Studie untersucht Einweisungen aus dem Pflegeheim

  • Ansonsten ist aber das Problem eher, dass von jeder Ebene der Medizin absolute Perfektion erwartet wird. Eine 0% Fehlerquote ist aber nur mit absoluter Überversorgung zu erreichen. Denn auch bei absolut angemessener Diagnostik und Anamnese, können Dinge nicht erkennbar sein und auch bei korrekter Ausführung und Indikation von Maßnahmen gibt es Komplikationen.

    Und wenn du für sowas neben dem nötigen Handwerkzeug auch noch die Rückendeckung deines Arbeitgebers erhalten würdest, dann wäre das super.

  • Ich habe keinerlei Zweifel an der Rückendeckung meines Arbeitgebers.


    Ich bei seltenen Gelegenheiten schon Dinge getan, wo er mich durchaus hätte hängen lassen können. Bislang hat er sich stets hinter mich gestellt. Ich hatte aber auch gute Gründe dafür, wenn ich diese Dinge gemacht habe.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Und wenn du für sowas neben dem nötigen Handwerkzeug auch noch die Rückendeckung deines Arbeitgebers erhalten würdest, dann wäre das super.


    Aber das ist nichts, was ein Gesetz lösen würde, sondern ein Umdenken bei den Betreibern des RD erfordern würde.

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Ich habe keinerlei Zweifel an der Rückendeckung meines Arbeitgebers.


    Ich bei seltenen Gelegenheiten schon Dinge getan, wo er mich durchaus hätte hängen lassen können. Bislang hat er sich stets hinter mich gestellt. Ich hatte aber auch gute Gründe dafür, wenn ich diese Dinge gemacht habe.


    Dann sei froh, weil ich kenne Hilfsorganisationen, die gerade bei Massnahmen, die in den Augen der Führung eine Kompetenzüberschreitung dargestellt haben (meist Medikamentengabe) direkt mal gesagt haben: „dein Problem, weisst ja, dass Du das nicht darfst...“. Und bei den diversen Urteilen, die so in letzter Zeit durch die Presse gingen, war es ja primär immer erstmal ein arbeitsrechtliches Problem (das meistens ja auch im Sande verlief, aber eben genau diesen Ärger braucht man dann halt nicht).
    Wenn ich wegen eines vermeintlichen Fehlers vor dem Richter stehe, will ich grundsätzlich erstmal die Sicherheit haben, dass die Massnahme an sich „legal“ war (und zwar in den Augen von Arbeitgeber und Richter). Dann können wir gern über einen eventuellen Fehler meinerseits verhandeln.

  • Aber das ist nichts, was ein Gesetz lösen würde, sondern ein Umdenken bei den Betreibern des RD erfordern würde.


    Eine offizielle, gesetzliche Legitimation würde das Umdenken allerdings durchaus unterstützen. Dass ein Arbeitgeber bei der aktuellen „Pseudolegalität“ nicht sagt: „macht mal“, ist bis zu einem gewissen Punkt durchaus auch verständlich.

  • Dann sei froh, weil ich kenne Hilfsorganisationen, die gerade bei Massnahmen, die in den Augen der Führung eine Kompetenzüberschreitung dargestellt haben [...]


    Ich arbeite schon lange nicht mehr für irgendeine Hilfsorganisation, sondern im öffentlichen Dienst arbeite. Ich habe dort in jeglicher Hinsicht bessere Erfahrungen gemacht.


    (Dies heißt natürlich nicht, dass dies überall so sein muss...)

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!


  • Eine offizielle, gesetzliche Legitimation würde das Umdenken allerdings durchaus unterstützen. Dass ein Arbeitgeber bei der aktuellen „Pseudolegalität“ nicht sagt: „macht mal“, ist bis zu einem gewissen Punkt durchaus auch verständlich.


