„Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft im Rettungsdienst“ gegründet

  • Welche denn?

    Das "Symposium zur Förderung der Wissenschaft im Rettungsdienst" (zuküftig: "Forum Rettungswissenschaften") zum Beispiel: https://www.dgre.org/forum-wis…t-im-rettungsdienst-2020/

    Ein weiteres bedeutedes Projekt war die Berufstreuestudie: https://www.dgre.org/download/508/

    Ebenfalls sehenswert der Vortrag über Akademisierung und Professionalisierung (Aufzeichnung auf YouTube).


    Der Hochschultag im Dezember (https://www.dgre.org/hochschultag/) und die Paneldiskusion zum §2a NotSanG im September (https://www.dgre.org/paneldiskussion/) könnten ebenfalls sehr interessant werden.

    Auch der Podcast hat bereits einige Hörer:innen und Folgen erreicht...

  • Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert, dass es eine Gesellschaft gibt welche mehr wissenschaftliche Erkenntnisse generieren will und Forschung fördern möchte im Bereich der Präklinik.
    Was mich jedoch auf Distanz hält zu diesem Verein ist, dass ich als Nicht-Akademiker nur eine passive Rolle zugedacht bekomme. Ich darf zwar gut und gerne Geld in Form von Beiträgen einzahlen, danach habe ich aber nicht mehr zu sagen und kann auch nicht in entsprechenden Gremien mich einbringen, mich zur Wahl aufstellen lassen oder gar selber wählen. Besonders letzter Punkt irritiert mich sehr, schwingt in ihm doch (unterschwellig?) die Botschaft mit, dass Nicht-Akademiker zu dumm sind für eine aktive Mitarbeit.
    Es gibt viele Vereine in der Medizin, die ja alle zumeist mit "DG" also "Deutsche Gesellschaft..." anfangen und die Ärzten vorbehalten sind. Damit habe ich kein Problem, denn abgesehen von Lobbyarbeit (die diese Vereine ja auch machen) haben diese Vereine ja klar zum Ziel ihren entsprechenden medizinischen Bereich zu fördern und zu entwickeln.
    Bei der DGRE (man lehnt sich also bewusst den allgemeinen Gepflogenheiten an, indem man das "DG" ebenfalls nutzt) ist dies aber eben anders. Lobbyarbeit kann es ja eigentlich keine geben, oder wen will man davon überzeugen Forschung zu betreiben? Und auch der Sammelbegriff "Forschung" wird ja bewusst weit gefasst. Es gibt verschiedene, selbst gewählte "Sektoren", zugegeben, aber trotzdem gibt es ja keinen Kernbereich, kein präzises Ziel.
    In sofern bleibt mir der Benefit grundsätzlich, aber auch für mich im Speziellen unklar. So unklar, dass eine Mitgliedschaft für mich wenig Sinn bringt.
    Im übrigen sind mWn Ärzte Akademiker. An Akademikern mangelt es in unserem Berufsbild also nicht gerade.

  • Guten Tag,


    eine spannende und faire Diskussion die hier stattfindet. Als DGRe-Vorstand freut mich der konstruktive Austausch über das Thema der Akademisierung, an welchem ich mich auch gar nicht großartig beteiligen will.


    Als erster Vorsitzender der DGRe möchte ich an dieser Stelle nur kurz erklären, dass wirklich Jede*r bei uns Mitglied werden kann. Die Mitgliedsarten sind etwas unglücklich bezeichnet, in der Praxis kann eine Person ohne Hochschulabschluss an allen Projekten, Treffen, Forschungsvorhaben teilnehmen, ja sie sogar leiten. Und natürlich hat jedes Mitglied das Recht zu wählen. Lediglich die Wahl in den Vorstand ist ohne abgeschlossenes Studium nicht möglich.


