BaWü: Ärztliche Leiter vorgestellt

  • Nachdem ich nun von der Hälfte der ÄLRD an den RPs in BaWü einen persönlichen Eindruck gewonnen habe, lege ich mich fest, dass sich für das RFP mittelfristig nichts ändern wird. Der Wille zur Freigabe von Teilen der Handlungsempfehlungen ist nicht erkennbar. Und da selbst ich mir nicht vorstellen kann, dass das IM in BaWü einen Flickenteppich akzeptieren wird, glaube ich auch nicht, dass die beiden ÄLRD aus dem KH Freudenstadt die Lage ändern werden.
    Man sieht seine Rolle eher in Überwachung und Auswertung des Ist-Standes (SQR-BW), sowie Teilnahme an Sitzungen und Beratung der Bereichsausschüsse. Da wird Zeit verbrannt werden........

  • Nachdem ich nun von der Hälfte der ÄLRD an den RPs in BaWü einen persönlichen Eindruck gewonnen habe, lege ich mich fest, dass sich für das RFP mittelfristig nichts ändern wird. Der Wille zur Freigabe von Teilen der Handlungsempfehlungen ist nicht erkennbar.


    Mir erschließt sich nicht so ganz, was "freizugeben" wäre; und für eine Vorabdelegation scheint mir in Ba-Wü eine Rechtsgrundlage zu fehlen?

  • Der Süden der Republik war halt noch nie die Speerspitze des deutschen Rettungsdienstes.
    Eher so eine ausgefranzte Feder am Ende...ö

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

  • Das IM gibt vor, was gemacht wird. So viel Gestaltungsspielraum ist da nicht. Nachdem es bis vor wenigen Tagen noch gar keine ÄLRD gab wird wohl niemand erwarten, dass dort jetzt die baden-württembergische Revolution startet.

  • Das IM gibt vor, was gemacht wird. So viel Gestaltungsspielraum ist da nicht. Nachdem es bis vor wenigen Tagen noch gar keine ÄLRD gab wird wohl niemand erwarten, dass dort jetzt die baden-württembergische Revolution startet.


    Wieso nicht? Wenn nicht jetzt, wann dann? :-)


  • Wieso nicht? Wenn nicht jetzt, wann dann? :-)



    Egal wann - aber nicht :nein: in der Kehrwoche!


    :biggrin_1:



    Sorry - aber das musste sein!

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Das IM gibt vor, was gemacht wird. So viel Gestaltungsspielraum ist da nicht. Nachdem es bis vor wenigen Tagen noch gar keine ÄLRD gab wird wohl niemand erwarten, dass dort jetzt die baden-württembergische Revolution startet.

    Doch, das wurde durchaus erwartet. Die Ernüchterung nach Auswahl der Personen war dementsprechend gross.

  • Mir erschließt sich nicht so ganz, was "freizugeben" wäre; und für eine Vorabdelegation scheint mir in Ba-Wü eine Rechtsgrundlage zu fehlen?


    Entschuldige bitte, dassich mich nicht juristisch korrekt ausgedfrückt habe.Aber "Freigabe" ist schon ein üblicher Sprachgebrauch, und ich denke, Du weißt auch was gemeint ist.


    In anderen Bundesländern, die bereits ÄLRD hatten, gibt es diese Verfahrensanweisungen zu SOPs bereits. In diesen Bundesländern gilt das gleiche Bundesrecht. Deshalb frage ich mich, was Du mit Deinem letzten Satz meinst.


  • Entschuldige bitte, dassich mich nicht juristisch korrekt ausgedfrückt habe.Aber "Freigabe" ist schon ein üblicher Sprachgebrauch, und ich denke, Du weißt auch was gemeint ist.


    In anderen Bundesländern, die bereits ÄLRD hatten, gibt es diese Verfahrensanweisungen zu SOPs bereits. In diesen Bundesländern gilt das gleiche Bundesrecht. Deshalb frage ich mich, was Du mit Deinem letzten Satz meinst.


