Studie untersucht Einweisungen aus dem Pflegeheim

  • DK Wechsel sollte eine qualifizierte Pflege können und bezahlt bekommen. Ganz ohne reisende Pflege oder reisende Urologen.


    Für mich wäre eine Lösung das diejenigen die die Hauptleistung erbringen, d.h. die Pflegeheime und teilweise die ambulanten Pflegedienste, sich die Nebenleistung d.h. die ärztliche Versorgung einkaufen dürfen. Das würde dann die freie Arztwahl natürlich ein wenig einschränken. Dann minimiert es den Aufwand für den Arzt weil er bei einer Anfahrt mehrere Patienten sieht und es minimiert den Aufwand für die Pflege weil ärztliche Versorgung auf einmal planbar wird. Nebenbei bekommt man eine integrierte Dokumentation und eine Fernberatung kann mit der ohnehin nötigen Pflege kombiniert werden.

  • Natürlich sind "Insellösungen" keine Gesamtlösung.
    Aber sich alleine darauf zu berufen hilft eben auch nicht.


    Das absolute Gros pflegebedürftiger Menschen lebt nicht in einer pflegerischen Einrichtung und wird zuhause lediglich "nur" von Angehörigen gepflegt.
    Damit fehlt der Zugriff auf einen amb. Pflegedienst, der seine Leistung erstens vertraglich sicherstellen muß (mit Fachkräften, keine angelernten Handlanger!) und zweitens abrechnen kann.


    Der grösste Teil hat also abends/nachts/am Wochenende keinerlei Zugriffsmöglichkeit.


    Alle möglichen med. Massnahmen waren zudem erst Insellösungen.
    (Ich kann mich noch an die Zeit von NAW-Verlegungen ins einzige CT im Umkreis von 30km erinnern!)

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • In der Stadt in der ich wohne und als NA auch arbeite ist gerade eine Diskussion um kostenloses Essen für RD-Personal in Krankenhäusern entbrannt.
    Ein RD-Mitarbeiter hatte sich wohl über schlechtes Essen beschwert und salopp geäußert, dass er Patienten dann zukünftig in andere Krankenhäuser bringe.
    Das Krankenhaus mit dem schlechten Essen (vielleicht sogar fehlend kostenlosem Essen für den RD - das weiß ich gerade nicht genau) hat sich dann hochoffiziell beschwert. In der Folge haben die anderen Krankenhäuser den kostenlosen Essens-Service für RD-Mitarbeiter eingestellt (vermutlich aus Angst vor einer Unterlassungsklage o.Ä.)


    Will heißen: Hätte ich mir auch nie vorstellen können, dass RD-Mitarbeiter Patienten sozusagen abhängig vom gratifizierten Essen einer Klinik zuführen...
    Und dass eine Klinik die das nicht anbietet (oder schlecht anbietet) berechtigte Sorge hat, aus diesem Grund zu wenig Patienten zugeführt zu bekommen...


    Vielleicht bin ich da auch naiv..hätte ich mir beides nicht vorstellen können. Vor diesem Hintergrund ist es durchaus denkbar, dass RD-Besatzungen auch nicht-indizierte Transporte durchführen


    Könnte es sein: das aus wirtschaftlichen Gründen, des Geltwertenvorteils und der Unternehmens Compliance dieses Abgeschafft wurde, aber der „Sündenbock“ anders kommuniziert wird?

    Einmal editiert, zuletzt von Peinerland ()

  • Mir wurde mal von einem Kollegen aus dem Ruhrgebiet zugetragen, dass es genau das dort gab: Das war ein älterer Urologe der den "stationären" Praxisbetrieb aufgegeben hat und nur noch Hausbesuche mit seinem Auto gefahren ist. Kofferraum mit portablem Sono und voll mit Material wo er eine Vereinbarung mit einer Apotheke hatte. Leider hat ihm dann wohl diese Vereinbarung mit der Apotheke bezüglich der sozusagen vorgezogenen Lieferung und dann durch ihn erfolgten Verschreibung das Genick gebrochen, weil wohl ne Kranke Kasse nicht einverstanden war.


    Das hat ihm nicht deshalb das Genick gebrochen, weil die Krankenkasse nicht einverstanden war, sondern weil ein solches Vorgehen offensichtlich rechtswidrig ist. Es ist und war schon lange verboten, Medizinprodukte aus dem eigenen Vorrat einzusetzen, dann neu auf Namen des Patienten zu verschreiben und das Rezept direkt selbst der Apotheke zuzuleiten, um den Vorrat wiederaufzufüllen.


    Wollen wir nur hoffen, dass die Vereinbarung mit der Apotheke nicht noch zu Vergünstigungen für ihn führte ... (§ 299a StGB).

