BRK kündigt RettAss nach Gabe von Vollelektrolytlösung ohne Transport

  • Nach Aussage des DBRD wurde ein Mitarbeiter des BRK Bamberg aufgrund der Anlage eines i.v- Zugangs, der Gabe von 500ml VEL und dem anschließenden Belassen an der Einsatzstelle aufgrund Transportverweigerung gekündigt. Der ÄLRD spricht sich für "Berufsverbot" aus.


    Ich kenne keine Rahmenumstände aber es passt zu meinem Bild des Rettungsdienstes da oben.


    https://m.facebook.com/story.p…417378&id=121970071186770

  • Soll man den Patienten zwingen, mit zu kommen nur weil man schon Maßnahmen getroffen hat ?
    Also zur Sicherheit erst im RTW infundieren???
    So ein Schwachsinn!!!

  • Auch wenn ich kein Freund des BRK bin, wurde hier allerdings sehr einseitig berichtet: laut einem Kollegen aus dem betreffenden Rettungsdienstbereich, war die Patienten mit Antikoagulantien eingestellt und zudem ließ sich (fremd-)anamnestisch eine Bewußtlosigkeit bei Z.n. Sturz auf den Kopf erheben. Was sagen wohl die Leitlinien bei einem solchen Sachverhalt?


    Ich hoffe auf eine Verhandlung um daraus die Wahrheit zu erfahren und sein eigenes Handeln zu hinterfragen.

  • Was sagen wohl die Leitlinien bei einem solchen Sachverhalt?


    Die sagen, das wenn es einen einwilligungsfähigen Patienten gibt, welcher Herr seiner Sinne ist und nicht mit ins Krankenhaus möchte das ich dies zu akzeptieren habe!

  • Wenn ich mal kurz bei FB reinschaue, wundert es mich doch, wie viel Meinung da bei so wenig Ahnung zum Einzelfall herrscht.


    Die wichtigste Info ist doch die: Der betroffene Kollege wird durch den DBRD anwaltlich vertreten. Alle nicht Betroffenen können auf ein Urteil hoffen, dass eventuell wegweisend für die Zukunft ist.


    Alles andere ist doch jetzt nur eine Empörungswelle für den Rettungsdienst-Stammtisch. Ob es wirklich „so einfach“ war, wie es im Internet steht, wissen wir wohl alle nicht.

    “When I was a boy and I would see scary things in the news, my mother would say to me, "Look for the helpers. You will always find people who are helping.”


    • Fred Rogers

  • Hier fände ich es ja mal so unglaublich spannend mal die Gegenseite zu hören. Irgendwie klingt mir das zu abgehoben so.

  • Auch wenn es auch mich brennend interessieren würde, hütet sich der betreffende Kreisverband hoffentlich vor einer vorschnellen Informationspreisgabe.
    Mit schnellen Statements hat sich ja bereits dieses Jahr ein BRK-Kreisverband verdient gemacht...

  • Mein erster Gedanke:
    Wer hat den nicht schon wieder nicht die Kiste mit den Mottenkugeln zu gemacht“


    Was auch immer dort abgelaufen ist —auch noch hinter den Kulissen— das wir nicht wissen aus der Berichtserstattung den DBRD, ich hoffe dass die Kollegin eine ebenso weitreichende mediale Berichterstattung erreichen kann wie die letzten Beiden Kollegen bei dieser Problematik.
    Denn die absurde rechtliche Dysbalance besteht ja seit je her, wird irgendwie nicht geändert und wird in Zukunft mit den NFS noch weiter verschärft, das mehrere Gesetze nicht ineinander greifen und sich halt widersprechen.


    Dazu sehe ich das ganze im Moment allein fatales Signal, dass in Zeiten gravierendsten Personalmangel eine weitere Mitarbeiterrekrutierung für das BRK Bamberg für den Rettungsdienst so gut wie unmöglich machen wird....
    Sowohl lokal als auch wieder für die ganze Republik.


    Die arme Person, die für das BRK Bamberg die Personalverwaltung im Rettungsdienst macht.

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

  • Die sagen, das wenn es einen einwilligungsfähigen Patienten gibt, welcher Herr seiner Sinne ist und nicht mit ins Krankenhaus möchte das ich dies zu akzeptieren habe!

