BRK kündigt RettAss nach Gabe von Vollelektrolytlösung ohne Transport

  • Zitat

    Das BRK hat hier verständlicherweise etwas dagegen. Ich glaube auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen. Der Rettungsdienst ist eine Transportleistung im SGB.
    Andere Rechtslage bezüglich Abrechnung, andere Meinung des BRK. ;-)


    In Bayern wird die Vorhaltung, nicht der Transport gezahlt. D.h. rumstehen bringt genauso viel wie arbeiten.




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  • Die Maßnahmen legt doch ÄLRD fest. Der hat sich beschwert. Also scheinen die durchgeführten Maßnahmen nicht delegiert zu sein. Was soll das BRK dann machen, wenn der Kollege erklärt, zukünftig genauso zu handeln?


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  • Die Maßnahmen legt doch ÄLRD fest. Der hat sich beschwert. Also scheinen die durchgeführten Maßnahmen nicht delegiert zu sein. Was soll das BRK dann machen, wenn der Kollege erklärt, zukünftig genauso zu handeln?


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    Danke. Gemäß den 2c-Massnahmen, die bayernweit für NFS gelten, gibt es bei der Indikationsstellung keine Delegation für die Anlage eines i.v.-Zuganges. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es für Rettungsassistenten anders aussieht. Daraus folgt nun einmal, dass sich der Arbeitnehmer eines Verhaltens schuldig gemacht hat, welches sanktioniert werden kann - und in dem Fall auch wurde, selbst wenn es m.M.n. nicht verhältnismäßig ist.
    Ergänzung: gerade gelesen, dass die 2c-Massnahmen noch nicht freigegeben sind. (19.43Uhr)


    Eine Diskussion an dieser Stelle ist meines Erachtens nicht möglich, da viele wesentliche Fakten fehlen und sich die Situation laut Kollegen des BRK KV Bamberg auch anders dargestellt haben soll.

  • Zitat

    Daraus folgt nun einmal, dass sich der Arbeitnehmer eines Verhaltens schuldig gemacht hat, welches sanktioniert werden kann - und in dem Fall auch wurde, selbst wenn es m.M.n. nicht verhältnismäßig ist.


    Das "Problem" dürfte die fehlende Einsicht gewesen sein. Dafür spricht die Aussage des BRK:
    "Als der betroffene Mitarbeiter schließlich auch noch erklärt hat, auch künftig wieder so handeln zu wollen, war es dem BRK nicht mehr möglich, ein milderes arbeitsrechtliches Mittel anzuwenden als die verhaltensbedingte Kündigung seines Beschäftigungsverhältnisses."


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  • Ich habe mich auch schon gewundert. Wenn ich als Heilpraktiker tätig bin, muss ich den Patienten auch aufklären. Obwohl ich "nicht-Arzt" bin.

    Speed is life!
    Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die binär zählen können, und Solche, die es nicht können.

  • Nicht so peinlich wie mit Trillerpfeifen


    Stimmt. Ist nicht so peinlich wie. Es ist viel peinlicher.


    Ja, ein Berufsverband sollte seine Mitglieder schützen und wenn nötig vertreten, aber doch bitte nicht mit so einer Nummer.
    Aufklären, informieren, beraten und meinetwegen Trillerpfeifen, mit so einer Nummer straft man aber einfach viele (bayrische) Rettungsdienste (auch vom BRK), ÄLRD und Ärzte generell ab bzw. man schert sie über einen Kamm.
    Das ist unsachlich und unprofessionell.

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • In Bayern wird die Vorhaltung, nicht der Transport gezahlt. D.h. rumstehen bringt genauso viel wie arbeiten.


    Aus der bayernweiten Sicht des BRK ist das nur die halbe Wahrheit.


    https://kvschwandorf.brk.de/kr…ir-ueber-uns/finanzierung

    Zitat

    Die Festsetzung der Entgelte sowie deren Abrechnung mit den Kostenträgern für Rettungsdiensteinsätze erfolgen nicht durch das BRK sondern durch die zentrale Abrechnungsstelle für den Rettungsdienst in Bayern (ZAST). Die einbezahlten Gelder fließen in einen Pool aus dem das BRK als durchführender des Rettungsdienstes seine nachweislich entstandenen und abrechnungsfähigen Kosten erstattet werden.


    Das bedeutet:
    Wenn BRK-weit (=bayernweit) RTWs nicht mehr transportieren, dann fehlen Gelder im Pool.


    Ich kann mich auch damals an einen RDL erinnern, der sich bitter über Hilfeleistungen beschwert hat, da diese nicht abzurechnen sind. Daher gehe ich davon aus, dass diese Sichtweise bei den Entscheidungsträgern im BRK bayernweit durchaus so gesehen wird. (Wunsch BRK:Bitte transportieren und keine Leerfahrten generieren) :prost:

  • OK,
    Da ticken wir sicher etwas unterschiedlich, aber ich kann deinen radikalen Standpunkt durchaus nachvollziehen und lobe ausdrücklich deine konsequente Haltung.