    Warum hat sich damals die Gründungsversammlung in einem demokratischen Prozess für diese Limitierung entschieden hat ist recht einfach und hoffentlich auch einleuchtend. Als Vorstand sind wir in regelhaftem Austausch mit Hochschulen und Hochschullehrer*innen. In den letzten zwei Wochen gab es beispielsweise Videocalls zu Paramedic-Professoren aus Canada und Australien. Hierbei ging es allgemein um Akademisierung und Forschung im Rettungsdienst sowie internationale Kooperationen in dem Bereich. Als Vorsitzender der DGRe bin ich beispielsweise aktuell involviert in einem Forschungsprojekt der Monash University (AUS) zum Thema "Defining Paramedicine". Hierzu ist ein fundiertes Verständnis für Wissenschaft erforderlich, welches regelhaft durch das absolvieren eines Studiengangs erworben wird. Gleichzeitig sind wir aber auch alle Retter*innen. Ich selbst bin beispielsweise als Vollzeit-NotSan auf dem RTW unterwegs. Weil wir die zwei Welten aus Rettungsdienst und Wissenschaft zusammenbringen wollen, wollen wir auch Vertreter*innen aus beiden Welten im Vorstand sitzen haben.

    Wichtig ist mir noch zu betonen, dass Rettungswissenschaften und Notfallmedizin nicht deckungsgleich sind. Sicher gibt es Berührungspunkte und auch Schnittmengen. Das noch nicht abschließend definierte Profil der Rettungswissenschaften (aka Paramedicine oder Paramedic Science) umfasst aber deutlich mehr als "nur" medizinische Aspekte.


    Wenn auch nicht mehr ganz frisch und an einzelnen Punkten wohl mittlerweile auch etwas überholt möchte ich auf einen Podcast verweisen, in welchem ich 11/2020 zu Gast war und meine bzw. die Gesellschaftsposition zu den hier diskutierten Aspekten vorstellte.

    Podcast: https://rettungsdienstfm.de/gzfwr-who/


    Mitgliedschaft in der DGRe nochmal erklärt: https://www.dgre.org/mitgliedschaft/


    Für konkrete Rückfragen stehe ich gerne - auch per E-Mail - zur Verfügung.

    Viele Grüße

    Thomas Hofmann


    Edits: Rechtschreibung und Copy-Paste-Fehler verbessert.

  • ich konnte leider nicht Teilnehmen Dienstbedingt.


    Wird diese Veranstaltung online abrufbar sein, oder kannst du uns spannende Aussagen/Auszüge, vor allem von Thomas Hochstein rezitieren?

  • ich konnte leider nicht Teilnehmen Dienstbedingt.


    Wird diese Veranstaltung online abrufbar sein, oder kannst du uns spannende Aussagen/Auszüge, vor allem von Thomas Hochstein rezitieren?

    Zu der späteren Onlinerverfügbarkeit kann ich nichts sagen. Um einzelne Aussagen hier zu zitieren, finde ich die Diskussion zu komplex und inhaltlich zu dicht. Das ist schon über die gesamte Distanz hörenswert.

  • Wird diese Veranstaltung online abrufbar sein

    Ich habe zumindest wahrgenommen dass die Veranstaltung aufgezeichnet wurde. Vielleicht kommt ja mit den Teilnahmebescheinigungen ein Link oder eine Info, ob es das Video später veröffentlicht wird.

  • Wird diese Veranstaltung online abrufbar sein, oder kannst du uns spannende Aussagen/Auszüge, vor allem von Thomas Hochstein rezitieren?

    Wenn technisch alles klappt, wird die Aufzeichnung auf dem YouTube-Kanal der DGRe zur Verfügung gestellt. Da die Rohdaten dafür allerdings nochmals nachbearbeitet werden müssen, kann dies leider noch etwas dauern.


    ist geplant dass die dgre eine Arbeit / Standpunktepapier zu dem NotsanG2a formuliert?

    Bis jetzt wäre mir neben der Paneldiskussion kein weiteres Projekt bekannt, welches sich direkt auf den §2a NotSanG bezieht. Wenn du eine konkrete Forschungsfrage hast oder in diesem Zusammenhang etwas untersuchen möchtest und noch nicht so genau weißt, wie du das angehen könntest, kann ich dir nur empfehlen, dich aktiv in der DGRe zu engagieren. Dort findest du auf jeden Fall die passende Hilfestellung und Unterstützung dafür. Vermutlich wäre dann die Sektion Notfallversorgung etwas für dich: https://www.dgre.org/sektion-notfallversorgung/. Sie trifft sich etwa einmal im Monat zu einem Online-Sektionsabend.

  • ist geplant dass die dgre eine Arbeit / Standpunktepapier zu dem NotsanG2a formuliert?

