Regierungsparteien lehnen heilkundliche Maßnahmen für NotSan ab

  • Hallo zusammen,


    die Regierungsparteien haben einen Vorstoß der Bundesländer Bayern und Rheinland-Pfalz, der vorsah, dem NotSan eine eigenständige heilkundliche Kompetenz zu schaffen


    abgelehnt.


    Die vom Bundesrat getragene Initiative wird "gekontert" von einem eigenen Vorschlag der Bundesregierung, der evtl. schon am Freitag in den Bundestag eingebracht werden. Dieser sieht vor, die Übergangszeit vom RettAss auf NotSan auf zehn Jahre zu verlängern.


    Quelle hierfür: https://www.skverlag.de/rettun…notfallsanitaeter-ab.htmlMir ist bewusst, dass eine Diskussion über das Vorgehen bereits in einem anderen Thread bzgl. der "Braunwalder Erklärung 2.0" geführt wird, mein Interesse bezieht sich aber hier auch und vor allem auf die Initiative der Bundesregierung:


    Heißt das auch eine Verlängerung der Zeit, in der man Jahre für die EP 1 sammeln kann?

    Einmal editiert, zuletzt von Merlin ()

  • Das hängt vermutlich von der exakten, endgültigen Formulierung ab.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Was heisst kontern, prinzipiell wird durch Stärkung der Dellegationsmöglichkeiten genau das gleiche erreicht wie der Verzicht des Heilpraktikervorbehalt, beides wirkt mMn. gleichermaßen auf § 4 2. c.


    Das man dann lieber in 10 unterschiedlichen Normen und Gesetzen rum fuscht, als einen einzelnen „Heiligensatz“ anzufassen um das selbe Ziel zu erreichen, ist doch nichts außergewöhnliches.


    Eine generelle Öffnung des HeilprG für NotSan war sowieso nicht vorgesehen, auch nicht in der Bundesratsinitiative.

    3 Mal editiert, zuletzt von Peinerland ()

  • Was heisst kontern, prinzipiell wird durch Stärkung der Dellegationsmöglichkeiten genau das gleiche erreicht wie der Verzicht des Heilpraktikervorbehalt, beides wirkt mMn. gleichermaßen auf § 4 2. c.


    Nun ja, die "Delegation" leidet darunter, dass niemand so richtig weiß, wie das denn rechtlich gehen soll - weil u.a. die Indikationsstellung nicht delegierbar ist, und eine Delegation ohne vorherige Untersuchung zumindest ein erhebliches Risiko beinhaltet.

  • Nun ja, die "Delegation" leidet darunter, dass niemand so richtig weiß, wie das denn rechtlich gehen soll - weil u.a. die Indikationsstellung nicht delegierbar ist, und eine Delegation ohne vorherige Untersuchung zumindest ein erhebliches Risiko beinhaltet.


    Genau so ist das. Quark mit Soße...

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Ja aber die Delegation ist doch generell seit einiger Zeit in einem Reformprozess, darauf bezieht sich meine Aussage natürlich.


    welcher Reformprozess soll das sein? Dazu gibt es nur eine Stellungnahme der Bundesärztekammer und die kann eigentlich nicht auf den Rettungsdienst anwenden da sich diese auf den stationären Pflegebereich bezieht und eine entsprechende Regelung im Sozialgesetzbuch IV (ist es glaube ich) existiert.
    Ich vermute da wittert jemand ein gutes Geschäft mit irgendwelchen Delegierkursen die jetzt sicherlich bald angeboten werden...wetten? :bad:

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Mal einch diese Stellungnahme aus dem Jahr 2008 lesen. Besonders den Punkt V. Dan wird schnell klar dass dies für den RD absolut Quatsch ist außer mit der Telemedizin Da könnte es theoretisch klappen...und dann noch die Fußnote 5 auf der Seite 4: "Der RD ist nicht Bestandteil dieser Vereinbarung"
    https://www.bundesaerztekammer…e_Leistungserbringung.pdf

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Hallo zusammen,


    die Regierungsparteien haben einen Vorstoß der Bundesländer Bayern und Rheinland-Pfalz, der vorsah, dem NotSan eine eigenständige heilkundliche Kompetenz zu schaffen


    abgelehnt.


    Wir drehen uns seit 30 Jahren im Kreis. Und ich kriege schon wieder Blutdruck.

    „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.” (Gustav Heinemann)

  • Mal einch diese Stellungnahme aus dem Jahr 2008 lesen. Besonders den Punkt V. Dan wird schnell klar dass dies für den RD absolut Quatsch ist außer mit der Telemedizin


    Die Vereinbarung betrifft insbesondere die Frage der Abrechenbarkeit von Leistungen, gibt aber durchaus treffend den gegenwärtigen Stand der Rechtsprechung und Lehre zur Delegation wieder. Dass das für den Rettungsdienst nicht wirklich funktionieren kann, ist naheliegend - scheint aber vielerorts ÄLRD u.a. nicht zu hindern, trotzdem heilkundliche Maßnahmen "freizugeben", d.h. im Ergebnis pauschal vorab zu delegieren.

  • Was heisst kontern, prinzipiell wird durch Stärkung der Dellegationsmöglichkeiten genau das gleiche erreicht wie der Verzicht des Heilpraktikervorbehalt, beides wirkt mMn. gleichermaßen auf § 4 2. c.


