MaNV-15-Übung: Brand in einer Altenpflegeeinrichtung

  • Die Landeärztekammer (LÄK) Hessen erbringt regelmässig Kurse für Leitende Notärzte; diese beinhalten die Übungsteilnahme als Beobachter bei einer MaNV-Übung.
    Nachdem 2015 eine sehr grosse Übung mit mehreren zeitgleichen Szenarien durchgezogen wurde war es diesjährig bescheidener.


    Geübt wurde ein Feuer in einer Altenpflegeeinrichtung mit 15 Betroffenen.
    Aus diesem Grund kamen auch keine Freiwilligen der Hiorg zum Einsatz sondern lediglich Kräfte des Regel-RD (9 RTW, 1 KTW, 3 NEF, LNA, OLRD).
    Von Seiten der FW war es lediglich eine FF, ansonsten Kräfte der BF (reguläre Wachbesetzungen).


    Ehrenamtlich waren lediglich die Kräfte der Notfallseelsorge (Seelsorge in Notfällen - SiN e.V.) mit 4 Personen.
    Diese bekamen dann auch prompt die Verletztenablage GRÜN eigenständig zugeteilt.


    Die 15 betroffenen Personen verteilten sich auf:
    4 x ROT
    6 x GELB
    5 x GRÜN (darunter 3 Angehörige - davon zwei Kinder)


    1 x SCHWARZ


    Meine Rolle:
    Aushilfspfleger mit slawischem Sprachhintergrund - bemüht aber nervig - leichte Rauchgaseinwirkung = GRÜN


    Übungsobjekt:
    ehem.US-Kasernenkomplex




    http://www.wiesbaden112.de/grossuebung-brand-in-pflegeheim

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Ehrenamtlich waren lediglich die Kräfte der Notfallseelsorge (Seelsorge in Notfällen - SiN e.V.) mit 4 Personen.
    Diese bekamen dann auch prompt die Verletztenablage GRÜN eigenständig zugeteilt.


    Da haben wohl einige Leute in der Vorplanung geschlafen: Notfallseelsorge/ Krisenintervention ist eben nicht zur Patientenversorgung da. Auf wenn das häufig geleistet werden könnte fehlt (zumindest bei uns) dafür fast jede Ausrüstung.


    Einfach ein SEG dazu - wo ist das Problem?


    Gruß
    Ingo

  • Die Alarmierung einer SEG ist auch hier problemlos; drei SEG wechseln sich bei uns wöchentlich mit der Alarmierungspriorität ab.


    Im Regelbetrieb entscheidet der RTW, das RTW/NEF-Team, der LNA/OLRD oder der ELD der BF über die Alarmierung der Notfallseelsorge.
    Ich selbst war viele Jahre dort aktiv; einige relevante Einsätze habe ich im BLOG-Bereich eingestellt.


    Wie schon geschrieben, sollte hier die Abarbeitung der Lage halt einmal lediglich mit den "Kernmannschaften" geübt werden.
    Im werktgl. Regelbetrieb sind die neun RTW und der eine KTW auf jeden Fall verfügbar - wenn auch sehr wahrscheinlich zu 2/3 - 3/4 im lfd. Einsatz.
    Deswegen sind die Fzg. auch nicht geschlossen eingetroffen, sondern zeitversetzt.
    Aus diesem Grund wurde auch auf die Aktivierung von Ü-MANV-Einheiten verzichtet,
    Dies ist ansonsten bei unseren Übungen Standard.
    Das Übungsobjekt wäre real durch die erste Ü-MANV-Komponente in knapp 30' min. erreichbar - Einzelfzg. auch schon früher.


    Das ersteintreffende NEF stellt bei uns immer den Sichtungsarzt; die weiteren NEF besetzen dann die Verletztensammelstellen ROT und GELB.


    Die örtliche Notfallseelsorge ist bei den hiesigen MANV-Übungen regelhaft eingebunden.
    Von den bei dieser Übung eingesetzten vier Kräften war der Einsatzführer gleichzeitig RS - und hat sich den Notfallrucksack eines HLF geschnappt.


    Die fünf GRÜN-Patienten waren:
    - drei Familienangehörige, davon zwei Kinder: KEINE Verletzungen, keine akuten seel. Beeinträchtigungen
    - eine Bewohnerin mit Toilettendrang und Bewegungseinschränkung bei leichter Senilität: KEINE Verletzungen
    - eine Pflegekraft (ich). Dadurch habe ich in meiner RUD-Arbeit (undercover) auch gleichzeitig die anderen Mimen betreut


    Auch die Einspielung von RTH ist regelhaft eher bescheiden; einfach weil die bodengebundenen Ressourcen gut sind.
    Bei dieser Übung kamen sie gar nicht in das Szenario - obwohl zwei RTH innerhalb 5' bzw. 12' min vor Ort gewesen wären.

    raphael-wiesbaden


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    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


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  • Hier scheinen zwei Lesarten von GRÜN zu kollidieren.
    Geht man von GRÜN = leicht verletzt aus, so fallen vier der Betroffenen, mangels Verletzung/Erkrankung aus der Kategorie GRÜN heraus. Diese vier wären an den Fachdienst Betreuung zu übergeben. Der leichtverletzte Ra-Wi verbleibt in der Obhut des Rettungs-/Sanitätsdienstes.


    Geht man hingegen von GRÜN = nicht-dringliche Behandlung aus so könnte man die vier o.g. als Grüne Patienten betrachten und sie beim Rettungs-/Sanitätsdienst belassen.

    Einmal editiert, zuletzt von El Mosquito ()