Baden-Württemberg: Gesetzentwurf zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes veröffentlicht | Gesetz verabschiedet

  • Um ehrlich zu sein, sehe ich bei uns nicht alles so schwarz wie Daniel. Bei uns werden alle FSJler direkt zum RS qualifiziert und daher sollten eigentlich auch bald genügend RS zur Verfügung stehen. Weiter ist es aber auch so, das die RTW zunehmend zu Notfällen ausrücken und Verlegungen, dringende Einweisungen, RTW ohne Signal u.ä. durch insgesamt zwei MZF im Kreis übernommen werden. Mit diesen Fahrzeugen gibt es nun auch Nachts Transportkapazitäten für nicht Notfalltransporte in der Nacht. Auch bei uns wird nach Personal gesucht - allerdings können wir aktuell noch alle Schichten aus dem Stammpersonal besetzen - natürlich durch den Aufbau von Überstunden. Dieses Jahr hat der Arbeitgeber zwar erst 3 NotSan Lehrgänge bezahlt, nächstes Jahr sind es allerdings schon 8 (alle über 5 Jahre), wobei sich erst 7 Mitarbeiter gefunden haben die es machen WOLLEN. Lediglich was die KTW Kapazitäten angeht, kann ich bei Daniel mitgehen.


    Insgesamt habe ich bei uns den Eindruck, dass gerade durch das neue RDG und das NotSan richtig viel in Bewegung ist. So wird auch über einen komplett neuen Wachenbau einer alten Wache nachgedacht und eine Generalsanierung / bzw Teilneubau der größten Wache diskutiert. Ergänzt wird das ganze damit, dass es immer weniger Fahrzeuge mit mehr als 300.000km noch im Dienst sind, es wird der Fuhrpark modernisiert. Auch haben wir gerade die Umstellung vom Oxylog 2000 auf den Medumat Standard 2 hinter uns. Auch digitale Funkmeldeempfänger wird es in ein paar Tagen geben.


    Aber vielleicht liegt meine Positive Sicht daran, dass wir ganz mies ausgestattet waren und uns nun auf Durchschnittsniveau anheben. :pfeif:

  • Moin,


    und so viel zum Thema (aktuelle Info bei uns BW)................


    .....beim Landesverband informiert und können folgenden
    Konsens verkünden. Rettungshelfer die ihre Ausbildung bis zum 31.12.2015
    abgeschlossen haben und in der Notfallrettung auf den Rettungswägen Dienst
    versehen haben, sind laut Rettungsdienstplan 2014 mit einem Besitzstand
    ausgestattet......und dürfen weiterhin auf RTW Dienst tun


    Was könnte man gerne alles kotzen.........


    Grüße


  • Wer hat diesen Konsens verkündet? Welcher Landesverband?

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Erstens gibt es ZWEI Landesverbände, auch wenn das im Württembergischen gerne vergessen wird.
    Zweitens die Frage: Wer hat hier mit wem einen Konsens? Der eine Landesverband intern? Büro 7 mit 13?


    Im Gesetz ist es eindeutig, jedes Zurückrudern ein Witz.


    Aber die Lobbyisten der HiOrgs werden das Pferd schon schaukeln. Wie immer.


    Diese Mafia vor allem im Schwäbischen kotzt mich an. 3,5 to Kastenwagen und FSJler auf der Karre. Hauptsache billig. Und das ganze auch noch effizient nennen statt billig.


  • Es gibt drei Landesverbände. Einen ASB Landesverband gibt es auch noch. Aber ich gehe mal davon aus dass dieser hier nicht gemeint ist.

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Hallo @ all,


    ich kann euch leider nur mitteilen, was in der Info an die Mitarbeiter steht. Es handelt sich im den Landesverband Württemberg. Und was den Konsens angeht.....................mich würde nicht einmal wundern, wenn hier Geschäftsführung mit Rettungsdienstleitung einen Konsens gefunden hat, damit es möglichst billig weiter laufen kann. Und auch würde mich nicht wundern, wenn jemand eine Aussage des LV selbst interpretiert hat und weiter gibt. Daher wären offizielle/offiziellere Informationen gerne gesehen.


