Online-Fortbildung

  • Wie sieht es eigentlich inzwischen bei euch aus mit der Möglichkeit die Rettungsdienstfortbildungsstunden ganz oder teilweise online zu erlangen?

    Schaffen wir es, hier einmal eine Übersicht über alle Bundesländer aufzubauen?

    Ich denke die jetzige Zeit ist dafür ja die beste Chance, auf einmal kann soviel digital gemacht werden was vorher nie möglich gewesen ist, da sollte unsere Fortbildung doch auch bald überall ohne Präsenzpflicht möglich sein.


    Also, wie ist es in eurem Bundesland? Am Liebsten wäre mir dazu auch direkt eine Quelle oder ein Zitat.

    Danke fürs Mitmachen.

    "Alle Menschen müssen sterben", meinte Boileau einst am Hofe Ludwigs XIV.
    Als der Sonnenkönig ihn darauf scharf ansah, korrigierte sich
    Boileau sofort: "Fast alle Menschen, Sire, fast alle!"

  • In Sachsen ist dies Online möglich und wird in meinem LK schon so praktiziert. Rechtliche Regelungen sind mir nur über die Sächsische Landesrettungsdienstplanverordung bekannt. Dort wird im §11 dem ÄLRD die Verantwortung übertragen.

  • 30 Std. Online-Fortbildung = 30 Std. Arbeitszeit, gehe ich von aus. Oder?

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Um die Frage geht es mir gar nicht, aber ja, da gehe ich mal von aus. Hat aber nichts mit mit meiner Frage zu tun.

    "Alle Menschen müssen sterben", meinte Boileau einst am Hofe Ludwigs XIV.
    Als der Sonnenkönig ihn darauf scharf ansah, korrigierte sich
    Boileau sofort: "Fast alle Menschen, Sire, fast alle!"

  • 30 Std. Online-Fortbildung = 30 Std. Arbeitszeit, gehe ich von aus. Oder?

    Auch wenn ich das befürworte, aber man muss nochmal erwähnen: die Fortbildungspflicht ist in erster Linie eine Pflicht des Arbeitnehmers.

    „Ich konnte mich nicht fortbilden, weil mein Arbeitgeber sich nicht darum gekümmert hat oder weil ich keine Arbeitszeit dafür bekomme.“ ist keine gültige Ausrede. ;)


    Zweifelsfrei sollte es dem Arbeitgeber daran liegen gut qualifiziertes Personal zu haben und gute Fort- und Weiterbildungen anzubieten bzw. die Kosten dafür zu übernehmen ist ja auch eine Form der Wertschätzung.


    Zur Frage: nur Hygiene, Arbeitsschutz, Einwilligungen in Geräte usw. erfolgt via Online-Plattform. Alles andere in Präsenzform.

  • Aus div. RD-Verbänden in Bawü:

    tw. bieten die KVs als Arbeitgeber Online-Schulungen selbst an, tw. komplette Präsenz. Tw. werden die entsprechenden Stunden als Arbeitszeit bezahlt.


    gerade dieses Jahr wird aber sehr wenig angeboten, da die Pflichtfortbildungen dieses Jahr ausgesetzt sind und man die Kräfte daher lieber im aktiven Dienst statt in Fortbildungen hält.

  • Ich kann da leider nur für meinen Arbeitgeber (Niedersachsen) sprechen. Bei uns wurde Smedex (pro Jahr 10 CE) letztes Jahr eingeführt und ist ergänzend zu den Präsenzveranstaltungen (SOP, 24h) als Fortbildungsmöglichkeit anerkannt. Leider wird es noch relativ wenig genutzt, trotz derzeit vollständig ausfallender Fortbildungen.

    Eine landesweite Regelung ist mir nicht bekannt.

  • Auch wenn ich das befürworte, aber man muss nochmal erwähnen: die Fortbildungspflicht ist in erster Linie eine Pflicht des Arbeitnehmers.

