BRK kündigt RettAss nach Gabe von Vollelektrolytlösung ohne Transport

  • Zitat

    Ist es denn irgendwo brauchbar genannt dass die Reihenfolge Verweigerung-Infusion und nicht umgekehrt war?


    So stehts in der DRBD Erklärung und den reporter-24 Artikel.
    Zitat:" Weil die Patientin einen Transport verweigerte und die örtlichen Kliniken laut der Retter ohnehin überfüllt waren, soll der Rettungsassistent angeboten haben, eine Infusion zu legen. "


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  • Ich glaube auch dass genau die Reihenfolge der Knackpunkt ist. Infusion gelegt und Pat dann verweigert? Oder andersrum? Dies dürfte die entscheidende frage sein ob der Kollege richtig gehandel hat oder, um es mal direkt zu sagen, ziemlich blauäugig war.


    Hätte er vielleicht die Option nutzen können mit dem KVB Dienstarzt kontakt aufzunehmen? Oder mit dem Hausarzt?
    So war zumindest immer mein vorgehen denn vergleichbar gehandelt habe ich oft genug, aber nie ohne dieses entscheidende Detail. Aber gut dass war auch noch vor der NFS Ära und auch vielleicht Juristisch angreifbar, aber immer hatte ich einen Arzt mit im Boot.

    :rtw: "Rettungsdienst" sind die Typen, die zu einem kommen, wenn man etwas getan hat, wofür man eigentlich zu dämlich ist. :rtw:

  • Das Problem setzt danach ein. Nachdem die Patientin entschieden hat zu Hause zu bleiben, wurde ihr eine Infusion angeboten.


    Des wegen ist das m.M.n. auch getrennt zu Diskutieren und wäre (für mich) wichtig das aus dieser Fallbeschreibung herauszulösen.

  • Neues vom DBRD auf Facebook:
    "Mitteilung zu unseren Beiträgen in Bezug zu Bayern


    Aufgrund der großen Reichweite unserer Meldungen, der sehr vielen Kommentaren und teilweise nicht korrekten Darstellungen einiger Kommentatoren möchten hiermit zu einer Aufklärung beitragen:


    Falsch ist, dass die Stellungnahme zur Präambel des zuständigen Staatsministeriums in einem Zusammenhang mit der Bekanntmachung steht.


    Richtig ist, dass wir bereits am 11.04.2018 bei Facebook DBRDintern eine Stellungnahme angekündigt haben. Da Stellungnahmen häufig von den DBRD-Gremien Vorstand, Beirat und Ärztlichem Beirat erstellt werden, dauert die Veröffentlichung länger.


    Falsch ist, dass wir mit dem Aufruf zur Notarztnachforderung den Patienten schaden wollen und das Rettungsfachpersonal keine invasiven Maßnahmen ergreifen sollen.


    Richtig ist, dass das zuständige Staatsministerium bei allen 1c-Maßnahmen zwingend einen Notarzt vorschreibt und bei 2c-Maßnahmen nur sehr wenige Ausnahmen zulässt (s. Stellungnahme). Rettungsassistenten können auch weiterhin invasive Maßnahmen ergreifen, müssen aber bei allen invasiven Maßnahmen einen Notarzt nachfordern. Wenn der Vorgabe des Staatsministeriums nicht Folge geleistet wird, kann der Arbeitgeber arbeitsrechtliche (nicht strafrechtliche) Schritte vollziehen.


    Falsch ist, dass der herbeigerufene Arzt den Fall gemeldet hat und der ÄLRD sich für ein Berufsverbot ausgesprochen hat.


    Richtig ist, dass dem gekündigtem Rettungsassistent dieses so vom Kreisgeschäftsführer mitgeteilt wurde und er auf die Richtigkeit seines Arbeitgebers vertraut hat. Wir vom DBRD entschuldigen uns für diese Fehlmeldung, auch wenn wir nicht der Verursacher sind und werden uns noch persönlich an die beiden Ärzte wenden. Ein Kollege des gekündigten Rettungsassistenten hatte den Einsatz dem Kreisgeschäftsführer gemeldet.


    Falsch ist, dass der gekündigte Kollege zukünftig immer wieder so verfahren würde.


    Richtig ist, dass er dieses nicht gesagt hat. Er würde definitiv einen Notarzt nachfordern und seine Lebensgrundlage trotz Anwesenheit eines „Kollegen“ als Angehörigen nicht derart gefährden. Eine von ihm vorgelesene Erklärung wurde nach mehrmaligem Unterbrechungen der Arbeitgeberseite als „Verniedlichung“ abgetan. Eine Abmahnung hätte der gekündigte Rettungsassistent angenommen.


    Falsch ist, dass die Patienten auf den Kopf gefallen wäre.


    Richtig ist, dass die Patientin nur auf den Rücken gefallen ist und auf eigenem Wusch eine sofortige Behandlung/Diagnostik abgelehnt hat.


    Falsch ist, dass der Personalrat mit Rettungsassistenten (plural) besetzt ist.


    Richtig ist, dass der Personalrat (insgesamt 5 Mitglieder) mit nur einem Rettungsassistenten besetzt ist. Zudem wurde zum Personalgespräch trotz Nachfrage beim Leiter Rettungsdienst kein Vertreter des Personalrates eingeladen.


    Weitere Details werden/können erst nach dem Urteil des Arbeitsgerichts bekanntgegeben werden.“

  • In Anbetracht dieses Satzes („Weitere Details werden/können erst nach dem Urteil des Arbeitsgerichts bekanntgegeben werden.“) hat man sich aber bisher schon sehr weit aus dem Fenster gelehnt.....

