Das kam in der Paneldiskussion meiner Erinnerung nach stets aus der Ecke des Zivilrechts.
Sprich: Der Patient hat Anrecht auf Facharztstandard, sonst hätte er bei negativem Erfolg Ansprüche. Lt. Zivilrechtler kann es aber auch zweckmäßig sein den Patient eben möglichst schnell einem Facharzt zuzuführen (in der Klinik mit der richtigen Fachabteilung)