Weiterbildungs"Pflicht" NFS

  • Moin!
    ..und ein gesundes neues Jahr wünsch ich Euch!


    Nun sind sie ja ganz plötzlich da-die NFS. Und die müssen sich ja auch jährlich weiterbilden. Wie geht ihr,bzw eure Chefs damit um? Was sagen eure "Gesetzte" und Vorschriften, wie sehen eure WL und ÄLRD die Sache?
    Hintergrund ist das mäßige Angebot an guten WB die in bezahlbaren Einklang und Freistellungsbereitschaft meines AG liegt.
    Grüße Dani

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Grundsätzlich dürfte das doch genau so laufen wie bisher? Auch der RettAss musste zur Weiterbildung, und auch da schon waren die Weiterbildungsangebote... heterogen.


    In Berlin muss ein Notfallsanitäter, der Regelmäßig in der Notfallrettung eingesetzt wird, 40 Fortbildungsstunden jährlich leisten.
    In Warendorf kriegt jeder Mitarbeiter PHTLS, AMLS, und ERC ALS Kurse verpflichtend, und selbstverständlich auch die Refresher.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • 30 Stunden kreisweite Blockfobi nach Landesgesetz plus nochmal 5-8 (oder so) intern für Blaulichterlass, Hygiene und Co.. Erstere muss gemacht werden und nur diese wird akzeptiert ohne Ausnahme. Rechtlich natürlich nicht haltbar, aber was soll´s.

  • Kann der Arbeitgeber das Wissen eines NFS auch wiederholt überprüfen in Form von regelmäßigen Re-Zertifizierungen?

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Zitat

    Kann der Arbeitgeber das Wissen eines NFS auch wiederholt überprüfen in Form von regelmäßigen Re-Zertifizierungen?

    Das ist doch nicht außergewöhnlich?

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:

  • Bei uns wird auch ein 40 stündiger, jährlicher Lehrgang mir Pre- und Abschlusstest eingeführt, der dem jeweiligen Qualifikationsniveau angepasst ist. Unklar ist noch, welche Konsequenzen sich aus (entschuldigter) Nichtteilnahme bzw. nicht bestehen ergeben werden. Und soweit ich das sehe, ist dies arbeitsrechtlich keine einfache Frage.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Dazu gab es bereits ein Arbeitsgerichtsverfahren.


    Der AG kann den AN zur Teilnahme an einer Fortbildung mit Lernerfolgskontrolle verpflichten.



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  • Jaja. Aber was ist wenn der AN die eben nicht besteht? Oder was passiert, wenn der AN diese Fobi in dem betreffenden Jahr nicht machen kann, aber andere Fobis nachweisen kann?

  • Wenn der AG die Fortbildung in den Dienstplan einträgt, ist mir nicht klar, warum das nicht klappen sollte?


    Wenn jemand nicht besteht, würde ich hoffen, dass nachgesteuert wird. Damit dann die Wiederholung bestanden wird.



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  • Denkbar wäre Krankheit, aber auch kurzfristiges Nachbesetzen auf den Einsatzfahrzeugen um einen Ausfall zu verhindern (kurzfristige Krankmeldung von Kollegen).

    “When I was a boy and I would see scary things in the news, my mother would say to me, "Look for the helpers. You will always find people who are helping.”


    • Fred Rogers

  • Es wird wohl mindestens zwei Termine geben müssen, alleine um das Personal, das an Tag 1 Dienst hat, zu überprüfen.

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  • Aber was ist wenn der AN die eben nicht besteht?


    Nichts passiert! Wenn die Person ihre Berufsurkunde als NFS hat und als solcher eingesetzt wird, dann hat auch eine nichtbestandene Leistungsüberprüfung keine Konsequenz.
    Darum werden solche Prüfungen mehr als Kontrolle über die Qualität der Fortbildung verkauft, weniger als Fähigkeitstest.

