BaWü: Ärztliche Leiter vorgestellt

  • Das einzigeste, was ich jemals über unseren ÄLRD gehört habe, war das er an einer NotSan Ergänzungsprüfung als Vorsitender teilgenommen hat....

  • Im März wird es ein Treffen der ÄLRD BaWü mit dem DBRD geben. Ziel ist zunächst das gegenseitige Kennenlernen, um eventuell gemeinsame Ziele formulieren zu können.

    Die ÄLRD in BaWü haben - anders als in anderen Bundesländern - hier lediglich eine beratende Funktion für die Regierungspräsidien, Schulen, Rettungsdienste bzw. ärztlichen Verantwortlichen in den Rettungsdiensten. Sie selbst können keine konkreten, verbindlichen Vorgaben machen. Sie wirken bei der Qualitätssicherung mit und haben bereits auch vereinzelt Ziele definiert. So soll es in Zukunft z.B. eine einheitliche Fortbildung für das Rettungsfachpersonal in Baden-Württemberg geben.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Baden-Württemberg muss seiner Stellung als Schlusslicht im bundesdeutschen Rettungsdienst ja gerecht werden. Nicht, dass sich noch aus Versehen irgendwas verbessert.

  • Auf das Ergebnis dieses Gespräches bzw Antworten auf einzelne Fragen bin ich gespannt.

    Insbesondere, was einzelne ALRD sich vorstellen können, was dem RFP freigegeben wird.

    https://www.skverlag.de/rettun…ch-notfallsanitaeter.html Ganz so stimmt das mit den Vorgaben nun ja doch nicht.

    Bezüglich des verlinkten Artikels: Der betreffende ÄLRD hat ja damals nichts untersagt sondern nur seine Empfehlung ausgesprochen da er mehr Kompetenzen ohnehin nicht hat. Das haftungsrechtliche Risiko wird seitens der ÄLRD BaWü bei Delegationsmaßnahmen vor allem beim NotSan gesehen weniger bei den RD Trägern. Es wird in diesem Zusammenhang von einem "unüberschaubaren Haftungsrisiko des Delegaten" gesprochen. Leider gibt es aber noch immer mindestens einen DRK Verband der sich diesen Aussagen komplett entzieht und seine Mitarbeiter mit eigenen, den Handlungsempfehlungen BaWü abweichenden Maßnahmen im Rahmen des 2c (und nicht wie bei den BaWü Maßnahmen nach 1c) los schickt. Dort hält man sich für besonders toll... ich persönlich sehe das eher als sehr verantwortungslos den Mitarbeitern gegenüber...

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Im März wird es ein Treffen der ÄLRD BaWü mit dem DBRD geben. Ziel ist zunächst das gegenseitige Kennenlernen, um eventuell gemeinsame Ziele formulieren zu können.

    Die ÄLRD in BaWü haben - anders als in anderen Bundesländern - hier lediglich eine beratende Funktion für die Regierungspräsidien, Schulen, Rettungsdienste bzw. ärztlichen Verantwortlichen in den Rettungsdiensten. Sie selbst können keine konkreten, verbindlichen Vorgaben machen. Sie wirken bei der Qualitätssicherung mit und haben bereits auch vereinzelt Ziele definiert. So soll es in Zukunft z.B. eine einheitliche Fortbildung für das Rettungsfachpersonal in Baden-Württemberg geben.

    Das wird auch bitter notwendig...

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."