    Ja und nein, denke ich. Da wir beide juristische Laien sind, mag hier vielleicht einer unserer Juristen etwas zu sagen? Nach meinem Verständnis liegt die Verantwortung Rettungsmittel rechtskonform zu besetzen beim Arbeitgeber. Dieser hat ein großes Interesse daran, dass dieses gemäß der Gesetzeslage und / oder der Vorgaben des Rettungsdienstträgers passiert. Richtig ist aber auch (denke ich), da stimme ich Dir zu, dass es eine Pflicht des Arbeitnehmers gibt. Eine Pflicht zur Teilnahme, wenn der Arbeitgeber eine Fortbildung anordnet. Und das geht einher mit Vergütung der Fortbildung als Arbeitszeit.


    Verstehe mich bitte nicht falsch, denn auch ich nehme regelmäßig an Fortbildungen teil, zu denen ich nicht hin müsste, es aber möchte. Ist dann halt auch meine Freizeit. Im Regelfall komme ich deutlich über die 30 Std. pro Jahr.

    Ich kann da leider nur für meinen Arbeitgeber (Niedersachsen) sprechen. Bei uns wurde Smedex (pro Jahr 10 CE) letztes Jahr eingeführt und ist ergänzend zu den Präsenzveranstaltungen (SOP, 24h) als Fortbildungsmöglichkeit anerkannt. Leider wird es noch relativ wenig genutzt, trotz derzeit vollständig ausfallender Fortbildungen.

    Ist das zufällig der Arbeitgeber, der auch diese Kisten fährt wie in meinem Avatarbild?

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Baden-Württemberg:

    Fortbildungspflicht von 30 Stunden (das es sich um Unterrichtseinheiten handelt wird in einem Erlass o.ä. geregelt den ich aber gerade nicht finde)

    geregelt im RDG BaWü unter §9 Abs. 4

    Onlinefortbildung ist zugelassen (es gibt keine gegenteilige schriftliche Aussagen wie z.B. in NRW)


    Anbieter Online Fortbildung:

    DRK Lerncampus

    Smedex


    Vorgehen in meinem RD:

    Vorgabe von Pflichtlektionen im e-Learning Portal:

    jährlich wiederholend z.B.: Hygiene, Unterweisung Sondersignalfahrten, UVV

    jährlich wechselnde Schwerpunkte in der Fortbildung die auch in der Präsenszfortbildung behandelt werden: 2019: Pädiatrie und mSTaRT


    Möglichkeit sich frei wählbare Lektionen auszusuchen:

    2019 u.a. CBRN, Kommunikation


    Präsenzfortbildung von 3 Tagen = 24 UE

    Die Präsenzfortbildungen werden als Arbeitszeit angerechnet, e-Learning soll in der einsatzfreien Zeit auf der Wache erfolgen und wird daher nicht als zusätzlich als Arbeitszeit vergütet


    Anerkennung externer Fortbildungen

    Externe Fortbildungen können eingereicht werden und finden Berücksichtigung, allerdings wird keine Arbeitszeit gutgeschrieben oder Kosten übernommen. Für mich in Ordnung, denn ich kann frei Wählen ob ich 3 Tage bezahlte Fortbildung durch den AG mache oder lieber andere Themen auf eigene Rechnung. Und ich entscheide mich dann meist für meine Themen. Würde aber auch nicht Nein sagen, wenn ich etwas bekommen würde :-)


    Vorgehen in meinem alten RD (Stand 2017):

    10 Stunden Smedex die auch als Arbeitszeit gewertet wurden

    2 Tage = 20 Stunden Präsenzfortbildung - ebenfalls bezahlt

  • Zur Frage: nur Hygiene, Arbeitsschutz, Einwilligungen in Geräte usw. erfolgt via Online-Plattform. Alles andere in Präsenzform.

    Ich vermute mal, das bezieht sich auf NRW?

    "Alle Menschen müssen sterben", meinte Boileau einst am Hofe Ludwigs XIV.
    Als der Sonnenkönig ihn darauf scharf ansah, korrigierte sich
    Boileau sofort: "Fast alle Menschen, Sire, fast alle!"

  • Maverick83

    Das klingt ja mal fortschrittlich!

    Danke für die ausführliche Antwort.

