WELT-Online Bundesrechnungshof schlägt Alarm

  • Moin.
    Der Bundesrechnungshof schlägt eine gesetzliche Beteiligung der KK für das festlegen der Kostenhöhe des RD vor.


    Grüße Dani

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Das ist doch eine absolut legitime Maßnahme. Schließlich wirkt es ja wie ein Selbstbedinungsladen wenn man immer hingehen kann und sagt: Ich bin der Meinung wie benötigen XYZ und das legen wir per Gebührensatzung auf die zu erwartenden Transporte fest. Dies bedeutet am Ende des Tages das man Feuerwehrleitstellen mitfinanziert, oder Brandmeister oder, oder, oder. Und warum sollen die Kosten die von den Kommunen getragen werden müssen durch die Krankenkassen vergütet werden? Von daher ist es absolut richtig, dem Automatismus das eine Behörde einfach sagt was Sie braucht und die Krankenkasse es bezahlen muss.


    Der Rechnungshof hat hier eine ordentlichen Job gemacht, nämlich geprüft ob das Geld aus den öffentlichen Kassen so eingesetzt wird wie es soll.

  • Was letztlich zeigt, dass beide Systeme - Submissions- und Konzessionsmodell - nicht das Gelbe vom Ei sind. Im einen eine nicht kontrollierbare Querfinanzierung, im anderen eine Unterfinanzierung auf Druck der Kassen.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • In NRW:



    Die Krankenkassen haben doch jetzt schon ein Mitspracherecht.
    Bei den Bedarfsplänen und den Gebührensatzungen der Städte geben die Krankenkassen
    eine Stellungnahme ab.



    Die endgültige Entscheidung liegt dann beim Stadtrat.

  • Was letztlich zeigt, dass beide Systeme - Submissions- und Konzessionsmodell - nicht das Gelbe vom Ei sind. Im einen eine nicht kontrollierbare Querfinanzierung, im anderen eine Unterfinanzierung auf Druck der Kassen.


    Wobei das nicht nur an der Konzession bzw. Submission liegt sondern eben auch an der Selbstverwaltung da es ja auch Konzessionen ohne Selbstverwaltung gibt also in staatlicher Verwaltung. Siehe Bayern oder Hessen oder auch in Ba Wü nur eben andere Gewerbe.

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Das ist doch eine absolut legitime Maßnahme. Schließlich wirkt es ja wie ein Selbstbedinungsladen wenn man immer hingehen kann und sagt: Ich bin der Meinung wie benötigen XYZ und das legen wir per Gebührensatzung auf die zu erwartenden Transporte fest. Dies bedeutet am Ende des Tages das man Feuerwehrleitstellen mitfinanziert, oder Brandmeister oder, oder, oder. Und warum sollen die Kosten die von den Kommunen getragen werden müssen durch die Krankenkassen vergütet werden? Von daher ist es absolut richtig, dem Automatismus das eine Behörde einfach sagt was Sie braucht und die Krankenkasse es bezahlen muss.


    Der Rechnungshof hat hier eine ordentlichen Job gemacht, nämlich geprüft ob das Geld aus den öffentlichen Kassen so eingesetzt wird wie es soll.

    Wobei ich da eigentlich nicht verstehe, warum das System intransparent sein soll. Die Städte werden doch Aufstellungen haben, welche Kosten ihre Feuerwehren mit welchen Posten verursachen, da wird es doch kein Ding der Unmöglichkeit sein, den Anteil des Rettungsdienstes zu berechnen. Nichtsdestotrotz freue ich mich über jeden Rechnungshofbericht, der dazu beiträgt kritisch zu hinterfragen, ob diese Kostenexplosion eigentlich irgendwie zu rechtfertigen ist.

  • Intransparent ist es vermutlich deswegen, weil man zB die Autos mit doppel RA/NotSan Besatzung 1:1 durchrechnet, wenn man eine integrierte Leitstelle/Feuerwache im wesentlichen darüber finanziert obwohl viele Dinge nicht für den RD sondern für FW Aufgaben das viele Geld kosten.


    schno: Wenn der Stadtrat entscheidet, dann hat doch die Kasse kein Mitspracherecht, sondern werden lediglich angehört.

  • Hm, also zumindest bei unserer Leitstelle meine ich, dass da regelmäßig von einem Gutachter geprüft wird, welchen Anteil an der Arbeit der Rettungsdienst einnimmt und welchen die Feuerwehr. Das mit der RTW Besetzung ist natürlich wahr. Am Ende des Tages ist es für den Steuer- und KV-beitragszahlenden Bürger allerdings auch ein bisschen eine Frage von rechter Tasche und linker Tasche.

  • Intransparent ist es vermutlich deswegen, weil man zB die Autos mit doppel RA/NotSan Besatzung 1:1 durchrechnet, wenn man eine integrierte Leitstelle/Feuerwache im wesentlichen darüber finanziert obwohl viele Dinge nicht für den RD sondern für FW Aufgaben das viele Geld kosten.


    schno: Wenn der Stadtrat entscheidet, dann hat doch die Kasse kein Mitspracherecht, sondern werden lediglich angehört.



    Dieser Eindruck trügt. Stimmen die Kostenträger nach umfangreichen (und transparenten) Erörterungen der Bedarfsplanung nicht zu, muss die Bedarfsplanung der Aufsichtsbehörde (BezReg) zum Ersatz der Einigung zur Entscheidung vorgelegt werden (§12 RettG NRW, Abs. 2-4).
    Die Auswirkungen dieses Mitspracherechtes erleben wir in NRW gerade sehr deutlich.

  • Spannend! Die Bezirksregierung kann die Erhöhung dann Genehmigen oder wie läuft das Verfahren dann weiter?

    Welche Auswirkungen merkt man?



    Die Bezirksregierung ersetzt das nach RettG NRW erforderliche Einvernehmen mit den Kostenträgern. Dies macht sie nach Prüfung und Bewertung der vorgelegten Unterlagen und nach Erörterungsterminen mit der Kommune und den Kostenträgern. Anschliessend muss die Bedarfsplanung von den politischen Gremien der Kommune in Kraft gesetzt werden.


    Daran anschliessend erfolgen die Gespräche mit den Kostenträgern über die festzusetzenden Gebühren. Hierbei sollte ebenfalls Einvernehmen erzielt werden - ist aber nicht erforderlich, da die Kommunen diese auch eigenständig festsetzen können. Ob diese dann aber von den Krankenkassen übernommen werden ist dann aber nicht sicher...


    Die Auswirkungen liegen aufgrund langer und intensiver Gespräche - oder eben Festsetzungsverfahren in der erheblichen zeitlichen Verzögerung in der Umsetzung der Bedarfsplanungen inklusive der Notfallsanitäterausbildung. Auch daher ist NRW nicht gerade ganz vorne in der Umsetzung des NotSanG...

  • Die Kostenträger haben nach § 133 Abs. 2 SGB V natürlich schon Möglichkeiten die Ausgaben für Rettungsdienst- und Krankentransportdienstleistungen zu beeinflussen. Die ultima ratio wären dann eben Festbeträge. Unabhängig davon ist es natürlich nicht Aufgabe der Solidargemeinschaft der GKV die öffentliche Aufgabe der Vorhaltung des Rettungsdienstes komplett zu finanzieren.


    (2) Werden die Entgelte für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes durch landesrechtliche oder kommunalrechtliche Bestimmungen festgelegt, können die Krankenkassen ihre Leistungspflicht zur Übernahme der Kosten auf Festbeträge an die Versicherten in Höhe vergleichbarer wirtschaftlich erbrachter Leistungen beschränken, wenn 1.vor der Entgeltfestsetzung den Krankenkassen oder ihren Verbänden keine Gelegenheit zur Erörterung gegeben wurde,2.bei der Entgeltbemessung Investitionskosten und Kosten der Reservevorhaltung berücksichtigt worden sind, die durch eine über die Sicherstellung der Leistungen des Rettungsdienstes hinausgehende öffentliche Aufgabe der Einrichtungen bedingt sind, oder3.die Leistungserbringung gemessen an den rechtlich vorgegebenen Sicherstellungsverpflichtungen unwirtschaftlich ist.