Rettungssanitäter für GuK?

  • Ich kenne es nur aus Bayern, da kann man gar nichts verkürzen! Ich finde es eigentlich auch sinnvoll wenn man Synergien nutzt... wie unterschiedlich die Bundesländer in dieser Hinsicht sind.

  • Das Gesundheitsamt Düsseldorf hatte eine solche Verkürzung für die heute nicht mehr existierende Rettungsdienst-Akademie Franz Heinzmann GmbH genehmigt. Ob weitere Schulen in dessen Zuständigkeitsbereich eine Anrechnung der Pfegeausbildung auf den RS-Lehrgang erlaubt bekommen haben oder hatten, ist mir nicht bekannt.

  • Ich kenne es nur aus Bayern, da kann man gar nichts verkürzen! Ich finde es eigentlich auch sinnvoll wenn man Synergien nutzt... wie unterschiedlich die Bundesländer in dieser Hinsicht sind.

    Ja, in Bayern war das aber bis 2017 (wenn ich mich richtig erinnere) möglich. Da war dann nur das Wachenpraktikum und die Abschlusswoche nötig und fertig. Aber seit der Neuordnung, auch des KH-Praktikums, wurde die Möglichkeit für GuK abgeschafft.

  • Kollege aus Ludwigsburg berichtet die Tage: Als GuK musste er nur die RS Prüfung absolvieren und die 160h RW und die Prüfungswoche


    Der Antrag muss länderspezifisch bei jeweiligen Amt gestellt werden

    Ich habe einen ganz einfachen Geschmack - ich bin stets mit dem Besten zufrieden.
    Oscar Wilde, irischer Schriftsteller, 1854 - 1900


    Ich prüfe jedes Angebot. Es könnte das Angebot meines Lebens sein.
    Henry Ford 1863 - 1947

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  • In Schleswig-Holstein ist das auch schon ewig möglich. Zumindest das Klinikpraktikum und teilweise Unterrichtszeitraum kann eingespart werden. Ob das sinnvoll ist, den Unterricht nicht zu machen, muss jeder selbst entscheiden.

    "Alle Menschen müssen sterben", meinte Boileau einst am Hofe Ludwigs XIV.
    Als der Sonnenkönig ihn darauf scharf ansah, korrigierte sich
    Boileau sofort: "Fast alle Menschen, Sire, fast alle!"

  • Auch ich konnte damals, in den 90ziger Jahren, meine RettSan-Ausbildung verkürzen. Ich war examinierter Krankenpfleger mit ca. 8 Monaten Erfahrung in der Anästhesie- und Intensivpflege. Ein Anruf in der Bezirksregierung reichte, um das komplette Klinikpraktikum anzuerkennen. Ich hatte noch den Vorteil, dass ich während meiner Krpflg-Ausbildung regelmäßig als 3. Mann auf RTW & NEF hospitieren konnte. Die zusätzliche SEG-/KatS-Helfer-Tätigkeit mit einer Sanitätsausbildung im KatS hat auch einige Vorteile gebracht, was Theorie und Praxis in der RettSan-Ausbildung betrifft. Daher war die Theorie im RettSan natürlich ein Klacks. Ob das für den reinen Krpflg. auch so wäre weiß ich nicht. Natürlich, Anatomie und Krankheitslehre ist man da überlegen. Ich denke jedoch, dass die ganzen rettungsdienstlichen Basics jedoch fehlen. Eine suffiziente 2-Mann/Frau-Team-BLS Reanimation lernt man in der Krpflg.-Ausbildung nun mal nicht. Ich würde daher zumindestens die 4 Wochen Block plus Abschlusswoche bei Pflegepersonal als notwendig erachten (vielleicht auch speziell für Pflegepersonal; Buchstabenkuse machen, z.B. BLS-/ILS-Provider, ITLS/PHTLS, mehr Praxis, dafür auf Anatomie und Krankheitslehre verzichten, usw.).

