Rettungsdienstgesetz Hessen

  • Der hess. Landtag beriet heute in der ersten Lesung über eine Gesetzesänderung des HRDG.
    Die bisherige Fassung gilt lediglich bis Jahresende.


    http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/7/06547.pdf

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?