@ condorp4 Naja das ist nun einmal die Rechtslage.
Ist das so? Wo kann ich das nachlesen?
Nun diese Vitalbedrohung kann nur der Arzt abschließend feststellen und daher muss er nach der geltenden Rechtsmeinung dem Arzt vorgestellt werden.
Also impliziert die Tatsache, dass irgendwer den Rettungsdienst ruft automatisch eine mögliche vitale Gefährdung, die nur ein Arzt ausschließen kann? Muss ich jetzt bei jedem Einsatz einen Notarzt hinzu rufen, weil ich eine vitale Gefährdung nicht ausschließen kann, da ich ja kein Arzt bin, und eine vitale Gefährdung eine Notarztindikation darstellt?
Weil wie Johannes D. schon darstellt wir in der Masse nur mit einer rechtsgültigen Absicherungsmedizin befasst sind und zwar egal was für eine Qualifikation oder welchen Tätigkeitsbereich wir im Gesundheitswesen haben.
Johannes stellt eigentlich nur dar, dass die Defensivmedizin kein reines Problem der Präklinik ist. Von einer "rechtsgültigen Absicherungsmedizin" schreibt er nichts...