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • In Anbetracht dieses Satzes („Weitere Details werden/können erst nach dem Urteil des Arbeitsgerichts bekanntgegeben werden.“) hat man sich aber bisher schon sehr weit aus dem Fenster gelehnt.....


    Warum das? Ich bin mir sicher das die sich vorher mit ihren Juristen besprochen haben. Zumal es hier, auch auf die gefahr mich zu wiederholen, eben nicht nur um einen Rechtsstreit geht, sondern auch noch um etwas größeres und damit verbunden eben auch um Außendarstellung, Medienarbeit und nicht zuletzt Politik.

  • Warum das? Ich bin mir sicher das die sich vorher mit ihren Juristen besprochen haben. Zumal es hier, auch auf die gefahr mich zu wiederholen, eben nicht nur um einen Rechtsstreit geht, sondern auch noch um etwas größeres und damit verbunden eben auch um Außendarstellung, Medienarbeit und nicht zuletzt Politik.


    Primär geht es um einen arbeitsrechtsstreit, welcher von einer dritten Partei (DBRD) für politische Zwecke und für die Generierung von Aufmerksamkeit instrumentalisiert wird, wobei initial doch recht weitreichende Informationen, wohl auch mit dem Ziel, noch mehr Aufmerksamkeit zu generieren und ein latent vorhandenes "Feindbild" zu schüren, verbreitet wurden, von denen einige wohl falsch waren. Nachdem das jetzt klar ist, rudert man zurück und zieht sich nun darauf zurück, dass weitere Details erst nach Abschluss des zugrundeliegenden Arbeitsgerichtsverfahren veröffentlicht werden können. Sprich: am Anfang gab es einen Schnellschuss, basierend auf unvollständigen und zudem noch parteiischen Informationen... Ist nicht gerade eine geschicktes Vorgehen PR-technisch gesehen und vermutlich auch von Juristen so nicht empfohlen.

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
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    Across that angry or that glimmering sea,


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    James Elroy Flecker

  • Nachtrag:
    Auf der Homepage des DBRD ist die ursprüngliche Meldung immer noch unter dem Datum 07.05. abrufbar, inklusive der Beschuldigung, dass das Ganze von den beiden Ärzten ausgegangen sei.
    Auf Facebook hat der DBRD aber wohl schon zugegeben ("Falsch ist, dass der herbeigerufene Arzt den Fall gemeldet hat und der ÄLRD sich für ein Berufsverbot ausgesprochen hat. Richtig ist, dass dem gekündigtem Rettungsassistent dieses so vom Kreisgeschäftsführer mitgeteilt wurde und er auf die Richtigkeit seines Arbeitgebers vertraut hat. Wir vom DBRD entschuldigen uns für diese Fehlmeldung, auch wenn wir nicht der Verursacher sind und werden uns noch persönlich an die beiden Ärzte wenden. Ein Kollege des gekündigten Rettungsassistenten hatte den Einsatz dem Kreisgeschäftsführer gemeldet."), dass das (freundlich formuliert) "Fake News" waren, die der DBRD da öffentlichkeitswirksam verbreitet hat. (Und nein, es war der DBRD, der der Verursacher dieser öffentlichen Meldung war.)

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    James Elroy Flecker

  • Ist nicht gerade eine geschicktes Vorgehen PR-technisch gesehen und vermutlich auch von Juristen so nicht empfohlen.


    Aus PR Sicht halte ich das Vorgehen sogar sehr geschickt. Das ist ja auch der Trick mit dem die AfD/Pegida etc. arbeitet. Juristisch kann ich es nicht bewerten, persönlich finde ich es aber nicht gut!

  • Aus PR Sicht halte ich das Vorgehen sogar sehr geschickt. Das ist ja auch der Trick mit dem die AfD/Pegida etc. arbeitet. Juristisch kann ich es nicht bewerten, persönlich finde ich es aber nicht gut!


    Da hast Du recht. Nennt sich dann wohl moderne Erregungskultur.... Oder: Von AfD lernen, heisst siegen lernen.....

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    James Elroy Flecker

  • Da hast Du recht. Nennt sich dann wohl moderne Erregungskultur.... Oder: Von AfD lernen, heisst siegen lernen.....


    In meinem privaten Rettungsdienstumfeld hatte man zumindest auf Facebook deutlichen Erfolg. Der Aufruf zu jedem i.v. Zugang einen Notarzt zu alarmieren wurde fleißig geteilt.


    Das Beispiel zeigt aber auch, wie wir Menschen funktionieren. Im Rahmen der kognitiven Dissonanz biegen wir uns die Welt zurecht, wie sie uns gefällt. Wir nehmen selektiv wahr und verarbeiten ein und die selbe Information mit unterschiedlichen geistigen Filtern.
    Das tue ich auch. Das tuen wir alle.


    Das nutzen eben manipulative Menschen gerne bewusst oder unbewusst aus. :drinks:

  • Gibt es zu diesem Fall eigentlich irgendwelche neuen Infos?
    Irgendjemand?

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

  • Gibt es zu diesem Fall eigentlich irgendwelche neuen Infos?
    Irgendjemand?


    Dafür, dass da ursprünglich so eine massive Erregungswelle war, wundert es schon, dass es da seit längerem keine Infos mehr gegeben hat.....

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    James Elroy Flecker

  • Gibt es jetzt valide neue Infos dazu?

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

  • Dafür, dass da ursprünglich so eine massive Erregungswelle war, wundert es schon, dass es da seit längerem keine Infos mehr gegeben hat.....

    Gibt es eigentlich zu diesem Fall neue Infos?

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
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    James Elroy Flecker