  • Das Problem ist halt die Kompetenz, wenn ich auf dem RTW sitze darf ich den BVWK weder anspülen noch wechseln und wenn ich im Pflegeheim bin, könnte ich es zwar theoretisch gemäß dem GuKG in Österreich, wenn ich denn das Material hätte und mein Dienstgeber es nicht untersagen würde. Ich habe schon vorgeschlagen einen "Pflegenotruf" einzurichten, wenn erkennbar ist, dass es da keine SEW = österreichische eierlegende Wollmilchsau = Sanitätseinsatzwagen = eigentlich KTW wird aber auch zum Polytrauma geschickt benötigt wird. Doch da konnte ich nur Duck und weck machen, weil man dann ja nichts mehr verdient.

  • Das UIC macht ja der GNFS

    Ich habe einen ganz einfachen Geschmack - ich bin stets mit dem Besten zufrieden.
    Oscar Wilde, irischer Schriftsteller, 1854 - 1900


    Ich prüfe jedes Angebot. Es könnte das Angebot meines Lebens sein.
    Henry Ford 1863 - 1947

  • @ condorp4 Naja das ist nun einmal die Rechtslage.


    Ich wiederhole mich: Wirklich?

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Normalerweise schätze ich Deine Beiträge sehr. Aber hier wirfst Du eigentlich nur mit destruktiven Pauschalurteilen um dich. Dass viele KollegInnen und Kollegen jeden Patienten hospitalisieren, ist im Wesentlichen der suppressiven Standespolitik der Ärzteschaft aus den letzten Jahrzehnten insbesondere im Anschluss an das RettAssG geschuldet. Darüber hinaus sind diejenigen, die erweiterte Kompetenzen fordern, eine ganz andere Gruppierung als die Krankenwagenfahrer, auf die Du anspielst. Das sollte man trennen.


    Sorry, dass hier auch mal meine Emotionen mit mir durchgehen, aber ich bin, wie Du sicher weisst, niemand, der dem RFP erweiterte Massnahmen nicht nur nicht zugesteht, sondern sie sogar fordert. Was mich aber in den letzten Jahren zunehmend an dieser Diskussion stört (um nicht zu sagen "ankotzt"), ist, dass erweiterte Massnahmen vom RFP für sich eingefordert werden, aber gleichzeitig immer nach irgendeiner Regelung gesucht wird, die Verantwortung auf andere Abzuwälzen.
    Was mir hier einfach fehlt, ist eine klares Statement, dass das, was in anderen Bereichen des Lebens (und auch in der Medizin) üblich ist, nämlich das derjenige, der eine bestimmten Handlung durchführt, auch derjenige ist, der grundsätzlich auch die Verantwortung für die diese Handlung trägt. Aber genau diese Aussage fehlt mir seit Jahren. Natürlich ist es für mich leicht, das zu fordern, da ich es als Arzt gewohnt bin, dass ich für mein handeln verantwortlich Bei und auch quasi keine Möglichkeit habe, diese an jemand anderen abzuschieben.

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    James Elroy Flecker

  • Wie im anderen Beitrag auch schon geschrieben: Dir wird aber auch niemand vorwerfen, dass Du als Arzt grundsätzlich gar nicht in der Lage bist, einen Patienten soweit einzuschätzen, dass Du ihn daheimlassen kannst. Dem "Sani" wird als erstes der Arbeitgeber in den Rücken fallen und sagen, dass er damit seine Kompetenz überschritten hat und anschliessend wird der ärztliche Gutachter das Gleiche sagen. Ob er den Patienten genauso gut oder schlecht untersucht und diagnostiziert hat wie der Arzt ist dann eine andere Frage.

  • Was mich aber in den letzten Jahren zunehmend an dieser Diskussion stört (um nicht zu sagen "ankotzt"), ist, dass erweiterte Massnahmen vom RFP für sich eingefordert werden, aber gleichzeitig immer nach irgendeiner Regelung gesucht wird, die Verantwortung auf andere Abzuwälzen.

    Das kann ich sogar nachvollziehen. Jedoch habe ich dazu auch einen Gedanken: Kann es sein, dass das "Verantwortung abschieben" eher aus Angst vor arbeits-rechtlichen (disziplinarischen) Folgen erfolgt, weniger vor den Folgen einer juristischen Aufarbeitung aufgrund eines "Kunstfehlers"? Ich habe oft eher das Gefühl, dass aufgrund der Unsicherheit der Rechtslage (juristisches Laienwissen) man Angst vor der Anwendung der Maßnahmen hat. Oft auch aufgrund der oft oberflächlichen juristischen Einschätzung des geltenden Rechts. Ich habe bei vielen Kollegen eher das Gefühl, dass es ihnen mehr darum geht mit einem sicheren Gewissen ihren Job zu machen, ohne immer nur in der "Not" kompetent zu sein. Weniger um das Ablehnen der gesamten Verantwortung der durchgeführten Maßnahmen. Denn eigentlich ist allen klar, dass sie auch für weniger medizinisch invasive Dinge haften müssen, wenn sie nicht korrekt durchgeführt wurden (z. B. ein Patient von der Trage fällt, weil er nicht angeschnallt war, o. ä.). So (eigentlich) auch, wenn diese die Midazolam-Spritze in die Hand nehmen. Gut, aber Spackos gibt es überall. Aber denen würde ich auch keine Midazolam-Spritze an die Hand geben wollen. Grundsätzlich kann ich Dich aber verstehen. Mit Medikamenten und Kanülen um sich werfen ohne dafür auch Verantwortung tragen zu wollen funktioniert natürlich nicht.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Nunja, die entsprechenden "Transportpflichten" haben wir hier seit Jahren diskutiert. Es gab schon immer auch die Meinung, dass sich die in den Gesetzen mindestens in den meisten Bundesländern klar auf Notfallpatienten bezieht und einen Notfallpatienten einzuschätzen war auch schon Ausbildungsziel des Rettungsassistenten.