    Es gibt kaum eine Berufsgruppe, die so massiv und öffentlichkeitswirksam auf spezifische Gesetze für sich pocht, wie das nicht-ärztliche Rettungsfachpersonal.....
    Egal, wie ein Gesetz im genauen Wortlaut wird, wird sich nichts daran ändern, dass (insbesondere invasive) medizinische Massnahmen weiterhin rechtlich als Körperverletzung gelten werden und damit juristisch gesehen einer guten Begründung bedürfen. Das Risiko für den Einzelnen bleibt damit weiter bestehen, und damit die Problematik, dass im nicht-ärztlichen Bereich des RD die Verantwortung gerne nicht übernommen und abgeschoben wird.
    Das Motto „Wasch mir den Pelz, aber mach´ mich nicht nass“, ist im nicht-ärztlichen RD vom kleinsten RH über den NFS bis hin zu den Führungskadern weit verbreitet und tief verwurzelt. Dies aber aufzulösen wäre ein produktives Betätigungsfeld für einen Berufsverband, aber natürlich ist es leichter, nach dem Gesetzgeber zu rufen, als sich an der eigenen Nase zu fassen.

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Eine gesetzliche Legitimation der Massnahmen stellt in meinen Augen aber einfach die Grundlage dar um überhaupt Verantwortung regelhaft übernehmen zu können. Stell Dir vor, man würde beschliessen, dass die Erlaubnis zur Heilkunde generell abgeschafft wird und auch der Arzt sich für jede Massnahme rechtfertigen muss. Wie würdest Du Dich denn fühlen, wenn Dir bei jedem Zugang oder jedem Medikament bewusst wäre, dass Du (trotz Begründung und Einwilligung des Patienten) gerade bewusst gegen ein Gesetz verstösst? Und mehr noch, dass Dir bei jeder dieser Massnahmen (trotz korrekter Ausführung) Dein Arbeitgeber oder ein Notarzt einen Strick daraus drehen kann, weil Du die Massnahme (ausserhalb des Notstands) schlicht und einfach nicht durchführen darfst.
    Als Berufsgruppe, die die nötigen Gesetzesgrundlagen und Legitimationen hat, einer anderen Berufsgruppe vorzuwerfen, dass sie eben auch entsprechende Gesetze („Erlaubnis zur Heilkunde“) einfordert, finde ich auch eher fragwürdig (v.a. eben weil das o.g. Motto ja auch nicht unbegründet über Jahre so tief verwurzelt wurde). Was soll denn ein Berufsverband ändern, wenn es die passenden rechtlichen Grundlagen gar nicht gibt?

  • Es gibt kaum eine Berufsgruppe, die so massiv und öffentlichkeitswirksam auf spezifische Gesetze für sich pocht, wie das nicht-ärztliche Rettungsfachpersonal.....
    Egal, wie ein Gesetz im genauen Wortlaut wird, wird sich nichts daran ändern, dass (insbesondere invasive) medizinische Massnahmen weiterhin rechtlich als Körperverletzung gelten werden und damit juristisch gesehen einer guten Begründung bedürfen. Das Risiko für den Einzelnen bleibt damit weiter bestehen, und damit die Problematik, dass im nicht-ärztlichen Bereich des RD die Verantwortung gerne nicht übernommen und abgeschoben wird.
    Das Motto ?Wasch mir den Pelz, aber mach´ mich nicht nass?, ist im nicht-ärztlichen RD vom kleinsten RH über den NFS bis hin zu den Führungskadern weit verbreitet und tief verwurzelt. Dies aber aufzulösen wäre ein produktives Betätigungsfeld für einen Berufsverband, aber natürlich ist es leichter, nach dem Gesetzgeber zu rufen, als sich an der eigenen Nase zu fassen.


    Jein.
    Ich weiß, was du meinst, und kann den Eindruck insgesamt nachvollziehen. Allerdings bildest du mit deiner Konkretisierung (Körperverletzung) nur eine Seite der Medaille ab, wenn es um die Rechtfertigung invasiver Maßnahmen bzw. allgemein heilkundlicher Maßnahmen geht.


