Benötigt eine Rettungsdienstschule einen Betriebsverbandkasten

  • Bevor ich mich auf die Suche im www. unter Gesetzen und Verordnungen verliere...


    benötigt eine Rettungsdienstschule einen Betriebsverbandkasten?


    Die Frage mag lustig klingen.
    Doch nicht in jeder Schule ist -abhängig von den anwesenden TN-Gruppen und deren momentanen Ausbildungsinhalten- das Materiallager zugänglich.
    Bedacht werden muß auch die Nutzung der Räume für Veranstaltungen Dritter ausserhalb der Anwesenheit von "Rettern".


    Die Schule, die ich derzeit im Kopf habe, hat bspw. eine allen TN zur Verfügung stehende Küche für Eigenkreationen.
    Da ist ggf. nicht nur ein Pflasterspender notwendig.


    In einer anderen BOS-Einrichtung sind die Veranstaltungsräume (KEINE RD-Schule!) sowohl mit einem Betriebsverbandkasten als auch
    zusätzlich mit einem AED plus einem Notfallkoffer für zufällig anwesende Fachkräfte ausgerüstet

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Nicht zu vergessen der Kfz VerbandKasten der auch für Rtw vorgeschrieben ist


    Stimmt nicht:
    http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__35h.html


    Insbesondere: Abweichend von den Absätzen 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt.

  • "Nein, der (poröse) Beatmungsbeutel und die (acht Jahre abgelaufenen) Infusionen in einem Stoffbeutel sind kein gleichwertiger Ersatz für einen normalen Verbandkasten. Und ja, das muss ich auch auf den Untersuchungsbericht schreiben."

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:

  • Natürlich braucht auch eine RD Schule einen Verbandkasten nach DIN 13157, sofern dort gewerblich Beschäftige sind.


    Wir haben in unserem Laden ja auch auf über 2000 m2 Rettungsdienst und Erste Hilfe Material.
    Wir könnten damit unzählige Betriebsverbandkästen füllen, und müssen dennoch für unsere gewerblichen Mitarbeiter die Betriebsverbandkästen vorhalten.