    Grüße

  • Zitat

    Hallo @ all,


    ich kann euch leider nur mitteilen, was in der Info an die Mitarbeiter steht. Es handelt sich im den Landesverband Württemberg. Und was den Konsens angeht.....................mich würde nicht einmal wundern, wenn hier Geschäftsführung mit Rettungsdienstleitung einen Konsens gefunden hat, damit es möglichst billig weiter laufen kann. Und auch würde mich nicht wundern, wenn jemand eine Aussage des LV selbst interpretiert hat und weiter gibt. Daher wären offizielle/offiziellere Informationen gerne gesehen.


    Grüße


    Wir sollten uns über diese Sache nicht so aufregen letztendlich disqualifizieren sich diese Leute die das zu verantworten haben selber. Das ist einfach nur beschämend mit welcher Recht beugender Energie diese Menschen zu werke gehen.

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Dem Problem der mangelnden Facharbeitern kann man meiner Meinung nach zur Zeit nur mit zwei Möglichkeiten begegnen: Entweder man bildet Einwanderer aus bzw. holt sich ganz gezielt Leute zu diesem Zweck ins Land, oder man reduziert die Qualifikationen der am Patienten arbeitenden Leute. Wahrscheinlich wird man beide Wege einschlagen müssen.
    Dass plötzlich die Bezahlung besser oder die Arbeitszeit verkürzt wird, damit mehr Menschen die Ausbildung machen und/oder länger im Beruf bleiben, dürfte nur marginalen Einfluss nehmen, zumahl das in den konkurierenden Bereichen wie Krankenpflege, Altenpflege etc. wahrscheinlich punktuell genauso probiert wird.
    Und dabei kommt der Rettungsdienst wahrscheinlich noch gut weg, denn man mann halt immer nur einen Patienten gleichzeitig versorgen. Und man mann halt auch nur einen Einsatz nach dem anderen Fahren - eine Arbeitsverdichtung kann also gar nicht bzw. nur in den Tätigkeiten wie Fahrzeugpflege, Dokumentation etc. stattfinden -ganz im Gegensatz zu den anderen Berufen im Gesundheitsbereich

    Einmal editiert, zuletzt von Christian Betgen ()

  • Das Rettungsdienstgesetz wurde heute im Gesetzblatt für Baden-Württemberg [2015, Nr. 25, S. 1181-1264] veröffentlicht und tritt somit zum 30.12.2015 in Kraft.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.


  • Abschließend zu diesem Punkt: es handelte sich um ein Missverständnis, welches durch den Landesverband beim entsprechenden Kreisverband bereits richtiggestellt wurde, wie mir vom Pressesprecher des DRK LV mitgeteilt wurde. Es gibt keinen entsprechenden Konsens oder eine Vereinbarung; Rettungshelfer können nicht mehr in der Notfallrettung als reguläres Besatzungsmitglied eingesetzt werden. Es ist beabsichtigt, die bislang in der Notfallrettung eingesetzten Rettungshelfer an der DRK-Landesschule zu Rettungssanitätern nachzuqualifizieren.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Hallo alle zusammen,


    @ Daniel Grein: du bist mir zuvor gekommen, mit der "Auflösung" des Sachverhalts :biggrin_1: Danke sehr


    Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von Rettungsmensch ()

  • Es ist beabsichtigt, die bislang in der Notfallrettung eingesetzten Rettungshelfer an der DRK-Landesschule zu Rettungssanitätern nachzuqualifizieren.


    Da sind doch aber sicherlich ettliche dabei, die das schon länger als 2 Jahre machen, also deren Lehrgang > 2 Jahre zurück liegt. Ist das rechtlich sauber?


    Eddy

  • Da sind doch aber sicherlich ettliche dabei, die das schon länger als 2 Jahre machen, also deren Lehrgang > 2 Jahre zurück liegt. Ist das rechtlich sauber?


    Eddy


    Da Ich die AP(V)O aus BaWü nicht kenne, führe Ich mal Nds. an.
    §8(2) Eine andere Ausbildung oder ein Abschnitt einer anderen Ausbildung, die oder der einem Ausbildungsabschnitt nach den §§ 3 bis 5 gleichwertig ist, kann als Ausbildungsabschnitt nach dieser Verordnung oder als Teil davon anerkannt werden.

  • ... zur Not legt man die RH-Prüfung noch einmal erfolgreich ab.


    Wird hier auch so praktiziert. Viele, die den Aufbaukurs zum RettSan besuchen wollen, sind bereits länger RettHelf-NRW. Die legen einfach noch einmal die RettHelf-Prüfung ab.