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

    Einmal editiert, zuletzt von Harris NRÜ ()

  • Hier im NRW kann man ja sogar mit einem 2wöchigem Lehrgang zum Rettungshelfer NRW schon KTW fahren, dann mache ich irgendwann die Prüfungswoche zum Sani und schon kann ich RTW fahren. So richtig schwierig ist dass alles hier nicht. Obwohl ich wirklich meinen regulären Kurs von 5 Wochen plus Praktikums gemacht habe zum Sani.

  • Hier im NRW kann man ja sogar mit einem 2wöchigem Lehrgang zum Rettungshelfer NRW schon KTW fahren, dann mache ich irgendwann die Prüfungswoche zum Sani und schon kann ich RTW fahren. So richtig schwierig ist dass alles hier nicht. Obwohl ich wirklich meinen regulären Kurs von 5 Wochen plus Praktikums gemacht habe zum Sani.


    So ist das nicht ganz richtig. Auf Antrag kann die RS-Ausbildung aufgrund eines vorher absolvierten RK-Lehrgangs verkürzt werden. Aber einfach irgendwann die Prüfungswoche machen ist falsch.

  • In RLP nach Einzellfallantrag beim Landesministerium möglich


    Obwohl die 3 Monate Vollzeit auch zur Wiederholung und vorallem für die RD Spezfische Praxis interessant sind.


    Habe meinen RS Vollzeit nach den 3 Jahren GuK Ausbildung gemacht, ich spreche aus Erfahrung

  • Grundsätzlich eine gute Sache, aber was ich von einer Schule halten soll die einen Lehrrettungssanitäter anbietet und das mit "werden Sie anerkannte Lehrkraft für den qualifizierten Krankentransport und Rettungsdienst" weiß ich ehrlicherweise nicht.

  • Nunja,


    ich verstehe noch nicht was daran jetzt so verwunderlich ist. Bis zum Inkrafttreten des NotSanG im Jahre 2014 konnten GuK auch mit einem verkürzten Lehrgang am Rettungsassistenten Staatsexamen teilnehmen. Meiner Erinnerung nach sogar noch deutlich verkürzter als die damaligen Rettungssanitäter.


    Diese "Verkürzung" ist meines erachtens nach zurecht mit dem NotSanG abgeschaft worden. Da allerdings der Rettungssanitäter weder neu gegliedert noch Bundeseinheitlich ist wird es meines erachtens nach schwerer in diesem Bereich eine Verkürzung vollkommen abzuschaffen.


    Leider wird hier nach meiner Ansicht nach die Qualifikation des Rettungsdienstmitarbeiters wieder etwas anders gewürdigt als der der Krankenpflege. Denn eine umgekehrte Verkürzung (RA => GuK) war zu keinem Zeitpunkt möglich.

    Mit den besten Grüßen


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    Es handelt sich hierbei ausschließlich um meine private Meinung!

  • Leider wird hier nach meiner Ansicht nach die Qualifikation des Rettungsdienstmitarbeiters wieder etwas anders gewürdigt als der der Krankenpflege. Denn eine umgekehrte Verkürzung (RA => GuK) war zu keinem Zeitpunkt möglich.


    Warum das wohl so war? Was genau hätte da denn angerechnet werden sollen? Die paar Wochen Krankenhauspraktikum?

  • Leider wird hier nach meiner Ansicht nach die Qualifikation des Rettungsdienstmitarbeiters wieder etwas anders gewürdigt als der der Krankenpflege. Denn eine umgekehrte Verkürzung (RA => GuK) war zu keinem Zeitpunkt möglich.

    Stimmt so nicht, im Einzelfall wurde durchaus eine Verkürzung der Ausbildung von einem Jahr für RettAss durch die jeweiligen Stellen genehmigt. Musste nur beantragt werden. Mir sind persönlich 3 Fälle (2x Bayern, 1x Sachsen) bekannt.

    Es gab nur keinen "vorgefertigten Weg" wie andersherum.

  • Alles Einzelfallentscheidungen mittlerweile.

    Find ich auch gut, die Differenzen werden nochmals komplexer in der neuen generalistischen Ausbildung


    Beispielsweise könnte ich mit meinem Fachexamen aktuell den NotSan auf 2 1/2 kürzen nach Antrag.