Alles anzeigenOb das RFP im Rahmen ihrer rettungsdienstlichen Tätigkeit tatsächlich eine Rechtfertigung bezüglich dem Heilpraktikergesetz benötigt ist nicht abschließend geklärt. Es gibt verschiedene Aussagen von Juristen, aber kein Gerichtsverfahren dazu, welches rechtskräftig wurde.
Richtig?
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Es dürfte inzwischen zumindest "herrschende Meinung" sein, dass das Heilptektikergesetz einschlägig ist.
Ich kenne zumindest keinen Juristen, der das (noch) anders sehen würde.
Und meines Wissens haben auch div. Arbeitsgerichtsprozesse darauf Bezug genommen.