Zur Abmeldung in NRW, man kann die Aufnahmekapazität abmelden (zB Innere oder Neuro oder was auch immer) oder die Versorgungskapazität (bei uns entweder das Interdisziplinaere oder das Neurologische Notfallzentrum), dann ist keine Versorgung mehr möglich. Wird das von einem RTW ignoriert, habe ich auch kein Problem, den solange auf dem Gang warten zu lassen, bis der Patient versorgt werden kann (was dann auch gerne mal 30 Minuten Wartezeit für den RTW bedeutet).
Meines Wissens ist das so nicht korrekt und wird bei uns anders gehandhabt. Natürlich gibt es faktische Engpässe, bei denen eine Aufnahme schlicht nicht möglich ist, weil z.B. kein Beatmungsgerät mehr frei ist. Eine Abmeldung im Sinne von "ihr dürft nicht kommen" ist aber meines Wissens nicht rechtens, da zumindest eine Erstversorgung (und ggf. eine Weiterverlegung) immer zu leisten ist.