    Ansonsten bleib ich gern bei meiner vorgenannten Meinung. Die Defensivmedizin fängt zwar früh an zieht sich aber weit nach oben. Da kann sich kaum eine Ebene ausnehmen...

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Nunja, die entsprechenden "Transportpflichten" haben wir hier seit Jahren diskutiert. Es gab schon immer auch die Meinung, dass sich die in den Gesetzen mindestens in den meisten Bundesländern klar auf Notfallpatienten bezieht und einen Notfallpatienten einzuschätzen war auch schon Ausbildungsziel des Rettungsassistenten.


    Ansonsten bleib ich gern bei meiner vorgenannten Meinung. Die Defensivmedizin fängt zwar früh an zieht sich aber weit nach oben. Da kann sich kaum eine Ebene ausnehmen...

    In der Regel dürfte ja auch erkannt werden, dass man keinen Notfallpatienten vor sich hat. Problematisch ist halt aber einfach, dass man keinerlei Rückendeckung erhält, wenn man dich etwas übersehen hat und den Patienten nicht mitgenommen hat. Selbst wenn es mit der ursprünglichen nichts zu tun hat. Nehm ich den Patienten mit bin ich also auf der sicheren Seite, lass ich ihn da und es passiert was, dann bin ich im Arsch.

    Einmal editiert, zuletzt von daggett ()

  • Die Frage ist halt: wie stellst Du Dir die Rückendeckung vor? Eine „Generalamnestie“ wird es nicht geben und ggf. wird man tatsächlich klären müssen, ob ein Fehler Deiner Seite vorlag (Untersuchung unterlassen, Fehldiagnose usw.). Und das finde ich auch völlig korrekt und das geht dem Arzt auch nicht anders. Unter Rückendeckung verstehe ich eben, dass es grundsätzlich legitim und von allen Seiten akzeptiert ist, dass ein NotSan Pat. untersucht, diagnostiziert und ggf. daheim lässt und es eben nicht von Anfang an heisst: „der erste Fehler war, dass der NotSan den Pat. überhaupt daheim gelassen hat.“

  • Jup. Realität ist ja häufig, dass man erstmal alleine gelassen wird, wenn etwas schief gegangen ist. Es ist ja nun einmal auch nicht ausgeschlossen, dass man trotz guter Ausbildung und Diagnostikmöglichkeiten übersieht. Und wenn man dann damit auch noch ohne Rückendeckung mit umgehen soll, dann würde ich auch jeden ins Krankenhaus bringen.

  • Jup. Realität ist ja häufig, dass man erstmal alleine gelassen wird, wenn etwas schief gegangen ist. Es ist ja nun einmal auch nicht ausgeschlossen, dass man trotz guter Ausbildung und Diagnostikmöglichkeiten übersieht. Und wenn man dann damit auch noch ohne Rückendeckung mit umgehen soll, dann würde ich auch jeden ins Krankenhaus bringen.


    Das Problem besteht ja in ähnlicher Weise bei invasiven Maßnahmen. Dann können wir uns die Diskussion im Zweifel ja zur Gänze sparen. ;)

  • Es gibt inzwischen auch Rettungsdienste mit SOP und Checkliste dafür... wobei es auf "der Patient sollte nicht kritisch krank sein und keine Krankheiten haben, die in Verbindung mit den geäußeren Symptome auf eine kritische Krankheit hinweisen könnten." hinausläuft.


    Ansonsten ist aber das Problem eher, dass von jeder Ebene der Medizin absolute Perfektion erwartet wird. Eine 0% Fehlerquote ist aber nur mit absoluter Überversorgung zu erreichen. Denn auch bei absolut angemessener Diagnostik und Anamnese, können Dinge nicht erkennbar sein und auch bei korrekter Ausführung und Indikation von Maßnahmen gibt es Komplikationen.

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    Einmal editiert, zuletzt von Johannes D. ()