SK Verlag:Kompetenzen bayerischer Notfallsanitäter werden präzisiert

  • "In Bayern soll es Notfallsanitätern künftig gestattet sein, in Abwesenheit eines Notarztes zur Analgesie das Opiat Piritramid zu verabreichen."
    TEXT auf skverlag.de


    Da spät und ich faul - mein Kommentar von FB:


    "Rom wurde auch nicht an einem Tag gebaut. Ich finde es gut das man versucht sich auf landesweite Standards zu einigen. Mich würde interessieren wie man mit der rechtlichen Problematik im Sinne des BtmG umgehen wird. Hier sehe ich eine reale Hürde für den Umgang / die Verabreichung von BTMs durch NotSan.
    Weiterhin würde mich interessieren ob die Leitstellen einen RTW mit NotSan von einem RTW mit RettAss unterscheiden können und Notfalleinsätze dementsprechend mit oder ohne NEF beschicken.
    Ich bin zuversichtlich das Bayern seinen Weg hin zu einem modernen und professionellen Rettungsdienst gehen wird."


    Viele Grüsse


    M

    Alle getätigten Aussagen stellen meine private Meinung dar und stehen in keinem Zusammenhang mit meiner beruflichen Tätigkeit.

  • Einer der Kommentare spricht von einem Schritt entweder zurück in die Steinzeit oder in die Zukunft, je nach RDB. Das stimmt halt auch. Mein alter Rettungsdienstbereich hat einen nichtärztlichen RD bei welchem das Legen eines Zugangs nach NA- Nachforderung meist das höchste der Gefühle war. Da wo ich jetzt arbeite ist das Legen eines Venenzugangs mehr oder weniger eine Standardmaßnahme bei jedem Notfallpatienten, auch Medikamentengaben durch RettAss kommen viel häufiger (und i.d.R auch toleriert) vor. Die Glukosegabe z.B ist ja auch in der Empfehlung der BÄK vorgekommen.
    Trotzdem, auch wenn Piritramid sicher nicht das Wunschanalgetikum schlechthin ist, freue ich mich als bayerischen Notfallsanitäter durchaus über diesen Schritt. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Dem bayerischen NotSan werden vom Landes-ÄLRD nun 3 Opiatanalgetika zugetraut als 1c oder 2c Maßnahme, das muss man auch erstmal bedenken, unabhängig von jeder sicher bestehenden BtMG- Problematik.
    Das einzige was ich mich frage, zumindest in zwei der drei großen Städte ist das Legen eines i.v Zugangs ohne NA schon heute normal. Muss hier jetzt jeder PVK an den ÄLRD übermittelt werden? Das wäre nämlich m.M.n der einzige echte allgemeine Rückschritt und außerdem wirklich lächerlich.


  • Das einzige was ich mich frage, zumindest in zwei der drei großen Städte ist das Legen eines i.v Zugangs ohne NA schon heute normal. Muss hier jetzt jeder PVK an den ÄLRD übermittelt werden? Das wäre nämlich m.M.n der einzige echte allgemeine Rückschritt und außerdem wirklich lächerlich.


    Die Frage ist halt wie das geschehen soll. Wenn es dafür reicht im NIDA Pad das Feld anzutippen, dass der Zugang durch den NFS gelegt wurde macht das den Kohl auch nimmer fett, wenn es dafür wieder ein Extraformular braucht ist lächerlich der richtige Ausdruck.