Wie aus einer Vorlage des Kreistages hervorgeht, möchte der Kreis Ostholstein die durch den im November 2018 erstellten Bedarfsplan empfohlenen Erhöhungen der Rettungsmittelvorhaltung durch eine zu gründende Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) selbst in Dienst stellen und besetzen. Weiterhin ist mindestens eine Rettungswache, die aktuell durch das DRK besetzt wird, nach der Planung ab September 2019 ebenfalls durch die AöR besetzt. Die Verwaltung des Rettungsdienstes soll auch durch die AöR durchgeführt werden (aktuell ebenfalls DRK). Die bisher eingebundenen Hilfsorganisationen sollen auch in Zukunft mit der aktuellen Vorhaltung betraut bleiben. Der private Anbieter aus Bad Malente wird weder in der Bedarfsplanung, noch in der Vorlage erwähnt. Die Rettungswache scheint also in den Augen des Kreises nicht zu existieren. Die Erhöhung der Vorhaltung beträgt fast 25% (18% in der Nebensaison, 30% in der Saison).
Der zeitliche Ablauf sieht die Erstberatung am 21.5.19 im Ausschuss vor, danach den Haupt- und Finanzausschuss und abschließend den Kreistag am 18.6.19 zur Entscheidung.