    Nach meinem Erleben rufen die Menschen den Notruf eben oft nicht, weil sie einen Transport wünschen, sondern, weil sie Hilfe brauchen und es keine andere Option gibt oder sie keine kennen.
    In der Tat behaupte ich, dass wir oft zu Patienten kommen, die besser zu Hause aufgehoben sind und eine ambulante Therapie benötigen
    Und du hast sehr recht: Es ist nicht unser Job!
    Trotzdem bin ich immer, unabhängig von meiner Zuständigkeit und erst Recht unabhängig von betriebswirtschaftlichen Erwägungen, an der aktuell besten Lösung im Sinne des Patienten interessiert und richte mein Handeln danach aus.


    Wenn ein Patient jetzt zum Beispiel nur etwas Flüssigkeit braucht oder eine Tavor, dann soll er die haben. Als nicht-Arzt kläre ich das aber immer telefonisch mit einem Arzt ab (Hausarzt, Vertretungsdienst), wobei ich meine Idee kurz erläutere, dem Arzt aber immer die Möglichkeit lasse, die Delegation nicht vorzunehmen und selbst vor Ort zu kommen.


    Natürlich "lernt" der Patient jetzt, dass er immer, wenn was ist, bei uns anrufen kann... Aber Volkspädagogik ist ebenfalls nicht mein Job. Und ich denke mir immer, dass ich glücklicher und zufriedener in meinem Job alt werde, wenn ich mich nicht über jede "Fehlfahrt" aufregen, sondern akzeptiere, dass wir das Mädchen für alles sind im Gesundheitssystem und ich einfach versuche, den Menschen die Lösung anzubieten die die beste ist. In RettungsDIENST steckt Retten, aber auch Dienen.



    Und ich hoffe, und nehme es einfach mal an, dass du trotzdem noch die Koffer in die Wohnung mitnimmt, auch, wenn du eigentlich erst im Auto behandelst ;-)

  • Der Arzt, der einem - ihm vermutlich unbekannten - Rettungsassistenten oder Notfallsanitäter telefonisch delegiert, Patienten (die ihm, falls er nicht der Hausarzt ist, ebenfalls unbekannt sind) Tavor zu verabreichen, möchte ich sehen.


    Viele Dinge sind im Rettungsdienst unbefriedigend und jeder hat sich schon einmal an der einen oder anderen Stelle mehr Kompetenzen oder rechtliche Sicherheit gewünscht. Aber wir müssen akzeptieren, dass uns der Gesetzgeber eben ausdrücklich keine selbsttätige Ausübung der Heilkunde zubilligt. Und zumindest mir ist es nicht wert, dafür den (beruflichen) Märtyrertod zu sterben.

    Einmal editiert, zuletzt von pillenhaendler ()

  • Ein etwas ausführlicher Bericht, für den womöglich sogar recherchiert wurde:


    http://reporter-24.com/2018/05…assistent-wird-entlassen/


    Daraus:


    Zitat

    Am Osterwochenende wurde ein 29-jähriger Rettungsassistent zusammen mit einem Kollegen zu einem Einsatz alarmiert. Eine 76 Jahre alte Frau, die erst aus dem Krankenhaus entlassen wurde, sei ihn ihrem Haus gestürzt und auf den Kopf gefallen. Vor Ort waren laut Informationen von Reporter24 keine lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Verletzungen sichtbar. Weil die Patientin einen Transport verweigerte und die örtlichen Kliniken laut der Retter ohnehin überfüllt waren, soll der Rettungsassistent angeboten haben, eine Infusion zu legen. „Eine Kompetenzüberschreitung“, sagt Klaus Otto vom BRK Kreisverband Bamberg.


    Schon in lebensbedrohlichen Situationen sei diese „Notfallkompetenz“ umstritten, das Thema wird seit Monaten in Fachkreisen diskutiert. Zudem fehlte dem Rotkreuzler die Qualifikation des Notfallsanitäters, der etwas mehr Kompetenzen habe als ein Rettungsassistent. Weil aber die Angehörigen einverstanden waren, ein anwesender Enkel ist selbst Rettungsassistent und Medizinstudent, entschloss sich der diensthabende Rettungsdienstler zu der besprochenen Infusion. Einen halber Liter Vollelektrolytlösung habe der 29-Jährige verabreicht. Nichts Gefährliches also. Sie sollte das Allgemeinbefinden nach dem anhaltenden Durchfall wieder stärken.