    "Alle Menschen müssen sterben", meinte Boileau einst am Hofe Ludwigs XIV.
    Als der Sonnenkönig ihn darauf scharf ansah, korrigierte sich
    Boileau sofort: "Fast alle Menschen, Sire, fast alle!"

  • 30 Std. Online-Fortbildung = 30 Std. Arbeitszeit

    Fortbildung wird doch eigentlich in Unterrichtseinheiten berechnet?
    1 Stunde Fortbildung a 45 Minuten = 45 Minuten AZ


    Bei uns wird Onlinefortbildung wie die der Plattform „NowToGo“ angerechnet.

    Insgesamt wird bei uns im Jahr max. 24h AZ (30h FB) gewährt. Neben Pflicht-FB wie Megacode, gibt der ärztliche Leiter Themen für das laufende Jahr vor. Man kann an einer RD-Schule auf Kosten des AG 2 Tage zur FB und es gibt viele weitere Möglichkeiten die 30h zu machen.

  • Die Fortbildungspflichten sind in den Rettungsdienst-Gesetzen der Bundesländer geregelt. In Baden-Württemberg zum Beispiel dauert eine Fortbildungsstunde demgemäß laut Auskunft des Regierungspräsidiums in Karlsruhe 60 Minuten.

    You know as well as I do decisions made in real time are never perfect. Don't second-guess an operation from an armchair. [Noah Vosen]

    Oldschool EMS. The Gold Standard of Ass Kickin'!

  • Die Fortbildungspflichten sind in den Rettungsdienst-Gesetzen der Bundesländer geregelt.


    Sachsen hat im Moment keine Stundenanzahl gefordert und man bezieht sich bei uns auf den Präsidialratsbeschluss des DRK von anno dazumal (1995].

    So auch im Haus-TV (ver.di) geregelt.
    Es soll aber eine Änderung der sächsischen Landesrettungsdienstplanverordnung kommen, wo dann 40h für NotSan gefordert werden.

  • Ha, ein direkter Kollege. Guck an. :)

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • ‪Gerade eine Mail bekommen:

    Da offensichtlich viele Rettungsdienstträger und ÄLRD in NRW von der Möglichkeit der Aussetzung der Fortbildungspflicht gebrauch machen, fällt mein ITLS-Kurs im Herbst aus.‬

    ‪Über 75% der Teilnehmer haben ohne Fortbildungspflicht keine Lust mehr und sich wieder abgemeldet.

    Und wenig beschreibt das Problem treffender.

  • Ja, das musst du auch verstehen. Es gibt jetzt für dieses Jahr wieder die Online - Fobi - Option, das war verboten (für RDler, Ärzte sind offensichtlich nicht intelligent genug um die Antworten der Fragebögen unter einander weiter zu geben) und Digitalisierung ist, dann FDP, ein wichtiges Thema in NRW... Und deshalb schafft man die Fobi besser ganz ab, denn das ist ja sonst doch zu viel Stress, weißt du?

    Das Verfahren dazu ist allerdings sehr kompliziert. Der ÄLRD muss dies "schriftlich hart begründen"... Und kann danach einen Blumentopf auf das Schreiben stellen, denn es muss nicht weiter gereicht werden und interessiert somit keinen. Heißt im Beamtenalltag, glaube ich "Aktennotiz".

    Bei uns wird die Block - Fobi wohl auch ausgesetzt. Nicht auszudenken, welch ein organisatorischer Meilenstein es ist noch 300 Leute von Juni bis Dezember zu Schulen. Analog selbstverständlich! Digital geht ja nicht, weil wegen... ja... Wieso eigentlich nicht?

    (sorry für diese Zeilen, aber aus mir spricht der Frust.)

  • Mir geht es nicht um die ausgesetzte Fortbildungspflicht. Mir geht es um Kolleginnen und Kollegen, die zu einer Fortbildung, zu der sie angemeldet waren und die bezahlt war nicht mehr hingehen wollen, weil sie nicht mehr „müssen“.

    Aber die gleichen Leute wollen nicht auf Krankenwagenfahrer reduziert werden. Das ist mein Problem. Es sind nämlich nur Krankenwagenfahrer.