    Also soweit ich das sehe gibt es weder für "Freigabe" noch für "Vorabdelegaion" irgendein Bundesrecht. Es gibt nur eine Stellungnahme der BÄK und des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages wie sowas möglicherweise aussehen könnte....

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."


  • Also soweit ich das sehe gibt es weder für "Freigabe" noch für "Vorabdelegaion" irgendein Bundesrecht. Es gibt nur eine Stellungnahme der BÄK und des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages wie sowas möglicherweise aussehen könnte.


    Genau. Nach Bundesrecht werden alle nach NFS nach §34 tätig im Falle eines Falles.
    Trotzdem gibt es in mehreren Bundesländern "Freigaben" durch ÄLRD in Form von SOPs. Das läuft immer noch unter dem §34, aber es ist eine deutlich andere Grundlage, wenn ein ÄLRD so etwas bewußt fördert, schulen läßt und überprüft, als nur nach für die Ausbildung bestimmten Handlungsempfehlungen tätig zu werden.
    Auch die Notkompetenz der BÄK hatte ja rechtlich keine Konsequenz, gab aber immerhin eine Linie vor.

  • Nachdem ich nun von der Hälfte der ÄLRD an den RPs in BaWü einen persönlichen Eindruck gewonnen habe, lege ich mich fest, dass sich für das RFP mittelfristig nichts ändern wird. Der Wille zur Freigabe von Teilen der Handlungsempfehlungen ist nicht erkennbar. Und da selbst ich mir nicht vorstellen kann, dass das IM in BaWü einen Flickenteppich akzeptieren wird, glaube ich auch nicht, dass die beiden ÄLRD aus dem KH Freudenstadt die Lage ändern werden.
    Man sieht seine Rolle eher in Überwachung und Auswertung des Ist-Standes (SQR-BW), sowie Teilnahme an Sitzungen und Beratung der Bereichsausschüsse. Da wird Zeit verbrannt werden........


    Oh nein :-(

  • aber es ist eine deutlich andere Grundlage, wenn ein ÄLRD so etwas bewußt fördert, schulen läßt und überprüft


    Und da scheitert es ja dann auch in BW. Die ÄLRD haben eben erst angefangen und das IM hat recht klare Vorstellungen davon, was jetzt vorerst gemacht wird und was nicht. Bislang hat noch keiner die Möglichkeit zu irgendeiner Schulung oder Überprüfung gehabt, und das wird sich so schnell auch nicht ändern. Und mal ernsthaft, wenn ich wüsste was in BW alles aus den NotSan-Prüfungen rauskommt (zumindest was ich so gehört hab) wäre ich auch erst mal zurückhaltend. Ich glaube das Gefälle ist im Zweifel noch etwas zu groß um einen zufriedenstellenden kleinsten gemeinsamen Nenner zu finden.


  • Und da scheitert es ja dann auch in BW. Die ÄLRD haben eben erst angefangen und das IM hat recht klare Vorstellungen davon, was jetzt vorerst gemacht wird und was nicht. Bislang hat noch keiner die Möglichkeit zu irgendeiner Schulung oder Überprüfung gehabt, und das wird sich so schnell auch nicht ändern. Und mal ernsthaft, wenn ich wüsste was in BW alles aus den NotSan-Prüfungen rauskommt (zumindest was ich so gehört hab) wäre ich auch erst mal zurückhaltend. Ich glaube das Gefälle ist im Zweifel noch etwas zu groß um einen zufriedenstellenden kleinsten gemeinsamen Nenner zu finden.


