"In Bayern soll es Notfallsanitätern künftig gestattet sein, in Abwesenheit eines Notarztes zur Analgesie das Opiat Piritramid zu verabreichen."
TEXT auf skverlag.de
Da spät und ich faul - mein Kommentar von FB:
"Rom wurde auch nicht an einem Tag gebaut. Ich finde es gut das man versucht sich auf landesweite Standards zu einigen. Mich würde interessieren wie man mit der rechtlichen Problematik im Sinne des BtmG umgehen wird. Hier sehe ich eine reale Hürde für den Umgang / die Verabreichung von BTMs durch NotSan.
Weiterhin würde mich interessieren ob die Leitstellen einen RTW mit NotSan von einem RTW mit RettAss unterscheiden können und Notfalleinsätze dementsprechend mit oder ohne NEF beschicken.
Ich bin zuversichtlich das Bayern seinen Weg hin zu einem modernen und professionellen Rettungsdienst gehen wird."
Viele Grüsse
M