Bayrischer Erlass zur Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäter


  • Es dürfte inzwischen zumindest "herrschende Meinung" sein, dass das Heilptektikergesetz einschlägig ist.
    Ich kenne zumindest keinen Juristen, der das (noch) anders sehen würde.


    Und meines Wissens haben auch div. Arbeitsgerichtsprozesse darauf Bezug genommen.

  • Ja, andere Ausgangslage, andere Situation.



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    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Ob das RFP im Rahmen ihrer rettungsdienstlichen Tätigkeit tatsächlich eine Rechtfertigung bezüglich dem Heilpraktikergesetz benötigt ist nicht abschließend geklärt.


    Ich halte das nicht für strittig und sehe auch keine tragfähige Begründung, mit der man das verneinen könnte.


    Es gibt verschiedene Aussagen von Juristen,


    Ist es nicht sprichwörtlich, dass es zu jedem Thema mindestens drei Meinungen gibt? ;)


    aber kein Gerichtsverfahren dazu, welches rechtskräftig wurde.


    Das mag sein. Die Rechtslage kann aber auch ohne Gerichtsurteile klar sein (und umgekehrt).