    Und genau an diesem Punkt wäre es aus meiner Sicht der logische Schritt, wenn sich die "alten" ÄVRD mit den ÄLRD ihres Regierungspräsidiums zusammensetzen würden, um ein Konzept zu erarbeiten, was wie geschult und geprüft werden muss. Der ÄVRD ist zumindest in unserem Rettungsdienstbereich nah genug an den Notfallsanitätern, um nach (!!!) den Schulungen und Prüfungen entscheiden zu können, wer innerhalb, aber auch wer außerhalb der Mindestanforderungen arbeitet. Und wer durch die Prüfung rasselt, darf eben keine erweiterten Versorgungsmaßnahmen durchführen, das ist in anderen Bereichen doch auch so.


    Darüber hinaus: Ich kann mir nicht vorstellen, dass in BaWü ein größeres Gefälle existiert als in anderen Bundesländern. Ich habe in Schleswig-Holstein und in Niedersachsen gearbeitet und überall gab es Gute und weniger Gute...


  • Und genau an diesem Punkt wäre es aus meiner Sicht der logische Schritt, wenn sich die "alten" ÄVRD mit den ÄLRD ihres Regierungspräsidiums zusammensetzen würden, um ein Konzept zu erarbeiten, was wie geschult und geprüft werden muss. Der ÄVRD ist zumindest in unserem Rettungsdienstbereich nah genug an den Notfallsanitätern, um nach (!!!) den Schulungen und Prüfungen entscheiden zu können, wer innerhalb, aber auch wer außerhalb der Mindestanforderungen arbeitet. Und wer durch die Prüfung rasselt, darf eben keine erweiterten Versorgungsmaßnahmen durchführen, das ist in anderen Bereichen doch auch so.


    Darüber hinaus: Ich kann mir nicht vorstellen, dass in BaWü ein größeres Gefälle existiert als in anderen Bundesländern. Ich habe in Schleswig-Holstein und in Niedersachsen gearbeitet und überall gab es Gute und weniger Gute...


    Zweiklassengesellschaft? Entweder ich bin als NotSan geprüft oder eben nicht.. Ich finde diesen Passus im NotSan Gesetz diesen §4 Abs. 2Satz 2c voll daneben. Was soll das bitte? Also ich hätte da keine Lust zu arbeiten wo das so gehandhabt wird.

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

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  • Zudem ist die Haftungsfrage im Ländle immer noch nicht geklärt für irgendwelche Vorabdelegationen. Da ist man ganz auf die Kulanz der Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers bzw. einer Haftungsfreistellung durch den AG bzw womöglich gar durch den Ärztlichen Verrantwortlichen angewiesen... Amtsträgerhaftung für RD Personal Fehlanzeige! Und auch wie haften denn diese Ärztlichen Verantwortlichen? Kann ein Arbeitgeber überhaupt in Haftung für ärztliche Delegation gehen?

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."


  • Zweiklassengesellschaft? Entweder ich bin als NotSan geprüft oder eben nicht.. Ich finde diesen Passus im NotSan Gesetz diesen §4 Abs. 2Satz 2c voll daneben. Was soll das bitte? Also ich hätte da keine Lust zu arbeiten wo das so gehandhabt wird.

    Den letzten Absatz sehe ich vollkommen anders. Selbst mit bestandenem NFS-Examen ist es nicht gesichert, dass man auch die entsprechende Leitung bringt.
    Vor wenigen Wochen passiert und von einem in den Prozess Involvierten erzählt bekommen: Alarmierung zur bewußtlosen Person, NA nicht verfügbar, Gabe von 20mg Midazolam ohne Effekt bei V.a. Krampfanfall, 60min (!!!) stay'n play, da durch die Leitstelle kein Kontakt zum RTW hergestellt werden konnte wurde das nächste verfügbare NEF entsandt, bei Eintreffen Patient mit GCS 3 und Anisokorie (nicht durch RTW-Besatzung bemerkt).


    Der verantwortliche Kollege fährt bis auf weiteres nicht mehr in verantwortlicher Position, muss sich internen Schulungen und sowie einer Schicht mit einem Instruktor unterziehen. Und jetzt sag mir bitte nochmal, dass regelmäßige Überprüfungen nicht sinnvoll sind.