Helfergleichstellung in Bayern

  • Sind wir heut weichgespült? Wenn ich eine Aussage als schwachsinnig betitele, beleidige ich noch lange nicht die Person dahinter. Kommt mal wieder runter. Hätte genauso "quatsch" oder "blödsinn" sagen können, wäre genauso wenig "netter" gewesen.



    Genau. Und weil beides nicht nett ist, bitte ich Dich, demnächst einfach unsachliche Qualifizierungen zu vermeiden. Es war ja offenbar eher der Hitze des Gefechts geschuldet.

    Lügen ist keine Kunst. Kunst ist, anderen die Wahrheit in einem neuen Licht zu zeigen.

  • Sind wir heut weichgespült? Wenn ich eine Aussage als schwachsinnig betitele, beleidige ich noch lange nicht die Person dahinter. Kommt mal wieder runter. Hätte genauso "quatsch" oder "blödsinn" sagen können, wäre genauso wenig "netter" gewesen.


    Wahrscheinlich habe ich nur ein sensibleres Sprachempfinden als du. Aber nichts für ungut.

  • Und oft genug besteht die Trennung nicht wirklich... Leider!

    :rtw: "Rettungsdienst" sind die Typen, die zu einem kommen, wenn man etwas getan hat, wofür man eigentlich zu dämlich ist. :rtw:

  • Genau. Und weil beides nicht nett ist, bitte ich Dich, demnächst einfach unsachliche Qualifizierungen zu vermeiden. Es war ja offenbar eher der Hitze des Gefechts geschuldet.

    Ah, ein einziges Wort wird also als "unsachliche Qualifizierung" gesehen? Und da wundern sich manche, dass die Diskussionen hier mehr und mehr abebben.


    Aber gut, mir soll es recht sein.

  • Dank der CSU hat sich die Helfergleichstellung in Bayern ohne Angabe von Gründen erstmal erledigt.


    Ich lese in dieser Quelle (eine andere habe ich dazu nicht gelesen) vor allem, dass mit emotionalen Argumenten (naja...) gegen formale Bedenken gewettert wird. Es wird allerdings nicht darauf eingegangen, ob diese formalen Bedenken womöglich gerechtfertigt sind. Im Zeichen der vermeintlich guten Sache werden alle anderen Aspekte vom Tisch gewischt. Da werde ich immer ein bisschen hellhörig. Eine sachlichere Sichtweise würde mich interessieren.

  • Zitat

    Freistellungsansprüche sollen erweitert werden


    München, 14. Juni 2016 (stmi). Künftig sollen ehrenamtliche Einsatzkräfte freiwilliger Hilfsorganisationen einen Anspruch darauf haben, im Einsatz- und Unglücksfall von ihrer Arbeit bei voller Entgeltfortzahlung freigestellt zu werden - unabhängig davon, ob es sich um eine Katastrophe oder ein sonstiges Großschadensereignis handelt.


    Quelle: STMI


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    Gruß
    M83