    Hallo Novaxain,


    danke für deine Nachfrage. Aktuell ist eine weitere konkrete Beschäftigung mit diesem Thema nicht geplant. An der Stelle möchte ich auch klar aussagen, dass wir kein Berufsverband oder anderweitig berufspolitische Organisation sind. Auch wenn wir uns - offensichtlich - nicht von berufspolitischen Motiven freisprechen können, steht bei uns die Wissenschaftlichkeit klar im Vordergrund. Das heisst wir sammeln Daten, werten diese im Sinne eines Erkenntnisgewinns aus und veröffentlichen diese für die Fachöffentlichkeit. Mir persönlich sind allerdings mehrere Forschungsprojekte von Retter*innen bekannt, die sich konkret mit Forschungsfragen rund um den § 2a befassen.


    Ich bin persönlich und mit der DGRe an einem Projekt beteiligt, bei welchem wir über mehrere Gebietskörperschaften hinweg die Sicherheit und die Effektivität von notfallsanitätslichen Analgesien/Analgosedierungen erheben und auswerten wollen. Dieses Projekt steht zwar noch ganz am Anfang steht aber als Beispiel für die Möglichkeit sich wissenschaftlich mit den Fragen "rund um den § 2a" zu befassen. Aus dieser Perspektive ist es mittelfristig denkbar, dass wir als Fachgesellschaft herausarbeiten, welche Maßnahmen regelhaft sicher durch NotSan beherrscht (im besten Sinne des Wortes) werden. Lange Rede, kurzer Sinn: Berufspolitische Aktionen werden von uns keine kommen, wissenschaftliche "Aktionen" sehr wohl. Diese dauern zwar länger sind aber (hoffentlich) auch nachhaltiger.

    BTW:
    Eine Veröffentlichung der Diskussion über unseren YouTube-Kanal wird es sicher geben. Der Zeitpunkt ist allerdings noch nicht so genau abzusehen. Wenn ihr uns in den gängigen Sozialen Medien folgt, werdet ihr die Veröffentlichung mitbekommen. (YouTube - Instagram - Facebook - LinkedIn)


    Viele Grüße

    Thomas Hofmann

  • DGRe-Ambassador-Instagram-1080-x-1080.png

    Guten Abend,


    Ich möchte an dieser Stelle auf eine weitere DGRe-Veranstaltung aufmerksam machen. Das Minisymposium anlässlich des World Evidence Based Health Care Days findet am 21.10.2021 in virtueller Form statt. Insgesamt werden drei Vorträge rund um das Thema Evidenz im Rettungsdienst angeboten, wobei der dritte Vortrag inhaltlich ähnlich der Paneldiskussion gelagert ist.


    Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung allerdings notwendig.


    Weitere Informationen findet ihr >>HIER<<.


    Bei Rückfragen einfach melden.

    Viele Grüße

    Thomas Hofmann

  • Eine Veröffentlichung der Diskussion über unseren YouTube-Kanal wird es sicher geben.

    Danke.


    Ein paar Gedanken zu der Diskussion:

    1. Die Bedeutung des § 2a war und ist ja Gegenstand von Diskussionen. Ich würde (noch) deutlicher, als in der Paneldiskussion angesprochen das Thema "Erforderlichkeit" auch unter den Gesichtspunkt stellen, ob im konkreten Fall SOP zur Verfügung stehen. Regelmäßig wird die Erforderlichkeit fehlen, wenn es eine SOP für das Einsatzszenario gibt.
    2. Ich bin skeptisch, ob zur "Ausbildung" im Sinne des Gesetzes auch alle überobligatorisch gewählten Weiter- und Fortbildungen zählen. Aus-, Weiter- und Fortbildung sind unterschiedliche Dinge, und das Gesetz spricht nicht global von Maßnahmen, die NotSan "erlernt" haben. Das dürfte insbesondere für die "Buchstabenkurse" zutreffen; die praktische Relevanz der Vorschrift ist aber auch insoweit vermutlich geringer als gedacht.
    3. Ich bin auch nicht sicher, ob der Patient vom NotSan den Facharztstandard verlangen kann oder nicht lediglich den NotSan-Standard. Ohnehin ist die Frage, auf welches Versorgungsniveau Patienten Anspruch haben und gegen wen; das ist imho nicht ganz selbstverständlich. Hätten Notfallpatienten Anspruch auf Facharztstandard, müssten Träger vermutlich in weit größerem Umfang als heute Notärzte einsetzen, denn man kann ja schon die Frage in den Raum stellen, ob der Facharztstandard nicht bei der Anamnese beginnt. Jedenfalls wird aber zum NotSan-Standard gehören, dem Patienten eine erforderliche notärztliche Versorgung nicht vorzuenthalten.
    4. Ich glaube nicht, dass man vergleichsweise pauschal die Formel aufstellen kann, dass "wesentliche gesundheitliche Folgeschäden" im Sinne des § 2a NotSanG immer schon dann im Raum stehen, wenn ein RTW-Einsatz vorliegt. Dann macht das Tatbestandsmerkmal juristisch keinen Sinn, weil der NotSan beinahe definitionsgemäß RTW-Einsätze übernimmt. Es wäre also stets erfüllt, und so scheint es der Gesetzgeber nicht zu meinen.