  • Erstaunlich dass sowas von reporter24 kommt. Jetzt unabhängig von der bisherigen Leistung dieser Reporter scheint da wirklich mal recherchiert worden zu sein (Interview mit ÄLRD Bamberg, KV-Führungsperson, LGF, Arzt und DBRD; also quasi allen Beteiligten). In dem Bericht sind erstaunlich wenige erstaunlich kleine fachliche Fehler enthalten...


    Also sollte das wie es in diesem Artikel dargestellt wird, gewesen sein, dann hat sich bei mir schon eine Haltung dazu gebildet:
    Kündigung (menschlich fraglich ob es gleich diese sein muss) "aus den ihnen bekannten Gründen" (arbeitsrechtlich anscheinend nicht haltbar) wegen einer Kompetenzüberschreitung (leider der Fall) bei einer Patient die eigentlich hospitalisiert werden sollte, dass aber in brauchbarer Weise verweigert hat (joa, isso), worüber der DBRD schon in einer frühen Phase veröffentlicht hat (muss eigtl ned sein) und in der Folge der Pöbel mit Fackeln und Heugabeln kam (leider erwartbar aber trotzdem ned schön).


  • Stimmt. Ist nicht so peinlich wie. Es ist viel peinlicher.


    Ja, ein Berufsverband sollte seine Mitglieder schützen und wenn nötig vertreten, aber doch bitte nicht mit so einer Nummer.
    Aufklären, informieren, beraten und meinetwegen Trillerpfeifen, mit so einer Nummer straft man aber einfach viele (bayrische) Rettungsdienste (auch vom BRK), ÄLRD und Ärzte generell ab bzw. man schert sie über einen Kamm.
    Das ist unsachlich und unprofessionell.


    Meine Worte. Sollte sich die Sachlage nur im Ansatz so darstellen wie z.B. auf dem von Jörg wiedergegebenen Link (und danach sieht es auch nach Berichten von Kollegen aus dem betreffenden KV aus), dann ist das ehrlich gesagt ein dermaßen großer Fehlschuss des DBRD Vorstandes, dass man eigentlich über Konsequenzen nachdenken müsste.
    #nichtmeinVorstand

  • auf der anderen Seite finde ich eine Kündigung für eine nicht-patientenschädigende Maßnahme auch sehr hoch gegriffen.


    Wenn ich es richtig verstanden habe, erfolgte die Kündigung, weil der Kollege angekündigt hat, sich auch weiterhin nicht an gesetzliche und dienstliche Vorgaben halten zu wollen. Also nicht aufgrund der fraglichen Patientenschädigung. Manchmal gehts halt auch ums Prinzip.

  • Ich kann den Trubel nicht nachvollziehen. Liest sich doch alles halb so wild. Hat sicher seine Kompetenzen etwas zu weit ausgelegt der Kollege, aber der Aufstand der hier schon wieder vom Arbeitgeber gemacht wird ist schon so ein bisschen typisch für das BRK / Bayern. So leid es mir tut, ich kenne auch in Bayern viele RAs die sowas schon gemacht haben. Und auf diesen Käse wieder mit "Maßnahmen nach dem Notfallsanitätergesetz" muss man glaube ich nicht eingehen, zumal das in dem Fall eh irrelevant ist. Leute, am Ende vom Tag geht es hier um das Legen eines Plastikschlauches in eine Vene.


    Sind halt trotz aller "Schuldabweisungen" wieder so ein paar Trigger- Wörter dabei wie "Leiter der Notarztgruppe" etc... kann aber auch sein das ich da ein einseitiges Bild aufgrund Vorkenntnissen habe.


    Naja, wird sich zeigen. Wenn solche kleinkarierten Kompetenz- Diskussionen auch hier Schule machen, werden ich und viele andere eben wo anders hingehen. Dazu ist mein Beruf und dessen Ausübung ein zu großer Teil meines Lebens, sage ich auch ganz offen und ohne jede geheuchelte Pseudo- Demut ("eigentlich finde ich ja unser jetziges Notarztsystem ganz ganz ganz toll, aber..."). Zum Teil regt mich dieses Getue im bayerischen Rettungsdienst richtig auf. Liegt sicher auch an den Kollegen, aber gut wer sein Pferd immer nur im Hof traben lässt wird auch kein Rennen damit gewinnen.


    Sorry für das Offtopic, ich weiß dass der der Text eventuell etwas arrogant klingt, bin ich nicht. Aber mich ärgern einfach manche Aussagen, gerade wieder von der BRK- Führung, etwas. Das wird ja dargestellt als ob das Legen der Infusion durch den Kollegen geradezu eine Bedrohung gewesen wäre ("...bis etwas passiert"). Gerade die "Ergänzten" kommen zum Teil wieder richtig motiviert aus der EP, wären bereit sich noch mehr Wissen anzueignen um dem Patienten die optimale Versorgung zukommen zu lassen und werden in ihren RDB durch diese Kompetenz- Diskussionen (auch wenn sie rechtlich haltbar sein mögen) sofort wieder auf Träger / Arztassistenten- Niveau "geerdet".

