgruppe 4 trifft jeden, der die Berufsbezeichnung Rettungsassistent führen darf. Dies ist im Gesetz klar nachzulesen und in der Praxis auch so umgesetzt.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Zitate bearbeitet.


    Das scheinst du misszuverstehen.
    Es zwängt sich mir den Eindruck auf, als fühlst du dich als ehrenamtlicher Retter ausgegrenzt. Es ist aber durchaus nicht der Regelfall, dass jemand Hobbymäßig das machen kann, was andere beruflich tun. Und da wo das möglich ist, wird das nicht von den Krankenkassen bezahlt.

    Ich glaube du hast den Post missverstanden. Ich habe nur anhand eines Beispiels aufgezeigt wie mit deiner Berufsgruppe umgegangen wird.

  • Zitat

    "Die Landesregierung will die Notfallversorgung in Baden-Württemberg durch wichtige Änderungen des Rettungsdienstgesetzes deutlich verbessern. „Dazu werden wir alle Elemente des Rettungseinsatzes beleuchten und die Bereichsausschüsse verpflichten, jedes Glied dieser Rettungskette regelmäßig zu überprüfen und zu optimieren. Zudem erhöhen wir die Qualität der medizinischen Versorgung durch eine zügige Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes, das der Bund Anfang 2014 verabschiedet hat“, erklärte Innenminister Reinhold Gall am Dienstag, 14. Juli 2015, in Stuttgart, nachdem das Kabinett den Gesetzentwurf zur Anhörung freigegeben hatte."


    Quelle: https://im.baden-wuerttemberg.…ur-anhoerung-freigegeben/

  • zügige Umsetzung ist schon ein bisschen witzig. :biggrin_1:

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Ohh... jetzt sind schon einige am Hyperventilieren. Also ich meine nicht hier im Forum sondern in diversen Gremien und Führungsstellen...

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Ist doch gut, wenn die Probleme nun angegangen werden. Man kann nur hoffen das es nicht nur bei den üblichen Lippenbekenntnissen der Politik bleibt und man am Ball bleibt.