Kann man sich trotz Jugendstrafe trotzdem als Rs bewerben?

  • Moin, also ich bin 16 und habe mit 14 eine Straftat begangen (Verbreitung jugendpornografische Inhalte) , die bei mir wahrscheinlich im erweiterten Führungszeugnis steht (bin noch nicht verurteilt) . Ich weiß es war ein großer Fehler. Wäre es jedoch trotzdem möglich eine Ausbildung als rettungssanitäter zu machen oder somit ausgeschlossen?


    Mit Freundlichen Grüßen

    Person XYZ

  • Moin, also ich bin 16 und habe mit 14 eine Straftat begangen (Verbreitung jugendpornografische Inhalte) , die bei mir wahrscheinlich im erweiterten Führungszeugnis steht (bin noch nicht verurteilt) .

    Wenn es noch kein rechtskräftiges Urteil gibt, gibt es auch noch keinen Eintrag im Erziehungsregister. Und wo es keine Einträge gibt, kann es auch noch keine Auskünfte geben, weder als "einfaches" noch als erweitertes Führungszeugnis.

  • Wenn es aber mal ein Urteil gibt kann es in der Tat problematisch werden, wird aber regional leider sehr unterschiedlich gehandhabt.

  • Wenn es noch kein rechtskräftiges Urteil gibt, gibt es auch noch keinen Eintrag im Erziehungsregister. Und wo es keine Einträge gibt, kann es auch noch keine Auskünfte geben, weder als "einfaches" noch als erweitertes Führungszeugnis.

    Obacht! Bis zur Prüfung vergehen mindestens drei Monate Zeit. Die Prüfungszulassung mit Prüfung des Führungszeugnisses erfolgt ja erst nach dem Lehrgang und nach den Praktika. Die Vorgaben, wie alt das Führungszeugnis sein darf, variiert je nach Bundesland. In einigen Ländern wird auch eine schriftliche Versicherung verlangt, dass es zwischen Ausstellung des Führungszeugnisses und der Prüfung zu keinen Verurteilungen kam und dass aktuell kein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen einen läuft. Von Falschangaben in diesem Zusammenhang würde ich dringend abraten, sonst kommen evtl. noch weitere Eintragungen hinzu.

    Nicht jeder Eintrag führt zwingend zur Nichtzulassung. Entscheidend ist, ob sich nach dem Ermessen der Aufsichtsbehörde daraus eine Unzuverlässigkeit für die Ausübung der Tätigkeit ergibt.

  • Zudem vergehen bis zur Prüfung noch einige Monate. Vor dem 18. Geburtstag darf diese nicht abgelegt werden.

    Zudem wollen viele AG in diesem Bereich ein Führungszeugnis schon bei der Einstellung haben.

  • Ein Führungszeugnis zur Einstellung ist wohl relativ üblich.

    Zu beachten wäre auch, das derzeit wohl (alle) Rettungsdienstschulen geschlossen haben. Bis wieder neue Kurse stattfinden kann wohl noch etwas Zeit vergehen und ich würde mich nicht drauf verlassen das es nach Ostern schon wieder weiter geht.....

  • Zu beachten wäre auch, das derzeit wohl (alle) Rettungsdienstschulen geschlossen haben. Bis wieder neue Kurse stattfinden kann wohl noch etwas Zeit vergehen und ich würde mich nicht drauf verlassen das es nach Ostern schon wieder weiter geht.....

    Alle wohl nicht. In NRW gibt es eine Schule, die die NFS-Klassen abgesagt hat, aber RDH und RS weiter ausbildet, um das dringend nötige Personal ranzuschaffen.

  • spannend Dehnung des erlasses

    Ich habe einen ganz einfachen Geschmack - ich bin stets mit dem Besten zufrieden.
    Oscar Wilde, irischer Schriftsteller, 1854 - 1900


    Ich prüfe jedes Angebot. Es könnte das Angebot meines Lebens sein.
    Henry Ford 1863 - 1947

  • Obacht! Bis zur Prüfung vergehen mindestens drei Monate Zeit. Die Prüfungszulassung mit Prüfung des Führungszeugnisses erfolgt ja erst nach dem Lehrgang und nach den Praktika. Die Vorgaben, wie alt das Führungszeugnis sein darf, variiert je nach Bundesland. In einigen Ländern wird auch eine schriftliche Versicherung verlangt, dass es zwischen Ausstellung des Führungszeugnisses und der Prüfung zu keinen Verurteilungen kam und dass aktuell kein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen einen läuft. Von Falschangaben in diesem Zusammenhang würde ich dringend abraten, sonst kommen evtl. noch weitere Eintragungen hinzu.

    Nicht jeder Eintrag führt zwingend zur Nichtzulassung. Entscheidend ist, ob sich nach dem Ermessen der Aufsichtsbehörde daraus eine Unzuverlässigkeit für die Ausübung der Tätigkeit ergibt.

    Ob eine Unzuverlässigkeit für die Ausübung der Tätigkeit vorliegt hat aber normalerweise keine Auswirkung für die Zulassung zur Prüfung bzw. Ausbildung. Das ist nur Voraussetzung für die Ausstellung der Erlaubnis. Das heißt in der Praxis, man kann zwar die Prüfung machen, es gibt dann aber (erst mal) keine Urkunde.

    Wenn man für die Ausbildung bei einem Arbeitgeber machen muss kann es aber natürlich sein, dass man dort dann abgelehnt wird.

  • Ob man zur Ausbildung bzw. zur Prüfung zugelassen wird, liegt in der Hand der individuellen Schule. Es gibt auch welche, bei denen man schon bei der "Einschulung" ein Führungszeugnis vorlegen muss.

  • Dann müsste der Kollege am besten vorher mal fragen.

    Dann wäre es natürlich fatal, wenn es nicht relevant wäre, aber durch die Nachfrage das Interesse seitens der Schule erst geweckt würde und er sich dadurch erst die Ausbildung verbaut. Also am besten wahrscheinlich anonym bzw. indirekt über jemanden anders nachfragen lassen.