  • Das anhängende Pamphlet lässt der DBRD gerade zum Thema verbreiten.


    Mein erster Gedanke dazu: Gut, dass ich aus dem lächerlichen Laden ausgetreten bin.


    Schön wärs gewesen, die Diskussion sachlich und faktenbasiert zu führen. Einen Verband, der es anscheinend nur darauf anlegt, der Volksseele nach dem Mund zu reden, braucht kein Mensch. Davon ist Facebook ohnehin schon voll genug. Wenn ich mich für Kollegen fremdschämen will, lese ich die Kommentarspalten dort. Stammtisch 2.0...


    Ja, ich denke auch: das war´s. In Fulda werde ich dann vermutlich am Stand meine Kündigung einreichen. In sofern wird das schon etwas witzig, denn der Kollege hat einen Termin an besagtem Stand gemacht um unseren Azubis den Verband und deren Arbeit vorzustellen. Man schauen wie ich mich da verhalte... :pardon:

  • Leute, am Ende vom Tag geht es hier um das Legen eines Plastikschlauches in eine Vene.


    Nein. Es geht darum, dass der Kollege hier Heilkunde ausüben wollte, ohne dazu gesetzlich ermächtigt zu sein oder dass hierfür ein Rechtfertigungsgrund bestand.

  • Ich finde hier sind noch viel zu viele Unbekannte in der Gleichung. Vor allem fände ich interessant zu wissen, hat die Patientin von vorn herein gesagt dass sie nicht mitfährt, oder war sie erst mal kooperativ und hat sich erst später umentschieden? Aber trotzdem ist ein iv-Zugang immer noch eine Notkompetenzmaßnahme und die ist hier eindeutig nicht gegeben. Weil Notkompetenz heißt unter anderem, dass die Maßnahme dringend erforderlich ist, keine weniger invasive Maßnahme zielführend ist und ärztliche Hilfe nicht rechtzeitig erreichbar ist. Also warum legt man nen Zugang ohne nen Doc nachzufordern? Entweder macht der Patient den Eindruck kritisch krank zu sein, dann bekommt er den Zugang, dann kommt aber auch nen Doc dazu, oder der Patient ist unkritisch, dann kann er ggf. auch daheim bleiben und der Bereitschaftsdienst kommt später vorbei (in diesem Fall mit Sturz und Antikoagulation eher nicht), dann gibts aber halt auch keine Infusion.
    Ich finde das war ne klare Kompetenzüberschreitung, die durchaus eine Abmahnung wert ist, durch die Androhung von Wiederholung aber auch eine Kündigung rechtfertigt. Das angedrohte Berufsverbot finde ich aber etwas überzogen.

  • Ich finde hier sind noch viel zu viele Unbekannte in der Gleichung. Vor allem fände ich interessant zu wissen, hat die Patientin von vorn herein gesagt dass sie nicht mitfährt, oder war sie erst mal kooperativ und hat sich erst später umentschieden? Aber trotzdem ist ein iv-Zugang immer noch eine Notkompetenzmaßnahme und die ist hier eindeutig nicht gegeben. Weil Notkompetenz heißt unter anderem, dass die Maßnahme dringend erforderlich ist, keine weniger invasive Maßnahme zielführend ist und ärztliche Hilfe nicht rechtzeitig erreichbar ist. Also warum legt man nen Zugang ohne nen Doc nachzufordern? Entweder macht der Patient den Eindruck kritisch krank zu sein, dann bekommt er den Zugang, dann kommt aber auch nen Doc dazu, oder der Patient ist unkritisch, dann kann er ggf. auch daheim bleiben und der Bereitschaftsdienst kommt später vorbei (in diesem Fall mit Sturz und Antikoagulation eher nicht), dann gibts aber halt auch keine Infusion.
    Ich finde das war ne klare Kompetenzüberschreitung, die durchaus eine Abmahnung wert ist, durch die Androhung von Wiederholung aber auch eine Kündigung rechtfertigt. Das angedrohte Berufsverbot finde ich aber etwas überzogen.


    ES - GIBT - KEINE - NOTKOMPETENZ - (SIC!!)


    PS: Zum Vorgehen des DBRD - das ist ein BERUFSVerband, keine Fachgesellschaft o.vg. Es ist also deren Aufgabe Politik zu betreiben.
    Und zu der Politik gehört es nicht nur medial und politisch Druck für den einen armen kleinen Retter in Not zu machen, sondern auf dieser Welle langfristige Veränderung im Lande Söder zu erreichen.
    Und so traurig das auch ist, auf diesem Wege werden sie wohl erfolgreicher sein als mit sachlicher Diskussion die niemand wahrnimmt (und schon recht kein Politiker versteht)...