  • Nichts passiert! Wenn die Person ihre Berufsurkunde als NFS hat und als solcher eingesetzt wird, dann hat auch eine nichtbestandene Leistungsüberprüfung keine Konsequenz.

    Es ist sehr wohl möglich, einen AN dann zB in den Innendienst zu versetzen, bis er besteht (damit entfallen etwa Schichtzulagen, oder die Freizeiten die bei 24h Diensten entstehen). Das liegt in der Hand der jeweiligen Organisation. Es gibt / gab? auch AG die dann KTW Schichten vorsahen, oder denjenigen nicht mehr als Verantwortlichen auf dem RTW einsetzten.


    Bei uns wird das so gehandhabt, dass durch Prüfung entdeckte Lücken gezielt mit der Person nachgearbeitet werden. Unsere Absicht ist ja, das Personal fit und am Ball zu halten.

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  • Seh da auch überhaupt kein Problem. Bei uns ist es schon seit Jahren Usus, dass jemand ohne nachgewiesene Fortbildung nicht mehr eingesetzt wird. Das betrifft Hauptamtliche eher nicht, weil deren Fortbildung in die reguläre Arbeitszeit geplant wird.
    Und wer die EVM-Prüfung nicht macht/besteht, wird nicht mehr als Transportführer eingesetzt.

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  • Es ist sehr wohl möglich, einen AN dann zB in den Innendienst zu versetzen, bis er besteht (damit entfallen etwa Schichtzulagen, oder die Freizeiten die bei 24h Diensten entstehen). Das liegt in der Hand der jeweiligen Organisation. Es gibt / gab? auch AG die dann KTW Schichten vorsahen, oder denjenigen nicht mehr als Verantwortlichen auf dem RTW einsetzten.


    Diese Situation habe ich vor vielen Jahren in Baden-Württemberg erlebt, der Kollege durfte nicht mehr als Verantwortlicher auf dem RTW fahren und auch keine NEF-Schichten mehr versehen. Er hat erfolgreich dagegen geklagt und auf Einhaltung des Arbeitsvertrages und auf Gleichbehandlung gepocht.

  • Mir ist ein Fall bekannt, bei dem aus vergleichbarer Argumentation eine Person vom RTH genommen werden sollte - und dagegen wurde ebenfalls erfolgreich geklagt. Da sich mir die Details entziehen, weiß ich allerdings nicht, ob es hier weitere Faktoren gehen. Da es sich in Guys / Sebastians RDB abgespielt hat, haben diese vielleicht mehr Informationen?


    Fakt ist aber auch, dass man sich das nicht einsetzen von Personal erstmal leisten können muss. Eine tarifliche Herabstufung dürfte in den großen Tarifverträgen sehr schwierig sein, da diese rein an die Qualifikation gebunden sind. Und die NotSan Stellen sind prozentual derzeit in den meisten Bereichen eng gedeckelt und werden dennoch nur mit erheblichen Schwierigkeiten überhaupt besetzt. Es ist ja schon so, dass derzeit je nach Bereich mehr oder weniger viele Fahrzeuge ausfallen. Da ist die Frage, ob man wirklich jemanden in eine RSE Qualifikation herabstufen kann (auch wenn ich dies begrüßen würde, allerdings nach zweimaligem nicht bestehen). Da liegt auch der Hase im Pfeffer, was die Möglichkeit der Teilnahme betrifft. Es ist immer wieder so, dass Personen die für Fortbildung geplant waren, herausgenommen werden mussten, um den Dienstbetrieb zu gewährleisten. Wenn sich der ein oder andere Fortbildungsscheue zufällig zur geplanten FoBi dann eine Krankheit einfängt, ist es häufig nicht möglich, diesen erneut zu planen (zumal sich solche Zufälle gern auch wiederholen..). Und bei uns werden mindesten einmal im Monat Fortbildungswochen angeboten. Aber die Autos müssen rollen.

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