    Ach, wie einfach das doch ist... Nach Rechtssprechung ist ein Patient temporär geschäftsunfähig, bei dem zuvor u.a. eine Bewußtlosigkeit bestanden hat. Sollte nach der obigen Schilderung die Patientin nicht geschäftsfähig gewesen sein, welche Relevanz hat die Verweigerung? Ich bedauere die Patienten aus den Bereichen, in denen die sich bedankenden tätig sind.


    Hoffentlich kommt es zu einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht, mich interessieren auch die wahren Hintergründe.

  • Nach Rechtssprechung ist ein Patient temporär geschäftsunfähig, bei dem zuvor u.a. eine Bewußtlosigkeit bestanden hat.

    Guten Morgen.



    Könntest Du diese Aussage belegen?

  • Nach Rechtssprechung ist ein Patient temporär geschäftsunfähig, bei dem zuvor u.a. eine Bewußtlosigkeit bestanden hat.


    Hast du dazu bitte noch das Urteil, damit man sich ein Bild machen kann?


    Hoffentlich kommt es zu einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht, mich interessieren auch die wahren Hintergründe.


    Die "wahren Hintergründe" wollen viele wissen. Ob ein Gerichtsverfahren allerdings dieses liefern kann, wage ich zu bezweifeln.



    Ich bedauere die Patienten aus den Bereichen, in denen die sich bedankenden tätig sind.


    Ich nicht, denn ich bin ein Freund von gut ausgebildeten Rettungsfachpersonal das auch Bereit ist Verantwortung zu übernehmen. Die Zeit als Rettungsfachpersonal nur Fahrer und Träger waren sind schon etwas her. Die Alarmierung von NEF zu jeder Transportverweigerung kann ja auch nicht die Lösung sein.

  • Geschäftsfähig ist nicht gleich einwilligungsfähig.

  • Warum sollte ein Verfahren nicht die Hintergründe an den Tag bringen? Der Arbeitgeber muss ja schließlich sein Vorgehen begründen können.


    Arbeitsrecht ist nicht Strafrecht. Da werden unter Umständen ganz andere Aspekte geprüft.

  • Zitat von Facebook:

    Zitat

    Rettungsassistent nach i.v.-Zugang gekündigt


    Heute wurde einem Rettungsassistenten des BRK Bamberg die Kündigung ausgesprochen, weil er einer Patientin einen i.v.-Zugang gelegt und eine Vollelektrolytlösung (500 ml) verabreicht hat. Die Patientin mit Z.n. Sturz litt an leichten Rückenschmerzen, Durchfall sowie Erbrechen, war nach der umfangreichen Aufklärung mit dieser Maßnahme einverstanden und lehnte bei voller Zurechnungsfähigkeit eine Beförderung ab. Der Rettungsassistent klärte die Patientin und Familienmitglieder erneut umfangreich auf, dass sie bei erneuter Verschlechterung des Gesundheitszustandes erneut den Rettungsdienst oder alternativ den Kassenärztlichen Bereitschaftsarzt rufen mögen. Der später eingetroffene Bereitschaftsarzt beschwerte sich danach beim BRK und ÄLRD über die „Kompetenzüberschreitung“ und löste damit die arbeitsrechtlichen Schritte aus.
    Zu der Kündigung des BRK KV Bamberg sprach sich der zuständige ÄLRD für ein Berufsverbot aus.
    Da es sich bei dem betroffenen Rettungsassistenten um ein DBRD-Mitglied handelt, vertreten wir ihn anwaltlich. Leider ist dies ein erneuter Fall in Bayern von „Mitarbeiterentsorgung“. Hier wird in keiner Weise die Verhältnismäßigkeit gewahrt. Ein Patienten- und Mitarbeiterschutz eines Arbeitgebers sieht anders aus. Es ist befremdlich, dass in der jüngeren Vergangenheit solche erschreckenden Nachrichten nur aus Bayern zu vernehmen sind.


    Sachverhalt aus der Pressemitteilung:


    - Patient sei gestürzt
    - Symptome: leichte Rückenschmerzen, Durchfall, sowie Erbrechen
    - Anlage einer Infusion mit VEL, dann Transportverweigerung
    - im weiteren Verlauf Alarmierung des Bereitschaftsdienstes


    Fragen:
    - Outcome des Patienten?
    - Erfolgte dann eine Krankenhauseinweisung?