    Lügen ist keine Kunst. Kunst ist, anderen die Wahrheit in einem neuen Licht zu zeigen.

  • Bis jetzt wäre mir neben der Paneldiskussion kein weiteres Projekt bekannt, welches sich direkt auf den §2a NotSanG bezieht.

    Knapp aus rechtlicher Perspektive: https://www.springermedizin.de…ergesetz-endlich/19283142


    Ausführlich zu den juristischen Hintergründen (vor Einführung der jetzt formulierten Gesetzesfassung): https://www.agnn.de/wp-content…-%C3%84LRD-22-12-2019.pdf

    Lügen ist keine Kunst. Kunst ist, anderen die Wahrheit in einem neuen Licht zu zeigen.

    1. Ich bin auch nicht sicher, ob der Patient vom NotSan den Facharztstandard verlangen kann oder nicht lediglich den NotSan-Standard.

    Ich hatte das schon einmal geschrieben, in der Präklinik wird es den Facharzt-Standard niemals geben können, es kann höchstens den Standard einer notärztlichen Versorgung geben. Da die Notfallmedizin aber lediglich eine interdisziplinäre Zusatzbezeichnung ist, wäre der Standard deutlich unter dem eines Facharztes des jeweiligen Gebietes.


    Auch ein Facharzt für Notfallmedizin kann nie den eigentlichen Facharztstandard erfüllen. Die Facharztausbildung beinhaltet ja nicht nur das Erlernen technischer Fertigkeiten oder das Erfüllen von gewissen Richtzahlen. Selbst, wenn man das noch irgendwie machen könnte (was ich ausschließe, so sind zum Beispiel im Fach Gynäkologie in RLP 200 Geburten zu begleiten oder zu leiten), ist es unmöglich in mehreren Fächern die geforderten Ausbildungszeiten zu absolvieren. Auch bei Anerkennung der Ausbildungszeiten von anderen Fachdisziplinen würde man hier von einem Zeitraum von 20 oder 30 Jahren sprechen.


    Jetzt kann man argumentieren, dass sicher nicht alle Abschnitte der Weiterbildung für die Notfallmedizin relevant sind. Jedoch ändert sich durch die Dauer der Ausbildung und der Erfahrung das praktische Vorgehen. Ein Facharzt in seinem Gebiet handelt und beurteilt Situationen sicher anders, als ein Weiterbildungsassistent nach dem ersten oder zweiten Jahr. Und mehr Erfahrung wird ein FA Notfallmedizin nicht in allen Gebieten erreichen können.


    4. Ich glaube nicht, dass man vergleichsweise pauschal die Formel aufstellen kann, dass "wesentliche gesundheitliche Folgeschäden" im Sinne des § 2a NotSanG immer schon dann im Raum stehen, wenn ein RTW-Einsatz vorliegt.

    Ist diese Aussage so getroffen worden? Dann wäre das an mir vorbei gegangen.

  • Ich hatte das schon einmal geschrieben, in der Präklinik wird es den Facharzt-Standard niemals geben können, es kann höchstens den Standard einer notärztlichen Versorgung geben. (…)

    Auch ein Facharzt für Notfallmedizin kann nie den eigentlichen Facharztstandard erfüllen.

    Es mag richtig sein, dass ein NA nicht alle Bereiche eines „Facharztes“ erfüllen wird, nach den aktuellen Ansichten.
    Wenn ich aber einen Notarzt auf Platz haben möchte, wünsche ich mir einen erfahrenen Intensivmediziner und nicht irgendeinen Arzt, der sich Notarzt nennt.