    Für das nicht-ärztliche Personal ist die Rechtfertigung für eine Körperverletzung (§223 StGB) relativ einfach zu erreichen, und zwar beinahe unabhängig von der Dringlichkeit der Situation: Der Patient muss in die Maßnahme einwilligen. Auch dazu müssen natürlich Voraussetzungen erfüllt sein (Indikationsstellung, Aufklärung, Einwilligungsfähigkeit, Beherrschen der Maßnahme, Eignung der Maßnahme, etc.). Insoweit bin ich ganz bei dir: Wer das machen will, kann das tun und muss eben die Verantwortung dafür übernehmen. Dafür ist es relativ egal, ob es sich um einen lebensrettenden Eingriff handelt oder um einen prophylaktischen Venenzugang oder auch nur das Pieksen in den Finger für einen BZ-Test.


    Etwas anders sieht es aber doch aus mit der zweiten Seite der Medaille, der unerlaubten Ausübung der Heilkunde (§5 HeiilprG). Um diese zu rechtfertigen (und nur dafür!), muss das Rettungsfachpersonal den Rechtfertigenden Notstand (§34 StGB) bemühen, der Patientenwille ist dafür gänzlich unerheblich. Und genau das geht eben nur zur Abwendung schwerer gesundheitlicher Schäden ("Notstandslage") mit Rechtsgüterabwägung, Notarztnachforderung usw.
    Das ist meiner Auffassung nach der unbefriedigende Aspekt, denn dadurch sind viel alltäglichere Maßnahmen (nicht-notfallmäßiger Venenzugang, Sauerstoffgabe, ggf. Analgesie bei nicht lebensbedrohlichen Schmerzzuständen etc.) nicht abgedeckt, völlig unabhängig davon, ob man die Verantwortung für die Indikationsstellung und sachgerechte Durchführung nun gerne übernehmen möchte oder nicht.


    Für die Praxis bedeutet das, dass ich mich für eine Körperverletzung mit wesentlich höherer Strafandrohung (bis fünf Jahre Freiheitsstrafe) wesentlich leichter rechtfertigen kann (übrigens genau so, wie es jeder Arzt tun muss) als für den Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz mit einer Strafandrohung von (immerhin) einem Jahr Freiheitsstrafe. Und genau dieses Problem hat der Arzt natürlich nicht. Und an diesem Punkt geht es eben überhaupt nicht mehr darum, ob der Notfallsanitäter diese Verantwortung gerne übernehmen oder sie lieber abschieben möchte; außerhalb der Notstandslage *kann/darf* er die Verantwortung dafür gar nicht legal übernehmen. Und das ist dann der Punkt, der womöglich reformbedürftig ist, denn tatsächlich besteht hier, anders als häufig beklagt, völlige Rechtssicherheit, nur eben nicht so, wie man es gerne hätte. Rechtssicher ist derzeit, dass heilkundliche Maßnahmen außerhalb von Notstandslagen illegal sind.
    Und ich glaube nicht, dass es sinnvoll oder wünschenswert ist, dass Notfallsanitäter entweder prinzipiell auf diese Maßnahmen verzichten oder aus Trotz zu jedem dieser Patienten den Notarzt alarmieren oder es eben fatalistisch doch alleine machen und entsprechende Sanktionen (Geldstrafe und bis zu einem Jahr Gefängnis) in Kauf nehmen. Andere Optionen sehe ich derzeit nicht, ganz egal, wieviel Verantwortung man übernehmen möchte.


    Um zum Aufhänger (deinem Beitrag oben) zurückzukommen: Ich sehe deinen Punkt und nehme das auch vielfach so wahr, gleichzeitig trifft das eben nur auf den Punkt der Übernahme der Verantwortung für die ergriffenen Maßnahmen in Bezug auf die Körperverletzung zu, also im weiteren Sinne gegenüber dem Patienten. Für den Aspekt der Unerlaubten Ausübung der Heilkunde greift der Vorwurf nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Jörg Holzmann ()