Die F.A.Z. berichtet über die möglichen Folgen von Reanimationen:
Muss jeder gerettet werden?
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Zu dem Beitrag:
Die Tracheotomie und die PEG-Anlage sind Punkte bei denen eine Therapielimitierung möglich sind und der Einwilligung des Patienten oder seines Vertreters (in diesem Fall) bedürfen. Sie waren vermutlich nach den Reanimationen. Auch der Verzicht auf jegliche weitere Therapie (erneute Krankenhauseinweisung, Antibiose bei Pneumonie etc.)nach einer erfolglosen Reha-Behandlung ist eine Möglichkeit die Therapie zu limitieren.
Den Vorwurf sich gegen eine Reanimation zu entscheiden, wenn eine Therapielimitierung nicht abgesprochen ist, halte ich dagegen für schlicht falsch, da eine solche Situation entweder sofortiges Handeln oder konsequentes Nicht-Handeln erfordert. Das muss man aber wirklich im Vorfeld dezidiert besprechen. In der Akutphase ist es manchmal aber garnicht sinnvoll eine Therapielimitierung zu vereinbaren, da der Patient auch die Chancen hat seinen Zustand über die nächsten Wochen-Monate zu verbessern.Etwas anderes zu dem Thema:
Ein Blog-Beitrag bezogen auf geriatrische Patienten:
http://dgina.de/blog/2015/10/2…-der-ist-ja-schon-so-alt/