    Gedanken:


    Grundsätzlich empfinde ich es ein seltsames Vorgehen (für mich als Notarzt). Ich bin da äußerst strikt (von Palliativpatienten abgesehen).
    Ich behandle nur, die Patientin, die sich auch transportieren lassen möchten.
    Das bedeutet, der Patient hätte von mir keine VEL erhalten ohne Transport in die Klinik, da ich keine ambulanten Behandlungen durchführen (mit Ausnahme von Palliativpatienten, bei denen das Outcome versterben auch aus deren Sicht sekundär ist, da es nicht meinen Qualitätsansprüchen an die Patientensicherheit in der Notfallmedizin genügt).

  • Grundsätzlich empfinde ich es ein seltsames Vorgehen (für mich als Notarzt). Ich bin da äußerst strikt (von Palliativpatienten abgesehen).
    Ich behandle nur, die Patientin, die sich auch transportieren lassen möchten.
    Das bedeutet, der Patient hätte von mir keine VEL erhalten ohne Transport in die Klinik, da ich keine ambulanten Behandlungen durchführen (mit Ausnahme von Palliativpatienten, bei denen das Outcome versterben auch aus deren Sicht sekundär ist, da es nicht meinen Qualitätsansprüchen an die Patientensicherheit in der Notfallmedizin genügt).

    Was würdest du denn (als Notarzt) machen, wenn einen Patienten nach begonnener Behandlung ein Sinneswandel überkommt und er doch noch verweigert (redliche Versuche des Bemühens deinerseits mal unterstellt, ihn doch noch zu bekehren)?
    Meiner Überlegung kommen technisch (nicht gerechtfertigt, nur überhaupt möglich) folgende Optionen in Betracht :
    -Abbruch /Ambulante Beendigung der Therapie
    -Transport unter Anwendung von Gewalt (durch dich), zum Beispiel mittels Sedativa
    -Für Gaga erklären (kannst du als NA) und Zwangsunterbringung durch Polizei


    Sag an, was ist der deiner Meinung nach beste Weg? Oder gibt es einen weiteren??

  • Ich finde es nicht schlimmn, wenn ein wacher, adäquater Patient, mit kritischem Situationsüberblick seine Meinung ändert.
    Für mich gilt immer noch, letztlich ist jeder seines Glückes Schmied.
    Wenn ich wiederholt und verständlich dem klaren Patienten die Situation und die möglichen Konsequenzen einer Transportverweigerung vor Zeugen einfach und vollständig dargelegt habe, und er dann immer noch nicht in die Klinik will. Dann dokumentiere ich alles gut, lasse den Patienten vor Zeugen unterschreiben und gebe mich damit zufrieden.
    Eine "Hausbehandlung" ist für mich in Ordnung, sowie ich dem Patienten helfen kann. Grenzsituationen wird es natürlich immer geben, wo es dann auf den berühmten Einzelfall ankommt, und wo es keine Pauschallösung gibt.

  • Grundsätzlich empfinde ich es ein seltsames Vorgehen (für mich als Notarzt). Ich bin da äußerst strikt (von Palliativpatienten abgesehen).
    Ich behandle nur, die Patientin, die sich auch transportieren lassen möchten.
    Das bedeutet, der Patient hätte von mir keine VEL erhalten ohne Transport in die Klinik, da ich keine ambulanten Behandlungen durchführen (mit Ausnahme von Palliativpatienten, bei denen das Outcome versterben auch aus deren Sicht sekundär ist, da es nicht meinen Qualitätsansprüchen an die Patientensicherheit in der Notfallmedizin genügt).


    Sicherlich günstig wenn man es so handhabt, aber es hat halt Lücken wenn der Patient (ob aufgrund der Behandlung, der eingetroffenen Angehörigen wegen oder oder oder ) zwischendrin eine andere klare Willensentscheidung trifft.
    Typische Situation ist hier die Glucose-Gabe, hier haben wir auch eine invasive Maßnahme bei der du am Ende ggf. mit einem adäquaten Patienten da stehst der oft genug nicht mit will.


    Als Arzt ist es dir hier rechtlich einfach aufzuklären. Als RFP schaut die Sache viel schwammiger aus, kann dir aber genauso passieren, auch wenn man "vorsichtig" ist. (Mir passiert: Unterzucker, G40, Patient klart auf, ILST fragt nach ob NA wirklich nötig weil anderswo benötigt. Patient will nicht mit)