    Weiß jemand, ob und ggf. wo man den tatsächlichen Text des Entwurfes bzw. des Gegenvorschlags der Regierung nachlesen kann?


    Eine generelle Öffnung des HeilprG für NotSan war sowieso nicht vorgesehen, auch nicht in der Bundesratsinitiative.


    Die BR-Initiative betraf im Gegenteil ausdrücklich und ausschließlich § 4 Abs. 2 Nr. 1 c) NotSanG.

  • Die BR-Initiative betraf im Gegenteil ausdrücklich und ausschließlich § 4 Abs. 2 Nr. 1 c) NotSanG.


    Das wäre zusammengefasst, dass die Ausbildung den Notfallsanitäter dazu befähigen soll, eigenverantwortlich medizinische Maßnahmen der Erstversorgung bei Patientinnen und Patienten im Notfalleinsatz und dabei Anwenden von in der Ausbildung erlernten und beherrschten, auch invasiven Maßnahmen, um einer Verschlechterung der Situation der Patientinnen und Patienten bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung vorzubeugen, wenn ein lebensgefährlicher Zustand vorliegt oder wesentliche Folgeschäden zu erwarten sind, durchzuführen.



    Jetzt frage ich mich ein wenig, warum man dazu eine Gesetzesänderung benötigt. Das ist doch bewusst sehr genau nach einem deutlichen rechtfertigenden Notstand definiert und der Notarztruf als erforderlich inkludiert. Möglicherweise bin ich dumm, aber ich glaube, dass ich diese erlernten und beherrschten Maßnahmen nach Notarztruf im Falle von zu befürchtenden wesentlichen Folgeschäden auch jetzt und sogar schon vor dem NotSanG eindeutig und rechtssicher ergreifen darf.


    Demnach haben die Regierungsparteien in ihrer Stellungnahme durchaus recht, wenn sie analog zum Hebammendesaster darin nur ein gesteigertes Haftungsrisiko sehen..?

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Jetzt frage ich mich ein wenig, warum man dazu eine Gesetzesänderung benötigt. Das ist doch bewusst sehr genau nach einem deutlichen rechtfertigenden Notstand definiert und der Notarztruf als erforderlich inkludiert. Möglicherweise bin ich dumm, aber ich glaube, dass ich diese erlernten und beherrschten Maßnahmen nach Notarztruf im Falle von zu befürchtenden wesentlichen Folgeschäden auch jetzt und sogar schon vor dem NotSanG eindeutig und rechtssicher ergreifen darf.


    Jo.

  • Naja, aber es ist nicht besser wenn man den Rechtsbruch gar nicht erst durch Paragraph 34 StGB rechtfertigen muss, weil das Heilpraktikergesetz gar nicht gebrochen wird?


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  • Wo wäre der Vorteil? Es bliebe unter den selben Umständen straffrei und außerhalb derer weiterhin strafbar.

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    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Hä?
    In den 1c Situationen muss genug gerechtfertigt werden...
    Wir unterhalten uns seit Jahr und Tag darüber wie schlecht es ist dass wir auch noch dieses veraltete braune HeilPrG zu überwinden haben und jetzt gibt es einmal eine Initiative, die einen ersten Teilschritt macht und dann kommt hier dass das doch gar nicht nötig ist?!
    Ich bleibe dabei dass schon auf einer reinen logischen GMV Basis "erlaubt sein" einfacher ist als "Recht brechen und im Nachhinein rechtfertigen mit der Krücke 34 StGB".


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  • Lass es mich anders versuchen:


    Es wäre vielleicht sinniger, den peripheren Venenzugang, der tagtäglich unzählige Male von hunderten Rettungsdienstlern außerhalb des rechtfertigenden Notstands gelegt wird, zu legalisieren. Oder ein tragfähiges Rechtskonzept für die SOPs zu schaffen. Oder das BTMG anzupassen, damit man neben Ketanest, Novalgin und Paracetamol finden kann. Diese Initiative möchte aber etwas erlauben, was bereits glasklar erlaubt ist. Und das mit der Konsequenz, dass man eskalierende Versicherungskosten wie bei den Hebammen riskiert.


    Der §34 ist ein Problem, weil er Teile der etablierten Praxis nicht abdeckt. Sei es der "ideale Standard" mit Infusion und Blutabnahme oder die SOPs, deren Delegation ja mehr als auf wackligen Beinen steht usw. Aber er ist doch kein Problem in lebensbedrohlichen Lagen mit nicht eingetroffenem Notarzt. Adrenalin bei der Reanimation stand seit Jahrzehnten nicht in der Diskussion. Und eine Krücke ist er auch nicht, sondern ein ganz normaler Paragraph.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
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  • Und das mit der Konsequenz, dass man eskalierende Versicherungskosten wie bei den Hebammen riskiert.

    Mal so nebenbei: Das sollte nicht so das Problem sein, da sicher kaum ein NotSan als Selbstständiger tätig ist. Die Hebammen im Angestellenverhältnis, wie in Krankenhäusern, haben das Problem ja auch nicht.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Mal so nebenbei: Das sollte nicht so das Problem sein, da sicher kaum ein NotSan als Selbstständiger tätig ist. Die Hebammen im Angestellenverhältnis, wie in Krankenhäusern, haben das Problem ja auch nicht.



    Nicht persönlich, aber die Versicherungsbeiträge von Krankenhäuser für die Geburtshilfe steigen ordentlich.....

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker