Falscher RA verurteilt

  • Er war drei Jahre im Einsatz: Falscher Rettungsassistent aus dem Hegau zu Bewährungsstrafe verurteilt


    Zitat

    Wegen Urkundenfälschung in vier Fällen, Fahrens eines Rettungswagens ohne entsprechende Fahrerlaubnis in 270 Fällen und wegen 14-facher gefährlicher Körperverletzung hat das Amtsgericht Konstanz einen 35-jährigen ehemaligen Rettungssanitäter aus dem Hegau zu 20 Monaten Haft verurteilt. Unter Auflagen wurde die Strafe für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht verpflichtete den Mann zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 3000 Euro an ein Kinderhospiz. Das Urteil ist rechtskräftig.


    Quelle und ausführlicher Artikel

  • Grundsätzlich eine gute Idee aus vielerlei Gründen. Aber ich habe Zweifel, ob dies wirklich vor einer solchen Täuschung durch einen Insider schützen kann. Schließlich kommt es global zu solchen Fällen auch trotz Register. Und auch in Deutschland gibt es mit der ärztlichen Approbation ein derartiges System. Dennoch hört man mit erschreckender Regelmäßigkeit von erwischten Hochstaplern. Es müssten schon einige Regelungen bzgl. des Datenschutzes getroffen werden, damit einer direkte Kommunikation zwischen erteilender Behörde und Register nichts im Wege stünde.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Zitat

    Und auch in Deutschland gibt es mit der ärztlichen Approbation ein derartiges System.


    Nein, eigentlich gerade nicht; es gibt kein zentrales Register für Approbationen. Man muss im Zweifel - wie beim RA - bei der ausstellenden Behörde nachfragen. Tut man halt meist nicht.

  • Natürlich kann jedes Sytsem ausgehebelt werden.
    Aber das ist doch kein Argument für die Nichteinführung eines solchen Systems.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Nein, eigentlich gerade nicht; es gibt kein zentrales Register für Approbationen. Man muss im Zweifel - wie beim RA - bei der ausstellenden Behörde nachfragen. Tut man halt meist nicht.


    Interessant ist aber ja, dass diese Personen meist durch Zufälle erwischt werden und nicht durch Behandlungsfehler.

  • Interessant ist aber ja, dass diese Personen meist durch Zufälle erwischt werden und nicht durch Behandlungsfehler.


    Ich denke die meisten hier kennen genug Kollegen selbst mit gültiger Urkunde, die wahrscheinlich so gut wie nie der Gefahr eines Behandlungsfehlers ausgesetzt sind...


    Und wer direkt nach bestandener Prüfung aufgrund seiner Vortätigkeit als RS seine RA-Tätigkeit aufnimmt, fällt wahrscheinlich auch nicht zwangsläufig durch seinen enormen Kompetenzvorsprung gegenüber jemandem auf, der mit gleicher Erfahrung aus welchem Grund auch immer eine Prüfung nicht bestanden hat.

  • Für mich zeigt es nur, dass man als Personalabteilung wohl langfristig nicht umhin kommt tatsächlich bei den ausstellenden Behörden nachzufragen. Ohje, dass wird mühsam!

  • Für mich zeigt es nur, dass man als Personalabteilung wohl langfristig nicht umhin kommt tatsächlich bei den ausstellenden Behörden nachzufragen. Ohje, dass wird mühsam!

    Bekommt man als (potentieller) neuer Arbeitgeber denn überhaupt ohne Weiteres die Auskunft? Oder muss dann jeder Bewerber erst ein Einwilligungsformular unterschreiben? Mit der DSGVO ist das alles ja auch sehr aufwändig...

  • Die europäische DatenSchutzGrundVerOrdnung... Tritt am 24.5. in Kraft...

  • Diese Einwilligung kann man bei Vertragsabschluss ja durchaus einholen, bei Eignungsuntersuchungen geht man ja auch so vor.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!