Wenn Notfallsanitäter in Hessen fehlen

  • Zur Abmeldung in NRW, man kann die Aufnahmekapazität abmelden (zB Innere oder Neuro oder was auch immer) oder die Versorgungskapazität (bei uns entweder das Interdisziplinaere oder das Neurologische Notfallzentrum), dann ist keine Versorgung mehr möglich. Wird das von einem RTW ignoriert, habe ich auch kein Problem, den solange auf dem Gang warten zu lassen, bis der Patient versorgt werden kann (was dann auch gerne mal 30 Minuten Wartezeit für den RTW bedeutet).

    Meines Wissens ist das so nicht korrekt und wird bei uns anders gehandhabt. Natürlich gibt es faktische Engpässe, bei denen eine Aufnahme schlicht nicht möglich ist, weil z.B. kein Beatmungsgerät mehr frei ist. Eine Abmeldung im Sinne von "ihr dürft nicht kommen" ist aber meines Wissens nicht rechtens, da zumindest eine Erstversorgung (und ggf. eine Weiterverlegung) immer zu leisten ist.

  • Zitat


    zumindest eine Erstversorgung (und ggf. eine Weiterverlegung) immer zu leisten ist.


    Das geht halt nur sehr eingeschränkt , wenn beispielsweise das CT kaputt ist oder das HKL mit einer absehbar langwierigen Intervention belegt ist. Klar - eine Notfallversorgung (die dann aber z B ohne CT bei Stroke bzw. ohne HKL beim STEMI auskommen muss) im Sinne von Blutentnahme, Analgesie ... ist möglich, aber nicht sinnvoll und führt zu einer schlechteren Versorgung des Patienten.
    Dieses ist vermutlich mit abmelden von Versorgungskapazitäten gemeint.


    Aufnahmekapazität abmelden bedeutet, dass man eine erste Versorgung machen kann, auch inklusive CT und Intervention - Dann aber verlegt werden muss.


    So ist es bei uns auch (auch in IVENA so hinterlegt, dass man einzelne Teile abmelden kann).


    Bei einem defekten CT Bringt es natürlich wenig auf die Erstversorgungspflicht (die natürlich besteht) zu pochen, Wenn das Krankheitsbild eine zügige CT Diagnostik erfordert. Daher ist es dann sinnvoll, sich auch von der Erstversorgung solcher Patienten abzumelden, die eine solche Diagnostik gebrauchen

  • Natürlich ist es ab einem bestimmten Punkt nicht mehr sinnvoll ein Haus anzufahren. Mir ging es eher um die Aussage, dass es völlig ok sei, wenn sich Krankenhäuser abmelden und der Rettungsdienst das nicht dürfe. Und das stimmt so schlicht und einfach nicht.

  • Natürlich ist es ab einem bestimmten Punkt nicht mehr sinnvoll ein Haus anzufahren. Mir ging es eher um die Aussage, dass es völlig ok sei, wenn sich Krankenhäuser abmelden und der Rettungsdienst das nicht dürfe. Und das stimmt so schlicht und einfach nicht.


    Zutreffend ist, dass die Krankenhausgesetze der Länder in der Regel - ich kenne nicht alle - eine Verpflichtung der Krankenhäuser vorsehen, Patienten jedenfalls erstzuversorgen und dann ggf. bei fehlender Aufnahmekapazität weiterzuverlegen.


    Richtig ist aber natürlich auch, dass es Situationen geben kann, in denen - Verpflichtung hin, Verpflichtung her - eine zielführende Erstversorgung nicht geleistet werden kann: sei es, dass technische Geräte ausgefallen sind, die aber benötigt werden, sei es, dass alle Chirurgen und alle OPs bereits "im Einsatz" sind und daher eine sinnvolle chirurgische Notversorgung nicht möglich ist. In diesem Fall wäre es dann ein Verschulden des Rettungsdienstes, wenn er einen Patienten in diese (derzeit) nicht geeignete Klinik transportiert, in der er nicht ordnungsgemäß versorgt werden kann, was aufgrund der Abmeldung auch bekannt ist.

  • Zusammengefasst: Kliniken müssen Erstversorgen und Rettungsdienste Patienten in ein geeignetes Krankenhaus fahren.



    Und wenn ein KH kein CT wegen technischen defekt hat, ist es halt auch für viele Krankheitsbilder nicht geeignet. Wenn aber eine Klinik die Hilope nicht aufnehmen möchte weil halt grad viel los und "immer fahrt ihr den Scheiß zu uns, fahrt doch mal wo anders hin" ist es eine geeignete Klinik die Aufnehmen muss.


    Ist also wie mit allem im RD - mit Augenmaß sowie Sinn und Verstand an die Sache dran gehen.

  • Nehmen wir mal die Notaufnahme, in der ich arbeite und nehmen eine Situation an, in der diese abgemeldet wird. Eine examinierte Kraft vor Ort und idR auch nur die eine, das heißt, mehr sind nicht da. Jetzt stehe ich in Schockraum und habe zusätzlich ganz noch 8 Patienten, davon 3x Stroke, bei einem läuft noch die Lyse. Wenn ich aus dem Schockraum wieder rauskomme, muss ich auch genau diesen Patienten noch weiter versorgen, bis die stationäre Übernahme erfolgt. Da ist dann der Patient, der jetzt mit einem RTW kommt, ganz hinten dran, denn dieser Patient hat eine Betreuung, nämlich den RTW. Also übernehme ich den Patienten, wenn ich ihn versorgen kann, völlig unabhängig von technischen Geräten. Und das dauert so lange, wie ich es für richtig halte.
    Eine Versorgungskapazität ist nicht nur von CT oä Dingen abhängig, sondern schlichtweg auch vom Verhältnis von Patienten und ihrer Versorgungsintensität zur Anzahl der Mitarbeiter in der ZNA. Und die Vorstellung, dass man erzwingen könnte, dass jetzt noch ein Patient mehr versiegt wird, ist einfach absurd, denn dabei wird dieser Patient gefährdet und die, die schon da sind. Deshalb können wir gegenüber der Leitstellen Bonn und Rhein Sieg Kreis gegenüber auch die gesamte Notaufnahme als Versorgungskapazität anmelden.

  • Also zum einen dürfte die Darstellung der Personalsituation wohl - vorsichtig ausgedrückt - nicht repräsentativ sein. Ich habe sehr viele Notaufnahmen von Innen gesehen, sowohl als Rettungsdienst als auch einige von der Klinikseite, und ich habe bisher noch keine erlebt, selbst im Ausnahmefall nur eine examinierte Pflegekraft vor Ort gehabt hätte. Nicht einmal im kleinsten Grund- und Regelversorger... Das schließt sicher nicht aus, dass es das nicht gibt, es schließt nicht einmal aus, dass es einen Landstrich gibt, in dem das vielleicht öfter vorkommt, aber der Regelfall ist das dennoch nicht.


    Ob das von dir geschilderte Vorgehen lege artis, erforderlich, akzeptabel oder auch nur nachvollziehbar ist, darf im übrigen bezweifelt werden. Solltest du mal an einen RTW mit einer Besatzung meiner Mentalität geraten, lässt sich sowas leicht klären. Wenn der Lagedienstführer der Leitstelle den leitenden Oberarzt einer Notaufnahme rausklingelt, um ihn in Kenntnis zu setzen, dass er seiner Notaufnahme jetzt die SEG schickt, weil die ja anscheinend ihrem Versorgungsauftrag nicht mehr nachkommen können, schafft das in erprobter Weise schnelle Abhilfe gegen den Versuch des Rampings.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Abmelden? Wollt euch vielleicht nicht an diesem einen Begriff so aufhängen?!
    Das ist ja wie Notkompetenz versus "heilkundliches Handeln unter dem §34 StGB als Rechtfertigungstatbestand". Unpräzise ja, aber ein kurzer Einwortbegriff kann nicht genau treffend sein.


    Notaufnahme oder Intensivstation IVENA-rot, wie ihr das auch immer nennen wollt, heisst "keine weitere Versorgungskapazität sinnvoll vorhanden". Natürlich könnt ihr der ZNA noch nen Patienten hinschmeissen nur weil sie theoretisch versorgen müssen, aber dann hat man sein Selbstverständnis genauso verfehlt wie die Pflegekraft die über die weil nicht andersmögliche Über-Zuweisung eines Patienten meckert und mault gegenüber dem REttungsdienst.
    Vielleicht solltet ihr euch nicht über diese Begriffsklaubereien aufregen udn hier gegenseitig zerreissen sondern einfach wie sonst auch mit gesundem Augenmaß udn Menschenverstand anhand der individuellen Situation handeln.

  • Das geht nicht um den Begriff. Das Abmelden / Feststellen der Nicht-Aufnahmebereitschaft einer Notaufnahme obliegt in den meisten Fällen oberärztlicher Entscheidungsgewalt, sicherlich entscheidet es nicht die diensthabende Pflegekraft. Und ganz sicher steht es ihr nicht zu, RTWs mehr oder minder aus Prinzip eine halbe Stunde warten zu lassen, weil die bösen Leute jetzt doch das Haus angefahren haben, was keinen Platz mehr hat. Denn die Sachzwänge oder der Entscheidungsweg dahin ist demjenigen überhaupt nicht ersichtlich - und das muss es auch nicht. Derjenige muss einfach nur irgendwie seine Arbeit machen. Sicherlich tun das viele am Limit und die geschilderten Zustände sind bestenfalls noch als abenteuerlich zu bezeichnen - aber auch der RTW wird gebraucht und es schädigt ggf. auch Patienten, wenn er nicht verfügbar ist und sinnlos in der Notaufnahme gebunden ist. Der korrekte Weg ist das Schreiben einer Überlastungsanzeige. Keine Spiele ums Ramping.


    Und wie gesagt, so etwas kann auch sehr gut nach hinten losgehen. Vielerorts ist es möglich eine verlängerte Wartezeit zu dokumentieren und der Klinik eine Bereitstellungspauschale in Rechnung stellen - oder die Rückmeldung zu geben, dass die Übergabe verweigert wird. Das kann durchaus Konsequenzen nach sich ziehen.

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    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
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    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Erstens kannst du sicher sein, dass eine Anmeldung der Notaufnahme durch meinen Oberarzt abgesegnet wurde, insofern ist da eine Info an diesen überflüssig. Und die Wartezeit ergibt sich schlichtweg daraus, wann es möglich ist, den Patienten zu übernehmen. Ob das dann 10 Minuten sind oder 30, ist mir persönlich egal, ich arbeite, so schnell ich kann. Da kann dann auch der ÄLRD bei meinen Oberarzt anrufen, dass hat nicht die geringste Auswirkung. Und auch eine RTW Besatzung, die sich darüber aufregt, interessiert mich soviel wie der sprichwörtliche Sack Reis. Ich werde keinen Schockraum verlassen, um den Patienten eines RTW zu übernehmen. Der wartet oder fährt weiter, seine Entscheidung. Ob da jetzt ein Rumpelstilzchen rumwütet, ist nicht von Belang.

  • Und noch eine Ergänzung, die RTW, die in so eine Situation reinkommen, sehen ja, was los ist. IdR bieten die ihre Hilfe an statt zu meckern. Und das nehme ich dann auch gerne an und lasse die auch Perfusoren oä für mich fertig machen. Beschwert hat sich (leider) erst einer. Wie versuchen bei der Verwaltung eine 2er Besetzung durchzusetzen, wenn nur die Hälfte der RTW, die eine Beschwerde angekündigt haben, diese auch durchziehen würden, wären unsere Chancen auf eine 2er Besetzung besser. Und ich rede hier vom Neurologischen Notfallzentrum der Uni Bonn.

  • Der ÄLRD hat damit auch herzlich wenig zu tun. Wie gesagt, welche Wege man als RTW da sinnvoll geht, habe ich dir bereits aufgezeigt. Und niemand sagt, du musst den Schockraum verlassen. Aber danach erst die anderen zu versorgen und sich von den RTWs Perfusoren aufziehen zu lassen oder sie stehen zu lassen und erst alle anderen Aufgaben zu erledigen, in der Hoffnung, sie fahren wieder weg... damit bist du der vorstellbare worst case einer ZNA Pflegekraft, die man sich ausmalen kann. Und ja, das heißt, dass du schlecht arbeitest. Nicht dein Haus, nicht deine Abteilung, sondern du ganz persönlich. Geschlossen aus den Schilderungen deiner Arbeit, die du hier triffst. Denn ein neurologischer Patient kann vom RTW nur überbrückend versorgt werden, und der RTW ist nicht dafür da, deine Arbeit zu machen. Den Patienten kann es schädigen, wenn er weitergefahren werden muss. Andere Patienten kann es schädigen, wenn der RTW aufgrund deiner Befindlichkeiten in der Klinik gebunden ist. Du gefährdest Patienten. Mutwillig.


    Rumwüten ist weder hilft da sicher nicht, aber es gibt gute Wege sich gegen Arbeitsverweigerer zu wehren. Ganz ruhig und entspannt. Denn der Patient muss das nicht mitbekommen.

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  • Zum Nachweis eines Bedarfs an mehr Personal bietet sich übrigens das Schreiben einer Überlastungsanzeige eher an, als solche patientengefährdenden Kinderspielereien.

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  • Ich weiß nicht, wo dein Verständnissproblem ist. Wenn ich von Patientenversorgung rede, dann zB bei einer ICB den Urapidil Perfusor fertig machen oder ähnliche Dinge, die Menschen vor schweren Schäden bewahren. Und ein RTW, der ohne Anmeldung kommt, hat nichts zeitkritisches (sonst hätte er sich angemeldet). Und wenn es Patienten extrem schlecht geht, kann sich die RTW Besatzung entscheiden, was sie macht, genau wie ich. Und die meisten entscheiden sich für das helfen und nicht für das rummotzen. By the way, ich bin keine Pflegekraft, ich bin Notfallsanitäter.

  • Ich glaube nicht, dass es ein Missverständnis gibt. Ich halte deine Arbeitsweise / -einstellung, oder zumidnest die, die du hier propagierst für patientengefährdent, falsch und inakzeptabel. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

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  • Das geht nicht um den Begriff. Das Abmelden / Feststellen der Nicht-Aufnahmebereitschaft einer Notaufnahme obliegt in den meisten Fällen oberärztlicher Entscheidungsgewalt, sicherlich entscheidet es nicht die diensthabende Pflegekraft. Und ganz sicher steht es ihr nicht zu, RTWs mehr oder minder aus Prinzip eine halbe Stunde warten zu lassen, weil die bösen Leute jetzt doch das Haus angefahren haben, was keinen Platz mehr hat. Denn die Sachzwänge oder der Entscheidungsweg dahin ist demjenigen überhaupt nicht ersichtlich - und das muss es auch nicht. Derjenige muss einfach nur irgendwie seine Arbeit machen. Sicherlich tun das viele am Limit und die geschilderten Zustände sind bestenfalls noch als abenteuerlich zu bezeichnen - aber auch der RTW wird gebraucht und es schädigt ggf. auch Patienten, wenn er nicht verfügbar ist und sinnlos in der Notaufnahme gebunden ist. Der korrekte Weg ist das Schreiben einer Überlastungsanzeige. Keine Spiele ums Ramping.


    Und wie gesagt, so etwas kann auch sehr gut nach hinten losgehen. Vielerorts ist es möglich eine verlängerte Wartezeit zu dokumentieren und der Klinik eine Bereitstellungspauschale in Rechnung stellen - oder die Rückmeldung zu geben, dass die Übergabe verweigert wird. Das kann durchaus Konsequenzen nach sich ziehen.

    Erstens kannst du sicher sein, dass eine Anmeldung der Notaufnahme durch meinen Oberarzt abgesegnet wurde, insofern ist da eine Info an diesen überflüssig. Und die Wartezeit ergibt sich schlichtweg daraus, wann es möglich ist, den Patienten zu übernehmen. Ob das dann 10 Minuten sind oder 30, ist mir persönlich egal, ich arbeite, so schnell ich kann. Da kann dann auch der ÄLRD bei meinen Oberarzt anrufen, dass hat nicht die geringste Auswirkung. Und auch eine RTW Besatzung, die sich darüber aufregt, interessiert mich soviel wie der sprichwörtliche Sack Reis. Ich werde keinen Schockraum verlassen, um den Patienten eines RTW zu übernehmen. Der wartet oder fährt weiter, seine Entscheidung. Ob da jetzt ein Rumpelstilzchen rumwütet, ist nicht von Belang.

    Der ÄLRD hat damit auch herzlich wenig zu tun. Wie gesagt, welche Wege man als RTW da sinnvoll geht, habe ich dir bereits aufgezeigt. Und niemand sagt, du musst den Schockraum verlassen. Aber danach erst die anderen zu versorgen und sich von den RTWs Perfusoren aufziehen zu lassen oder sie stehen zu lassen und erst alle anderen Aufgaben zu erledigen, in der Hoffnung, sie fahren wieder weg... damit bist du der vorstellbare worst case einer ZNA Pflegekraft, die man sich ausmalen kann. Und ja, das heißt, dass du schlecht arbeitest. Nicht dein Haus, nicht deine Abteilung, sondern du ganz persönlich. Geschlossen aus den Schilderungen deiner Arbeit, die du hier triffst. Denn ein neurologischer Patient kann vom RTW nur überbrückend versorgt werden, und der RTW ist nicht dafür da, deine Arbeit zu machen. Den Patienten kann es schädigen, wenn er weitergefahren werden muss. Andere Patienten kann es schädigen, wenn der RTW aufgrund deiner Befindlichkeiten in der Klinik gebunden ist. Du gefährdest Patienten. Mutwillig.


    Rumwüten ist weder hilft da sicher nicht, aber es gibt gute Wege sich gegen Arbeitsverweigerer zu wehren. Ganz ruhig und entspannt. Denn der Patient muss das nicht mitbekommen.


    Hi!
    Bei lesen dieser drei Threads hab ich mir so meine Notaufnahmen vorgestellt...
    Und mit Verlaub @ Johannes D.-was du hier schreibst oder Karsten Wiese unterstellst, finde ich voll daneben. Er schreibt doch nichts anderes,als das der RTW warten muss,bis der geeignete Patz für den Pat. da ist und offensichtlich kommt noch fehlendes Personal dazu.
    Vergleich zu mir: Wenn ein Apoplex oder sonst was im Schockraum auf dem CT Tisch liegt, muss der zweite Apo warten, i.d.Regel auf der Trage.Warum auch erst woahnders hin? Der braucht ein CT-und das ist belegt,kein Pfleger macht mit Absicht nichts an unserem Patienten.Is einfach keiner da weiter..Und ich sehe das, biete meine Hilfe an. Und allen ist geholfen.
    Grüße Dani

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Ehrlich gesagt @Johannes verstehe ich deine Argumentation und auch die Tatsache, warum du daraus einen persönliche Vorwurf machst, auch nicht ganz. Alle Kapazitäten sind doch endlich und wenn objektiv betrachtet nichts mehr geht, dann geht nichts mehr. Und wenn man das dann nach außen offen kommuniziert, also abmeldet, dann ist das wenigstens ehrlich. Dass auf entsprechender Ebene dann daran gearbeitet werden muss das nicht zum Dauerzustand werden zu lassen ist dann ja nur der nächste Schritt.


    Aber als Nicht-Verantwortlicher kann ich doch dann nicht darüber richten, ob der andere eine schlechte Arbeitsmoral hat.


    Stell dir mal vor, dein Rettungsdienstbereich hat 20 RTW und wie es der Teufel will sind die jetzt alle im Einsatz. Und nun ruft die lokale ZNA bei der ILS an und verlangt sofort einen RTW für eine Verlegung. Da kann ich doch auch nicht sagen, der Disponent arbeitet inakzeptabel, wenn er darauf hinweist, dass sofort nicht geht, aber man versuchen wird, so schnell wie möglich ein Fahrzeug zu besorgen.


    Oder eine Intensivstation hat 10 Beatmungsgeräte und alle sind im Einsatz. Wenn du jetzt kommst und noch einen Beatmungspatienten bringst, dann kann der halt nicht einfach so übernommen werden, nur weil man dem Personal mal auf die Füße steht.


    Nichts anderes hat doch Karsten gesagt. Wenn er nicht kann, dann kann er nicht. Dann muss halt etwas gewartet werden, er hat ja im Voraus schon mitgeteilt, dass er nicht kann. Und zwar der ILS durch seine Abmeldung. Vorausgesetzt natürlich, er macht das aus sachlich und fachlich zulässigen Gründen. Das zu beurteilen dürfte aber regelhaft eine RTW-Besatzung nicht leisten können.


    Eddy

  • Nehmen wir mal die Notaufnahme, in der ich arbeite und nehmen eine Situation an, in der diese abgemeldet wird. Eine examinierte Kraft vor Ort und idR auch nur die eine, das heißt, mehr sind nicht da. Jetzt stehe ich in Schockraum und habe zusätzlich ganz noch 8 Patienten, davon 3x Stroke, bei einem läuft noch die Lyse. Wenn ich aus dem Schockraum wieder rauskomme, muss ich auch genau diesen Patienten noch weiter versorgen, bis die stationäre Übernahme erfolgt. Da ist dann der Patient, der jetzt mit einem RTW kommt, ganz hinten dran, denn dieser Patient hat eine Betreuung, nämlich den RTW. Also übernehme ich den Patienten, wenn ich ihn versorgen kann, völlig unabhängig von technischen Geräten. Und das dauert so lange, wie ich es für richtig halte.
    Eine Versorgungskapazität ist nicht nur von CT oä Dingen abhängig, sondern schlichtweg auch vom Verhältnis von Patienten und ihrer Versorgungsintensität zur Anzahl der Mitarbeiter in der ZNA. Und die Vorstellung, dass man erzwingen könnte, dass jetzt noch ein Patient mehr versiegt wird, ist einfach absurd, denn dabei wird dieser Patient gefährdet und die, die schon da sind. Deshalb können wir gegenüber der Leitstellen Bonn und Rhein Sieg Kreis gegenüber auch die gesamte Notaufnahme als Versorgungskapazität anmelden.


    Das sind die Punkte, an denen ich das fest mache. Das ist eben nicht, mal eben den Schockraum fertig machen - das geht nunmal nicht anders. Das ist auch nicht eine kurze Maßnahme machen, sondern solange tüdeln, bis es genehm ist den Patienten aufzunehmen. Und in den weiteren Punkten schreibt er "wie er es für richtig hält" und hofft, dass der RTW entweder weiterfährt oder seine Arbeit macht. Und das geht eben meiner Meinung nach einfach überhaupt nicht und zeugt von einer gefährlichen schlechten Arbeitsmoral. Denn gerade, wenn er davon ausgeht, dass der RTW Patient keine dringliche Versorgung benötigt - was er streng genommen vor der Übergabe gar nicht genau wissen kann - ist die Übernahme in aller Regel in <1 Minute erledigt und der Patient stört den weiteren Ablauf überhaupt nicht. Und der RTW ist nicht dafür da, auf der Notaufnahme auszuhelfen, sondern muss seiner originären Tätigkeit zur Verfügung stehen. Alles andere ist Ramping. Man muss nicht darauf warten, dass die Notaufnahme ihre Patienten auf Station verlegen kann. Wirklich nicht.

    Land zwischen den Meeren,
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    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Hi,

    Das ist auch nicht eine kurze Maßnahme machen, sondern solange tüdeln, bis es genehm ist den Patienten aufzunehmen.

    Unterstellung, er schreibt, er ist die einzige Fachkraft.Und ich stelle mir durchaus Behandlungsmaßnahmen vor,die noch "dringend"gleich gemacht werden müssen.

    Denn gerade, wenn er davon ausgeht, dass der RTW Patient keine dringliche Versorgung benötigt - was er streng genommen vor der Übergabe gar nicht genau wissen kann - ist die Übernahme in aller Regel in <1 Minute erledigt und der Patient stört den weiteren Ablauf überhaupt nicht.

    klar, spätestens dann, wenn der Pat. eine dringliche Versorgung braucht,und das aus Platz-oder Personalgünden jetzt nicht leistbar ist.

    Man muss nicht darauf warten, dass die Notaufnahme ihre Patienten auf Station verlegen kann. Wirklich nicht.

    warten nicht,aber einen Platz müssten sie schon haben für meinen Patienten? eben gelebte Praxis das die Patienten in der Notaufnahme komplett durchuntersucht werden.Also blockieren sie mal mindestens ne Liege und ein Zimmer.Sicherlich bedürfen sie irgendwann nicht mehr einer durchgängigen 1zu1 Betreuung.


    Das solls eigentlich auch von mir gewesen sein :hallo:

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Ach Johannes, in deinem Profil steht, dass du NFS, im PJ und Dozent bist? Dann ist dass ja mal im Gegensatz zu Karsten Wiese, ein ganz ganz schwacher Auftritt von dir.
    Auf welcher Grundlage unterstellst du einem Kollegen - ich gehe davon aus, du kennst ihn und seine Arbeitsweise nicht - schlecht zu arbeiten und ein Arbeitsverweigerer zu sein? Tolle Haltung...
    Karsten hat doch m. E. n. das einzig richtige geäußert. Sollte er einen Patienten trotz personeller oder materieller Engpässe übernehmen, macht er sich bzw. seinen Arbeitgeber des Übernahmeverschuldens haftbar. Laut Profil bist du ja NFS, Dozent und auch im PJ - sollte dir also bekannt sein. Auch die Mithilfe des RTW-Personals stellt für mich kein Problem dar, sollte sogar so gehandhabt werden - sofern es die Situation zuläßt. Eine SEG in die Notaufnahme bestellen, weil ein Patient nicht unmittelbar übernommen wird - nun mach dich bloß nicht lächerlich!
    Aber als angehender Arzt liegt es ja bei dir, zukünftig jeden Patienten umgehend mit einer Übergabezeot von unter 1 Minute zu übernehmen. Viel Spaß dabei.


    Auch wenn ich niemanden etwas schlechtes wünsche, es wird der Tag kommen, in der du in der Situation steckst - aber auf Seiten der Klinik. Hoffentlich hat dann das RD-Personal eine andere Einstellung als du.